Hallo!!
Ich habe 2 Fragen zu dem Thema Insolvenz:
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Wenn der Insolvenzverwalter bereits anwesend ist, kann man fristlos kündigen, oder muß man warten bis das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Oder kann man überhaupt nicht fristlos kündigen?
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Wenn eine fristlose Kündigung möglich ist, wer muß diese gegenzeichnen, Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter?
Vielen Dank im voraus!!
Gruß
Stocki
Hallo,
Hallo!!
Ich habe 2 Fragen zu dem Thema Insolvenz:
- Wenn der Insolvenzverwalter bereits anwesend ist, kann man
fristlos kündigen, oder muß man warten bis das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Oder kann man überhaupt
nicht fristlos kündigen?
Du kannst nur ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt längstens drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.
- Wenn eine fristlose Kündigung möglich ist, wer muß diese
gegenzeichnen, Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter?
Eine Kündigung muss nicht gegengezeichnet werden.
Vielen Dank im voraus!!
Gruß
Stocki
Gruß Michael
Hallo Stocki,
Michael hat ja schon die rechtl. Situation richtig geschildert.
Folgendes als Erweiterung:
Selbstverständlich steht es Dir frei, mit dem Arbeitgeber (bzw. dem Insolvenzverwalter als Vertreter des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der natürlich eine sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beinhalten kann. Dies ist aber dann ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dem beide Seiten demnach zustimmen müssen.
Es kann aber durchaus funktionieren, da ggf. damit die Insolvenzmasse geschont wird, falls Du nicht mehr betrieblich sinnvoll einsetzbar bist und der Laden eh’ plattgemacht werden wird.
Grüße
Jürgen
Hallo Ihr Beiden!!
Vielen Dank für die Info´s!!
Gruß
Stocki