Guten Morgen,
eine Insolvenz tritt nicht automatisch auf, sondern es ist ein Verfahren, welches entweder durch Dritte, oder durch den Betroffenen selbst beantragt wird.
Wenn es sich um einen Gewerbetreibenden, oder um eine Personengesellschaft handelt, so gibt es keine Insolvenzantragspflicht. Das heißt, dass derjenige, der nicht zahlen kann, (Gott sei dank) nicht zur Insolvenz gezwungen werden kann (es sei denn, durch den Gläubiger selbst, der aber auch das Kostenrisiko trägt).
Anders sieht es bei Gesellschaften aus (GmbH, AG, GmbH & Co. KG o.ä.).
Man muss sich vor Augen halten, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, auch dann, wenn er durch den Betroffenen selbst beantragt wird, praktisch einer Entmündigung gleichkommt. Hand aufs Herz - wer will sich schon freiwillig entmündigen lassen…!? Eine Zahlungsunfähigkeit ist eine „Wirkung“ also eine Folge einer Ursache. Wenn man Zahlungsunfähigkeit vermeiden will, so muss man die Ursache beseitigen.
Das ist manchmal einfacher, als man glaubt. Ein Gewerbetreibender hat doch das Ziel, Umsatz zu machen. Wenn genügend Umsatz vorhanden ist, fließt genug Geld. Wenn genug Geld fließt, gibt es in der Regel keine Zahlungsunfähigkeit.
Ein fähiger Profi schafft all die Dinge, wie notwendig sind.
Viel Glück.