Hallo zusammen,
Vorgeschichte:
Eine neutrale Person hat über Jahre eine Summe an Schulden (unter 10000€) von 11 verschiedenen Gläubigern angesammelt und kann diese trotz Anstellung nicht zahlen.
Als es immer schlimmer wurde, hat die Person sich für eine Schuldenberatung entschieden.
Mit einem sauber zusammen gestellten Ordner trat sie den Termin an. Die nette Dame der Schuldenberatung sah kurz drüber und teilte sofort mit, dass man hier eine Verbraucherinsolvenz anstreben sollte.
Der zugehörige Insolvenzanwalt wurde zum Gespräch hinzu gebeten, er erklärte das es vorab einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern geben wird. Da genügend pfändbares Einkommen zur Verfügung stehen würde, wäre die Erfolgsaussicht sehr hoch, so dass es gar nicht zu einer Insolvenz kommen würde.
Der Anwalt riet nun alle laufenden Zahlungen sofort einzustellen und ein neues Konto bei einer den Gläubigern unbekannten Bank zu eröffnen.
Gesagt getan. Der Anwalt schrieb alle Gläubiger an und setzte eine Frist. Im Laufe dieser Frist stellte einer derGläubiger, der mit dem größten Anteil eine Lohnpfändung bei dem Arbeitgeber der Person.
Nun erhielt die Person, nach Ablauf einer weiteren verstrichenen Frist ein Schreiben des Anwalts, indem mitgeteilt wurde, dass der AEV leider nicht zustande kommen kann und nun die Insolvenz eingeleitet wird.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Laut der anfänglichen Auskunft des Anwalts müssen lediglich 7 Gläubiger dem Vergleich zustimmen um diesen möglich zu machen.
In dem Schreiben, wo die Antwortschreiben der Gläubiger angehangen wurden erklärten sich 5 damit einverstanden und 4 ließen sich nicht darauf ein. Anscheinend haben 2 nicht geantwortet.
Ist es in solch einem Fall rechtens, den Vergleich komplett abzulehnen oder muss der Anwalt weiter versuchen die nötigen Antworten zu bekommen? (Augenscheinlich machte der Anwalt den Eindruck möglichst schnell das Insolvenzverfahren einzuleiten.)
Macht es Sinn, bzw. ist es überhaupt erlaubt in diesem Fall die Gläubiger erneut, auf privatem Weg noch einmal anzuschreiben um evtl. eine geringe Ratenzahlung auszuhandeln um somit der Insolvenz doch noch aus dem Weg gehen zu können?
Danke für alle Antworten und Tips.
Sorry, aber ich beschäftige mich nicht intensiv genug mit Verbraucherinsolvenzen, um Ihnen seriös einen abschließenden Rat geben zu können.
Allerdings steht meines Wissens nach fest, dass für eine außergerichtliche Einigung ALLE zustimmen müssen. Auch ist es so, dass „keine Antwort“ = „Ablehnung“ ist. Sprechen Sie doch den Anwalt noch einmal an, ob man einen gerichtlichen Einigungsversuch starten kann.
Dann versucht das Gericht es noch einmal und kann ggf. sogar ein NEIN mit einen JA ersetzen (kommt aber in der Praxis nur ganz selten vor!)
Hallo,
ja, meines Wissens müssen ALLE Gläubiger dem Vergleich zustimmen.
Ich kann aus der Schilderung nicht erkennen, ob die neutrale Person den
Anwalt bevollmächtigt hat, also offiziell beauftragt hat.
Falls nicht, müsste es aus meiner Sicht durchaus möglich sein, die Gläubiger
nochmal zu befragen. Nötigenfalls mit Hilfe der Schuldnerberatung alle
Gläubiger an einen Tisch setzen.
Viel, viel Glück.
Gruß
buki
Hallo, danke für die Antwort.
Ja, der Anwalt wurde offiziell beauftragt.
Ich habe jetzt noch eine Frage;
Wenn die Verbraucherinsolvenz nun in Kraft tritt, und währenddessen eine weiter Forderung auftritt, kann diese dann noch mit einbezogen werden?
Zur Erläuterung: Der Person ist schon vor antritt der Insolvenz bewusst, dass es eine weitere Forderung geben wird. Dabei handelt es sich um die Heizkostenabrechnungen der letzten beiden Jahre aus der alten Wohnung. Dort gab es einen Fehler in der Abrechnung, wodurch das ganze erneut berechnet werden musste. Diese neue Rechnung liegt allerdings noch nicht vor und es ist nicht genau abzusehen wann diese eingehen wird.
Es handelt sich also um „Altschulden“ die vor der Insolvenz entstanden sind, nur die Rechnungsstellung würde in die Zeit der Insolvenz rutschen.
VLG
Kat
Hallo Kat,
ich habe die Privatinsolvenz hinter mir (mit Ehemann versteht sich).
In unserem Fall haben auch nicht alle Gläubiger zugestimmt, und einige hatten sich nicht geäußert. Die wurden dann auch außen vorgelassen, wurden nicht mit in die Inso mit einbezogen.
Gerade wenn schon Lohnpfändung eingeleitet worden ist, halte ich es für besser, in die Inso zu gehen.
In unserem Fall waren es Hausbauschulden mit Hypotheken und Fördergeldern usw. - also, wo richtig viel Knete dahintersteckte.
Rate deiner bekannten Person zur Inso. Meine Meinung.
Viel Glück und Erfolg wünscht
die Frau des Busfahrers