Insolvenz des Arbeitgebers / Meine Rechte und Pflichten?

Hallo liebe Experten,

ein Arbeitgeber hat pünktlich vor Weihnachten einen Insolvenzantrag gestellt.
Derzeit läuft das vorläufige Insolvenzverfahren.
Die Gehaltszahlungen für den Monat Dezember sind demnach leider ausgeblieben.
Die Arbeitnehmer befinden sich derzeit noch offiziell im Urlaub und haben am 06.01.2014 den ersten Arbeitstag nach dem Jahreswechsel.
Folgende Fragen stellen sich nun, um für die Arbeitnehmer die beste Lösung in dieser Situation zu finden:

1.) KOSTEN ARBEITSWEG
Die Arbeitnehmer sind aufgefordert zum Urlaubsende ihreTätigkeiten trotz ausgebliebener Gehaltszahlung aufzunehmen.
Da diese aber keine finanzielle Rücklage über die letzten Jahre bilden konnte, stehen diese durch den Ausfall der Gehaltszahlungen gänzlich ohne finanzielle Mittel da, daher können die sich die Kosten für den Arbeitsweg nicht mehr leisten.
Wie ist hier die rechtliche Lage? Gibt es hier mögliche finanzielle Unterstützungen seitens der ARGE oder sonstiges? Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Kosten für den Anfahrtsweg zu erstatten? Oder ist es schlichtweg einfach das persönliche Problem der Arbeitnehmer?

2.) LOHNANSPRÜCHE GELTEND MACHEN
Die Arbeitnehmer haben für den Monat Dezember keine Gehaltsabrechnungen bekommen.
Müssen diese nun Ihre Lohnansprüche durch eine schriftliche Aufstellung an den Arbeitgeber geltend machen?

3.) ARBEITSVERHÄLTNIS BEENDEN
Auch wenn der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter den Betrieb weiter führen will, haben die AN den Entschuss gefasst, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Wenn der AN das Arbeitsverhältnis von sich aus beendet, ist dieser dann bei der ARGE für den Erhalt von ALG gesperrt?
Ist es ratsam den Insolvenzverwalter um eine Kündigung zu bitten?
Wie sieht es im Falle einer Kündigung mit den Lohnansprüchen der AN für den Monat Dezember aus? Kann man die bei der ARGE in Form von Insolvenzgeld trotzdem geltend machen?

4.) AUF DIE AUSSAGEN VOM VERLASSEN?
Aktueller Stand ist, dass der Insolvenzverwalter selber einen Antrag auf Insolvenzgeld und gegf. Vorschuss für die Arbeitnehmer stellen wird. 
Sollen sich die Arbeitnehmer auf die Aussage verlassen oder es selber in Hand nehmen? t.
Oder sollte man es nur selber beantragen, sobald das Arbeitsverhältnis offiziell beendet ist?

Fragen über Fragen…
Über eine Antwort würde ich mich äußerst freuen und bedanke mich schon einmal im Vorwege für jedem der sich dieser Problematik annimmt.

Danke!

LG

Hallo,

1.) KOSTEN ARBEITSWEG

Im Prinzip Sache des AN…in diesem Falle dürfte aber Hilfe durch ARGE odert Sozialamt möglich sein

2.) LOHNANSPRÜCHE GELTEND MACHEN

Nein,das wird automatisch durch den Insolvenzverwalter gemacht…

3.) ARBEITSVERHÄLTNIS BEENDEN

Beendigung NUR durch den Insolvenzverwalter…keine Eigenkündigung !!

Die Firma wird jetzt nur noch durch den Insolvenzverwalter geleitet und ist damit zunächst einmal noch voll „arbeitsfähig“.
Man sollte sich allerdings sofort zum Arbeitsamt begeben und sich schon einmal vorsorglich arbeitssuchend registrieren lassen.

4.) AUF DIE AUSSAGEN VOM Insolvenzverwalter VERLASSEN?

Ja,das kann man sich voll und ganz…das sind erfahrene Rechtsanwälte,die sowas nicht zum ersten Mal machen.

Was man aber selber tun kann,ist einzuschätzen,ob es einen Weiterbestand für den Betrieb geben kann…Gibt es Konkurrenten,die die Produktion bei sich integrieren können zum B. ??

Wenn diese Aussichten schlecht sind,sollte man sofort mit der Suche nach einer neuen Stelle beginnen,denn es macht sich immer besser,wenn man aus einer Arbeit heraus Bewerbungen woanders einreicht.
Je nach Branche sind andere Arbeitgeber auch daran interessiert,Leute einer Insolventen Firma zu übernehmen (Stichworte Berufserfahrung,Marktkenntnisse zum b.).

mfg