Insolvenz elternzeit kundigung

ich befande mich in elternzeit,von 31.01.2009 bis 02.03.2009,die Firma hat insolvenz gemeldet und mich gekundigt.firma geht es wider gut.habe ich noch welche chancen in die firma zuruck zu kommen.

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, zieht das Veränderungen für den Arbeitnehmer nach sich. Die Arbeitsverhältnisse bestehen allerdings zunächst weiter. Auch im Fall einer Insolvenz sind die Arbeitsverträge zu kündigen, um sie beenden zu können.
Bei Insolvenz beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich 3 Monate zum Monatsende, außer es sind kürzere Fristen vereinbart. Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht ausgesprochen werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dazu ist vielmehr der Beschluss zur Betriebsstilllegung Voraussetzung.
Muss Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, während Sie in der Elternzeit sind, besteht erstmal das sozialverischerungspflichtige Beschäftigungsverhältnis weiter. Wenn ein Rechtsnachfolger besteht oder der Betrieb saniert wird, haben Sie Anspruch auf Wiedereinstellung. Nach den Regelungen des Kündigungsschutzes kann 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während dieser Zeit nicht gekündigt werden. Dieser besondere Kündigungsschutz kann im Fall einer Insolvenz durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde aufgehoben werden.
Wichtig wäre noch zu wissen, wann hat der AG gekündigt? Wurde Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt? Wurde ein Insolvenzverwalter bestellt? Erst dann kann ich genau sagen, was ich machen würde.