Insolvenz der Firma, Beschäftigungsverbot, Urlaub

Hallo,

mal angenommen, eine Frau ist schwanger und es wurde ihr durch den Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Sie ist angestellt in einer Firma, die insolvent ist. Aufgrund der Betriebsstillegung wurde sie durch den Insolvenzverwalter zum 31.12.08 gekündigt. Nun steht dieser Dame aber noch Urlaub zu und sie wollte ihn zum Ende des Jahres geltend machen. Dieses ist nach der Aussage des Insolvenzverwalters nicht möglich. Stimmt das? Und wenn ja, warum nicht?

Danke.

LG paulsliebling

Hi!

Stimmt das?

Ja.
Wenn die Erfüllbarkeit eines Erholungsurlaubs nicht gegeben ist, muss er auch nicht abgegolten werden.

Ist jemand krank, könnte er den Urlaub nicht nehmen, die Erfüllbarkeit ist also nicht gegeben.

Würde die Erfüllbarkeit vor dem 31.03. des Folgejahres wieder existieren, ist der Urlaub auch nach Austritt noch abzugelten.

http://www.juraforum.de/lexikon/Urlaub%20-%20Abgeltung

VG
Guido