liebe w-w-w gemeinde,
angenommen, einem AG (GmbH) drohe die insolvenz.
was sollten/können die AN tun, um die neg. folgen möglichst gering zu halten (bzw.: wo nachschauen…beim googlen fand sich eher generelles zur InsO)?
empfiehlt sich die noch-schnelle-gründung eines betriebsrates, auch wenn die masse so gering ist, dass es vorr. nicht zur eröffnung eines verfahrens kommt?
beim nachlesen. bin ich in diesem zushg. auch darauf gestossen, dass sich eine GmbH auch zellteilen kann
- ich meine die ausgliederung (s.u.)
angenommen o.g. GmbH ist eine holding aus zwei GmbHs (sorry, das sagt man sicher anders…hoffe man versteht mich…), von der ein teil, wäre er unabhängig, nicht insolvent wäre.
könnte ein betriebsrat - oder jeder AN verlangen, dass eine ausgliederung geschieht; oder ist das problem hier, dass man nur die haftenden gesellschafter bräuchte, um dies zu tun…bottomline:
ausgliederung: wann geht sowas, wer entscheidet dies, welchen einfluss haben die AN darauf…
vielen dank für euer nachdenken!
stefan
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Ausgliederung
Nach Maßgabe des Insolvenzplanes kommt die Ausgliederung von Vermögen aus einer GmbH zur Neugründung einer GmbH in Betracht. Die Einzelheiten sind in einem notariellen Vertrag zu regeln. Dieser enthält u.a. die Geschäftanteilsabtretung, den Ausgliederungsplan, die Vermögensübertragung, die notwendigen Vollmachten, die Neugründung, die Gegenleistung der Übernehmerin, den Zustimmungsbeschluss, die zum Vollzug notwendigen Vereinbarungen einschließlich einer klaren Haftungsabgrenzung.
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