Da macht mich jetzt etwas vorsichtig
Hallo zusammen,
also irgendwie passt da was nicht zusammen.
Aus dem Impressum:
"Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist Rechtsanwalt a. D. Michael A. Requardt …
Der Insolvente hat die Möglichkeit, seinen Antrag über eine öffentlich oder kirchlich geförderte Schuldnerberatung einzureichen oder sich, wie in allen anderen rechtlichen Belangen auch, an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Also was denn nun, oben gibt er an er sei Rechtsanwalt a.D. (müsste man mal nachschauen, ob das standesrechtlich überhaupt zulässig ist, sich so zu bezeichnen) und weist unten darauf hin, dass Schuldnerberatung, was richtig ist, auch von Rechtsanwälten betrieben werden darf (aber eben nur Kollegen die ihre Zulassung noch haben).
Gruß vom Wiz