Hallo, bei mir läuft eine Regelinsolvenz seit 03.2008.
Ich arbeite in vollzeit, bin aber auch alleinerziehender Vater. Um die arbeit zu erhalten benötige ich eine ganztägige Betreuung für meine 7 Jährige Tochter. da meine Tochter durch den tod seiner mutter psychisch sehr angeschlagen ist und starke verlustängste hat, betreut sie meine mutter, zu der sie ein verhältnis gutes vertrauen hat, die in rente ist. für die betreeung bezahle ich monatlich einen betrag von 350 €. meine mutter hat für meine tochter auf einen 410 € job verzichtet um mir die arbeit zu ermöglichen. sonst glaube ich, wäre ich im Harz 4. Habe ich da eiien anspruch und wenn ja wie kann ich das beantragen.
durch die trennung von meinem lebenspartner muss ich mir jetzt eine neue Wohnung suchen. da treten noch mehr kosten auf mich zu, da ich mit meinem einkommen " 1350€ nicht grosse sprünge machen kann. weder eine kaution noch möbel kaufen kann, wollte ich fragen ob es eine möglichkeit gibt über die insolvenz oder eine andere institution eine förderung zu erhalten das ich mir den umzug incl einrichtung ermöglichen kann.
LG
Gerhard Matt
Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen vor Pfändung? Wieviel geht monatlich als pfändbarer Betrag in die Insolvenzmasse? Sind Sie wirklich noch in der Insolvenz? ODer ist die Insolvenz vielleicht aufgehoben und Sie befinden sich in der Wohlverhaltensphase? Was sind Sie von Beruf?
Hallo, danke erst mal für die schnelle antwort.
also vor der Insolvenz war ich im Harz 4 und habe so um die 900 € erhalten. Zur zeit läuft nix in die insolvenzkasse… meine pfändungsfreigrenze liegt bei 1390 €
also ich glaube das ich mich in der wohlverhaltensphase befinde. ich dachte mir das dauert 6 Jahre ??
Beruflich arbeite ich als Produktionshelfer in der automobil brance. Gelernt habe ich Maurer den kann ich aber wegen gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben.
LG
Gerd
Hallo,
mit dem Gehalt bist du leider über dem Mindestsatz für 2 Personen um Hartz4 zu beantragen. Aber du könntest das Bildungspaket für deine Tochter beantragen. Da werden zwar keine Betreuungskosten bezahlt aber alles rund um Schule und Freizeitaktivitäten. Infos gibts unter www.gegen-hartz4.de oder bei den Jobcentern. Betreuungskosten werden übrigends vom Land teilweise übernommen. Am besten bei einem Tagesmütterverein in deiner Nähe nachfragen. Vielleicht bekommt ihr auch einen Zuschuß zur Wohnung?!?!??! Da würde ich beim Sozialamt mal nachfragen.
Alles Gute
Gruß Lore
geh zu deiner zständigen Arbeitsagentur und lasse dich dort beraten.Auch der "soziale Dienst ist eine gute Anlaufstelle um Ansprüche zu prüfen
Hallo Gerd_67,
mit nix wissen kommt man natürlich nicht weiter. Der Onkel Doktor muss schon wissen wo es weh tut.
Gehen Sie mal auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, geben Sie Bundesland, Gericht und Ihren Namen ein und sehen Sie nach, was die letzte Veröffentlichung im Verfahren ist.
Danach wieder melden.
Gruß
Der Internationale
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie befinden sich laut Ihrer Aussage schon in Insolvenz also gibt es keine Möglichkeit nochmals in Isolvenz zu gehen.
Förderungen o.ä. gibt es auch nicht; Sie müssen schon mit Ihrem verbleibenden Geld auskommen und haben dann die Chance schuldenfrei zu sein, wenn Ihr Berater nichts falsch gemacht hat.
Ansonsten sind die Informationen über das Insolvenzverfahren hier:
http://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE
hallo Gerhard
kinderbetreuung beantragst du über das jugendamt und über die jobcenter könntest du das auch noch versuchen.
die werden dir auch hinweise geben für die weiteren fördermöglichkeiten. ich würde das auch mal versuchen über den ASB oder die AWO und andere soziale dienste, welche möglichkeiten die noch darüber hinaus haben.
ansonsten bin ich überfragt.
Gruß
Michael
Das klingt sehr durcheinander, ich verstehe das Problem nicht. Sie wollen Geld von der Insolvenz erhalten? Was meinen Sie damit? Sie können einen Antrag auf Übernahme von Betreungskosten stellen (fragen Sie beim Sozialamt/ Bürgeramt Ihrer Stadt). Evtl. kann Ihre Mutter dann dieses Geld erhalten- lassen Sie sich beim Amt beraten. Es gibt auch Wohngeld und div. materielle Leitungen wie Möbel etc., meines Wissens aber nur für Hartz IV -Empfänger. Auch dazu können Sie sich beim Amt beraten lassen. LG kerstinml
Also, da würde ich zur Caritas gehen oder zum paritätischen Wohlfahrtsverband. Mehr kann ich dir auch nicht sagen. Aber da dürfte es was geben.
Hallo Gerhard,
es gibt keine Möglichkeit, eine andere Institution einzuschalten, um Zuschüsse zu erhalten.
Ich hätte an Ihrer Stelle alles daran gesetzt, dass KEINE Insolvenz zustandekommt, damit genau das nicht passiert, was Sie jetzt erleben.
Viel Glück.
da bin ich leider überfragt
Hallo Gerd.
Da kann ich leider keine qualifizierte Auskunft geben
da müssen Sie mit Ihren Anwalt sprechen, aber die Pfändungssätze sind normal fest.
Vielleicht melden Sie sich mal bei der Caritas, oder einem kirchlichen Verband.
Gruss
Hallo Leider habe ich davon zu wenig Ahnung. Vielleicht mal mit dem Insolvenzverwalter sprechen. Gruß Jürgen