Hallo liebe Experten,
Ich bitte euch um eure fachliche Einschätzung,
Und zwar bin ich Student und möchte schnellstmöglichst Insolvenz bentragen damit ich bis 30 keine Schulden mehr habe. Daher dachte ich, je früher desto besser. Es gibt nur ein Problem und zwar muss ich nach dem Insolvenzantrag BAFÖG beantragen und wollte wissen ob das überhaupt geht und ob das BAFÖG dann mit in die Insolvenz eingeht.
Vielen Dank und viele Grüsse
CROWNNNN
Hallo,
Ja, man kann natürlich BaföG beantragen und wird es auch erhalten, solange alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind.
und Nein es geht nicht mit in die Insolvenz ein.
Merke: Es ist der Tag der Verfahrenseröffnung entscheidend. Alles was davor an Schulden aufgelaufen ist, wird hier erfasst.
Alles was danach beantragt und genehmigt wird, ist natürlich zurückzuzahlen.
Aber es ist keineswegs so, dass man aufgrund einer laufenden Insolvenz keine „zweckgebundene“ Darlehen erhalten würde.
Theo
Hallo
Hallo liebe Experten,
Ich bitte euch um eure fachliche Einschätzung,
Und zwar bin ich Student und möchte schnellstmöglichst
Insolvenz bentragen damit ich bis 30 keine Schulden mehr habe.
Daher dachte ich, je früher desto besser.
Du solltest eines bedenken: Mit PI in der Akte wirst du sehr wahrscheinlich nie wieder einen Kredit einer Bank bekommen…
Wie haoch sind denn die Schulden? Bei unter 20.000 lohnt es sich immer einen Vergleich mit seinen Gläubigern auszuhandeln…
Es gibt nur ein
Problem und zwar muss ich nach dem Insolvenzantrag BAFÖG
beantragen und wollte wissen ob das überhaupt geht und ob das
BAFÖG dann mit in die Insolvenz eingeht.
Vielen Dank und viele Grüsse
CROWNNNN
LG
Mikesch
Bafög zählt dann ganz normal zum einkommen, soweit es nicht über den Pfändungsgrenzen liegt wäre auch denbar, dass ein Teil gepfändet wird. Allerdings kenn ich keinen der mehr als 900 € bafög bekommt:wink:, also kein Problem.
Krediten bekommt man zwar mit Vorgeschichte „Insolvenz“ nur sehr schwer, allerdings noch schwierigiter wenn die Bank feststellt, dass es einen haufen Schufaeinträge gibt und der Gerichtsvollzieher Stammkunde ist und schon ein Haufen Schulden da sind…
Vergleich mit den Gläubigern würde ich auch versuchen, gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch ist bei Verbraucherinsolvenz (also grob gesagt, wenn du nicht selbstständig bist oder warst) aber sowieso Vorraussetzung. Das Problem ist nur als Student wirst du deinen Gläubigern nicht viel bieten können und bei 0,0 % Quote stimmen die Gläubiger meist nicht zu, das Scheitern des Vergleiches ist damit vorprogrammiert.
Lg Yogi
Vergleich mit den Gläubigern würde ich auch versuchen,
gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch ist bei
Verbraucherinsolvenz (also grob gesagt, wenn du nicht
selbstständig bist oder warst) aber sowieso Vorraussetzung.
Der Einigungsversuch ist grundsätzlich Voraussetzung.
Egal ob Regel oder Verbraucher…
Das Problem ist nur als Student wirst du deinen Gläubigern
nicht viel bieten können und bei 0,0 % Quote stimmen die
Gläubiger meist nicht zu, das Scheitern des Vergleiches ist
damit vorprogrammiert.
Richtig, aber das spielt keine Rolle.
Da man sich mit der Aufnahme eines Studiums, um die Verbesserung der Chancen auf den Arbeitsmarkt bemüht, steht dem nichts im Wege.
Gruß
Theo
Hallo Theo,
Vergleich mit den Gläubigern würde ich auch versuchen,
gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch ist bei
Verbraucherinsolvenz (also grob gesagt, wenn du nicht
selbstständig bist oder warst) aber sowieso Vorraussetzung.
Der Einigungsversuch ist grundsätzlich Voraussetzung.
Egal ob Regel oder Verbraucher…
der außergerichtliche Einigungsversuch wird nur beim Verbraucherinsolvenzverfahren vorausgesetzt. Für das Regelinsolvenzverfahren stellt man den Antrag ohne irgendwas vorher machen zu müssen. Ist ja auch vom Prinzip her logisch: Bei einem laufenden Geschäftsbetrieb z.B. kommt es bisweilen auf Tage an, die darüber entscheiden, wie und ob es weitergeht.
Gruß,
Oskar