Insolvenz eines beauftragten Unternehmens

Eines der beteiligten Unternehemen eins Hausumbaus geht in die Insolvenz und hat den Vertrag nicht ganz erfüllt. Es besteht keine Überzahlung sondern im Gegenteil es besteht noch ein ziemlich hoher Anspruch an den Bauherren, die nun der Insolvenzverwalter einfordert. Der Bauherr muss ein neues Unternhehmen für die Restarbeiten beauftragen, was ein gewisses Risiko birgt. Außerdem gibt es eine Gewährleistungsklausel. Was geschieht, wenn der Bauherr einen Teil der Restsumme einbehält oder sogar garnichts mehr an den Insolvenzverwalter bezahlt.

Der Insolvenzverwalter kann wählen: Entweder bestimmt er, dass der Vertrag erfüllt wird, dann muss auch die Restsumme bezahlt werden. Oder aber er lehnt die Vertragserfüllung ab, dann muss entsprechend weniger an gezahlt und kann ein anderer Bauunternehmer beauftragt werden.

Gesetz den Fall, das Unternehmen ist bereits aufgelöst, die Erfüllung des Vertrags ist also nicht möglich. Es ist eine Restsumme offen aufgrund bereits vorher von der insolventen Firma abgeleisteten Arbeit.
Die Frage geht hier in die Richtuung, welche Möglichkeiten der Einbehaltung eines Teils dieser Summe seitens des Bauherren rechtlich abgesichert sind.

Das habe ich verstanden, aber wieso sollte der Bauherr für geleistete Arbeit etwas zurück behgalten oder ga gar nicht bezahlen?

Der Insolvenzverwalter wird dies Geld im Ernstfal einklagen.

das Problem liegt erstens in dem unvollendeten Vertrag, dessen bereits geleisteter Anteil schwer zu schätzen ist, zweitens einem Einbehalt für eine etwaige Gewährleistung, die die insolvente Firma nicht mehr zahlen werden kann, laut Vertrag aber eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren existiert.