Angenommen, eine WG kauft Getränke auf Kommission für eine private Party. Der Händler holt nach der Party den Rest der Getränke wieder ab und verspricht eine Rechnung zu schreiben.
Weiterhin wird angenommen, dass die WG 600 Euro einkauft, 300 Euro bezahlt und mehr als 300 Euro auf dem WG-Konto hat.
Wenn nun die Rechnung aber nicht verschickt werden würde, könnte dann die WG irgendwann die Zahlung verweigern mit Verweiß auf die Zeit, welche schon vergangen ist?
Wäre in so einem Falle die WG verpflichtet von dem Händler die Rechnung zu verlangen? Oder es läge an der Moral der WG, ob sie den Händler kontaktieren.
Da nicht drin steht, wieviel wieder zurück ging, könnte es ja sein, dass er mit den 300 zufrieden ist. Die WG sollte in dem Fall ein Interesse an einer Abrechnung haben.
Geht mensch davon aus, dass mehr verbraucht wurde als bezahlt ist, tritt Verjährung ein.
Wenn nun die Rechnung aber nicht verschickt werden würde,
könnte dann die WG irgendwann die Zahlung verweigern mit
Verweiß auf die Zeit, welche schon vergangen ist?
Ja, irgendwann, und zwar vom auf die Party folgenden Neujahrstag an gerechnet nach drei Jahren.
Wäre in so einem Falle die WG verpflichtet von dem Händler die
Rechnung zu verlangen?
Nein.
Oder es läge an der Moral der WG, ob
sie den Händler kontaktieren.
Unverschämtheit *g*. Ich pflege eher selten blau zu arbeiten. Schlechtes Vorbild in der Jugendhilfe. Ich seh schon meine delinquenten Jugendlichen applaudieren. Neenee.