Insolvenz des Unternehmens, wie schnell

Laut der InsO tritt die Insolvenz auf, wenn die fälligen Zahlungen nicht erledigt werden.
Meine Frage ist: Wie lange dürfen die Zahlungen nicht erledigt sein, bevor die Insolvenz für das Unternehmen angekündigt wird? Und, wenn es solches Merkmal gibt, wie groß sollen die unerledigten Zahlungen sein, damit die Insolvenz angemeldet werden dürfte?

Vielleicht scheinen die Fragen Ihnen seltsam, aber ich möchte nur die Entsprechung mit dem russischen Insolvenzsystem finden.

Guten Morgen,

eine Insolvenz tritt nicht automatisch auf, sondern es ist ein Verfahren, welches entweder durch Dritte, oder durch den Betroffenen selbst beantragt wird.

Wenn es sich um einen Gewerbetreibenden, oder um eine Personengesellschaft handelt, so gibt es keine Insolvenzantragspflicht. Das heißt, dass derjenige, der nicht zahlen kann, (Gott sei dank) nicht zur Insolvenz gezwungen werden kann (es sei denn, durch den Gläubiger selbst, der aber auch das Kostenrisiko trägt).

Anders sieht es bei Gesellschaften aus (GmbH, AG, GmbH & Co. KG o.ä.).

Man muss sich vor Augen halten, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, auch dann, wenn er durch den Betroffenen selbst beantragt wird, praktisch einer Entmündigung gleichkommt. Hand aufs Herz - wer will sich schon freiwillig entmündigen lassen…!? Eine Zahlungsunfähigkeit ist eine „Wirkung“ also eine Folge einer Ursache. Wenn man Zahlungsunfähigkeit vermeiden will, so muss man die Ursache beseitigen.

Das ist manchmal einfacher, als man glaubt. Ein Gewerbetreibender hat doch das Ziel, Umsatz zu machen. Wenn genügend Umsatz vorhanden ist, fließt genug Geld. Wenn genug Geld fließt, gibt es in der Regel keine Zahlungsunfähigkeit.

Ein fähiger Profi schafft all die Dinge, wie notwendig sind.

Viel Glück.

Vielen Dank für die Antwort,
und wenn Sie so hilfsbereit sind, möchte ich noch etwas für mich präzisieren.
In Russland geht es um die Insolvenz nur im Fall, wenn die Zahlungen mehr als 100.000 rubel betragen und mehr als 3 monate nicht erledigt werden. Ähnliche Kriterien gibt es in der deutschen Wirtschaft überhaupt nicht? Habe ich richtig verstanden?

Danke im Voraus und Viele Grüße.

Stimmt. In Deutschland ist das völlig anders.

Entsprechende Informationen über die Insolvenz findet man hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Ansonsten sind die Aussagen sehr schwammig und die Gerichte urteilen auch unterschiedlich.

Zahlungsstockung ist das kurzfristige Fehlen erforderlicher Geldmittel. Kurzfristig bedeutet, dass sechzig Tage Frist gerade noch zulässig sind. Die Zahlungsstockung alleine reicht für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht aus.

Man spricht von Zahlungsunfähigkeit, wenn man seine Zahlungen nicht mehr fristgerecht vornehmen kann und nicht bloß eine Zahlungsstockung vorliegt. Dann ist jeder Unternehmer und jede Privatperson verpflichtet, einen Konkursantrag einzubringen! Achtung: Zahlungsunfähigkeit kann eingetreten sein, obwohl einzelne Verbindlichkeiten noch bezahlt werden können

Für juristische Personen (z. B. GmbH, Verein), Verlassenschaften und Handelsgesellschaften ohne natürliche Person als personlich haftenden Gesellschafter (insbesondere die GmbH & Co KG) ist nicht nur die Zahlungsunfähigkeit, sondern auch der Begriff der Überschuldung konkursrelevant. Diese liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt, die Passiva also die Aktiva übersteigen. Dabei sind stille Reserven im Vermögen zu berücksichtigen und nur echte Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Diese rechnerische Überschuldung reicht aber für einen Konkurs nicht aus, wenn man eine positive Fortbestehensprognose vorweisen kann.

Hallo, eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Ausgaben durch die Einnahmen nicht mehr gedeckt sind. Verfügen Sie über keine nötigen Rücklagen, kann eine Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit bereits nach einem Monat vorliegen.
Vorsicht bei Vergleichen von Insolvenzordnungen unterschiedlicher Staaten, denn Sie unterliegen unterschiedlichen Rechtsauffassungen.

Mit freundlichen Grüssen

sorry, deine anfrage steht hier bei mir noch offen, ich denke es hat sich seit april sowieso erledigt
gruß
MPT