Insolvenz dem Gläubiger vorenthalten

Wenn jemand in der Insolvenz ist und dem Jenigen, bei dem er Schulden hat, nicht sagt, dass er in der Insolvenz ist und diese Person sich daher nicht als Gläubiger eintragen konnte und der Insolvente sich schon in der Restschuldbefreiung befindet. Welche Möglichkeiten hat der Jenige noch, um an sein Geld zu kommen?

Hallo,

Welche Möglichkeiten hat der Jenige noch, um an sein

Geld zu kommen?

Vielleicht hilft dir das hier weiter:

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Gruß

BHShuber

Keine! Der Gläubiger kann auch nicht sagen, dass er nichts gewusst hätte, denn alle Insolvenzen werden gem. Gesetz veröffentlicht. Da muss man halt nachsehen, so sieht es das Gesetz. Wäre die Insolvenz noch nicht beendet, so hätte man je nach Verfahrensart (IN = Regelinsolvenz; IK = Verbraucherinsolvenz) je nachdem noch was machen können. Aber wenn das Verfahren abgeschlossen ist und der Schuldner bereits im Restschuldbefreiungsverfahren ist, dann läuft für die Gläubiger nichts mehr. Die Restschuldbefreiung gilt dann gegen alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung Forderungen gegenüber dem Schuldner hatten, unabhängig davon, ob der Gläubiger an der Insolvenz beteiligt war oder nicht. Das ist auch gut so: irgendwann muss ja mal Schluss sein.

Die Restschuldbefreiung gilt dann gegen
alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung Forderungen
gegenüber dem Schuldner hatten,

ist das hier denn der fall? oder sind die schulden erst später entstanden? ich hab in der frage nichts dazu gefunden.

Das ist unmöglich, denn bevor derjenige in Insolvenz geht muss er einen aussergerihtlichen Einigungsversuch machen, der dem Gericht auch nachgeweisen werden muss, sonst läuft erst gar nichts mit Isolvenz.
Also merkt der Gläubiger spätestens daran dass der Schuldner in Insolvenz geht.
Zusätzlich wird die Insolvenz auch nocht veröffentlicht.

Also er hat keine Chance mehr an sein Geld zu kommen.
https://www.youtube.com/watch?v=DSFiYEwfyOE