Insolvenz des Arbeitgebers

Hallo,

habe mal ein paar Fragen:

Mal angenommen:

  1. Der Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Wann muss er das den Arbeitnehmern mitteilen?

  2. Wann muss dieser (Arbeitnehmer) sich bei der Arbeitsagentur melden? (Angenommen, Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft. Gibt es da andere Vorschriften?)

  3. Was wäre, wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist (GdB 50). Hat er da besonderen Kündigungsschutz?

  4. Angenommen, es gäbe jemanden, der die Firma übernehmen würde. Wie wäre es dann bei Übernahme?

Danke für Eure Antwort
Rosa

MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell editiert (Satzzeichen)

  1. Der Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Wann muss er das den Arbeitnehmern mitteilen?

Sollte sofort erfolgen. Bei uns/mir erfuhren wir es zuerst aus der Tageszeitung.

  1. Wann muss dieser (Arbeitnehmer) sich bei der Arbeitsagentur melden? (Angenommen, Arbeitnehmer ist Mitglied der Gewerkschaft. Gibt es da andere Vorschriften?)

Es gibt keine unterschiedliche Vorschriften. Eine Meldung soll unverzüglich erfolgen, wenn der AN den Verdacht hat, dass er seinen Arbeitsplatz verlieren kann.
Bei Insolvenz kann das sein, muss aber nicht.
Ich habe mich sofort gemeldet. Hilfe läuft ggf. eher an.
Lies das Mitwirkungsgesetz – im Sozialgesetzbuch – nach und halte dich daran.
Hilfe der Gewerkschaft ist immer gut.

  1. Was wäre, wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist (GdB 50). Hat er da besonderen Kündigungsschutz?
  2. Angenommen, es gäbe jemanden, der die Firma übernehmen würde. Wie wäre es dann bei Übernahme?

Es gibt verschiedene Übernamen:
A: Eine, nach der die Übernahme während der Insolvenz erfolgt und alle Arbeitsverträge für 12 Monate nicht verändert werden.
B: Alle Verträge können geändert werden.
C: Die Übernahme erfolgt nach Abschluss der Insolvenz: Wie B, aber meistens sind dann starke Kürzungen zu erwarten.

Soviel in aller Kürze,
Werner
[MOD] Tipp gelöscht

MOD: Artikel (analog zum Ursprungsposting) editiert