ich verwalte ein Gebäude mit 3 WE. Ich selbst wohnen in einer WE. Ein Eigentümer ist seit 2 Jahren insolvent und sein Verfahren ist jetzt erst abgeschlossen. Die Wohnung ist aber noch nicht von der Bank freigegeben und wird erst im nächsten Jahr versteigert. Bis dahin tragen wir die Kosten des insolventen Eigentümers.
Wie wündest Du vorgehen, um die Kosten irgendwie wieder einzutreiben?
ich gehe davon aus, dass Sie als bestellter WEG Verwalter die Interessen aller Eigentümer vertreten und nach Kenntnis der Insolvenz eines Teileigentümers die Ansprüche im Auftrag der WEG an den Insolvenzverwalter fristgerecht angemeldet haben.
Vom Insolvenzverwalter erhalten die Anspruchsteller in der Regel eine Antwort. Wie lautete die in diesem Fall?
Hallo, Andreas,
über einen Anwalt zur Zwangsversteigerung gesamte Forderung anmelden. Unter bestimmtem Umständen gehen die Forderungen der WEG v o r den Forderungen der übrigen Gläubiger. ( Banken, etc. ) Insoweit ist eine WEG heute deutlich besser gestellt, als noch vor einigen Jahren.
mfg
brille0815
solch einen Fall habe ich gerade auch.
Sieh zu, dass die Wohnung schnellstmöglich verkauft oder versteigert wird, auch die Eigentümergemeinschaft kann die Versteigerung beantragen, sie dürfte ja erhebliche Forderungen haben. Oder ggfs. den Entzug des Wohneigentums beantragen (siehe hierzu aber auch die Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung).
Wenn Du als Verwalter hier nicht schnell genug handelst, machst DU DICH gegenüber der Gemeinschaft schadenersatzpflichtig!
Rückstände des Voreigentümers meldet der Verwalter als vor den Gläubigerbanken bevorrechtigte Forderungen im Zwangsversteigerungverfahren an. Diese Rückstände werden im Rang vor den Grundpfandrechten aus dem Versteigerungserlös bis zur Höhe von 5 Prozent des Verkehrswertes bedient. Nicht daraus abgedeckte Beträge müssen alle anderen Wohnungseigentümer gemeinsam tragen.