Insolvenz frage

hi mal ne wichtige frage

Bsp. Gericht verklagt jmd den Schaden von 8000 euro zu
zahlen!!!
Was ist wenn jmd das geld nicht hat, muss er da privat Insolvenz
beantragen ,Sozialstunden ableisten oder gar ins Gefängnis!??

danke schon mal fürs antworten

Hallo, also Insolvenz anmelden MUSS er schon mal gar nicht, wird ja niemand zu gezwungen. Ich denke, das wird auf eine Haftstrafe hinauslaufen.

DIE ANFRAGE IST ABER ZU VIELSEITIG. BEI INSOLVENZ MÜSSEN DIE VORAUSSETZUNGEN VORLIEGEN UM DIESE BEANTRAGEN ZU KÖNNEN. WENN MAN HARZ-IV-EMPFÄNGER IST UND ZU EINER GELDSTRAFE VERURTEILT WURDE; DANN WÜRDE DORT JA ERSATZWEISE ZU HAFTSTRAFE VERURTEILT; ODER WENN MAN JUGENDLICH BIS HERANWACHSEN IST - SOZIALSTUNDEN. ABER KOMMT IMMER DRAUF AN. DIE FRAGE IST NICHT GENAU ERLÄUTERT!!!

Ratenzahlung, Kredit auf nehmen. Es können jederzeit Pfändungen eingeleitet werden.
Das hat auch damit zu tun, weshalb Sie die Strafe bekommen haben. Ausversehen was kaput gemacht, oder vorsätzlich, da ist alles möglich. Das muss man aber wissen, sonst kann man nichts genaues sagen.
Pfändungen sind jederzeit möglich, auch kann man Sie zum Insolvenz zwingen (was man nach Möglichkeit durch anbieten von Ratenzahlung, oder eines Kredites aufnehmen) zu vermeiden versuchen. Eine Insolvenz wird Sie für lange Zeit aus dem Verkehr ziehen. Sie können nicht mal mehr was auf Rechnung bestellen. Man kann das Girokonto kündigen. Wenn möglich sich auf Raenzahlung einigen, schon bevor der Gerichtsvollzieher kommt, was die Kosten nur erheblich steigen lässt.
Gruss
Anes

Rückstände bei Gericht, Staatsanwaltschaft:
Hier muss man zunächst unterscheiden, um welche Art von Schulden aus Gerichtsforderungen es sich handelt. Da hilft schon ein Blick in die Rechnung der Gerichtskasse.
Bei erheblich eingeschränkter Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit bestehen folgende Möglichkeiten. Bei Ersatzfreiheitsstrafen (Geldstrafen).
-richterliches Absehen von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 459 d StPO)
-Absehen von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 459 f StPO)
-Tilgung durch gemeinnützige Arbeit
-Teilweise bzw. vollständiger Erlass oder Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafe (Geldstrafe) zur Bewährung im Gnadenwege.

Wirkung bei Nichtbezahlen

Die Staatsanwaltschaft kann die Forderung für uneinbringlich erklären, was für den säumigen Zahler bedeutet, dass er für die Anzahl der Tage, die dem Strafbefehl zu entnehmen sind, in das Gefängnis geht. Ist man erst einmal dort, ist nur noch das Auslösen möglich. Man kann das Geld zwar an die Gerichtskasse überweisen, es empfiehlt sich jedoch, das Geld direkt im Gefängnis zu hinterlegen. Dann geht’s schneller mit dem Rauskommen.
Bei Geldauflagen

-Herabsetzung bzw. Aufhebung gem. § 153a Abs. 1 StPO bzw. § 56e StGB. Allerdings wird dies nur selten zu erreichen sein, z.B. wenn sich die Einkommensverhältnisse gegenüber der Entscheidungsgrundlage erheblich verschlechtert haben.
-Abändern der Geldauflage in eine Arbeitsauflage durch Richter bzw. Staatsanwalt.
Wirkung bei Nichtbezahlen
Auch hier droht Haft, etwa wenn die Geldauflage Bestandteil einer Bewährungsauflage war.

Geldbussen

-Zahlungsunfähigkeit belegen
-Niederschlagung wegen Zahlungsunfähigkeit beantragen (§ 95 Abs. 2 OWiG). Wenn eine nachweisliche Zahlungsunfähigkeit besteht, kann keine Geldbusse vollstreckt werden, d.h., auch eine Erzwingungshaft scheidet aus.
-Geldbusse der Verjährung zuführen. Da die Vollstreckung nach § 95 Abs. 2 OWiG wegen Zahlungsunfähigkeit nicht möglich ist, laufen die Verjährungsfristen weiter. Geldbußen unter 500.- verjähren nach 6 Monaten, zwischen 500.- und 1500.- Euro nach einem Jahr, zwischen 1500.- und 15.000.- nach 2 Jahren und über 15.000.- nach 3 Jahren. Verwarnungsgeld (noch kein Bußgeldbescheid oder Strafverfahren) verjährt nach 3 Monaten.(§ 34 OWiG).
Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Unter Umständen kann die Verjährung auch ruhen oder unterbrochen werden. Hat man im Normalfall jedoch von der Verwaltungsbehörde 3 Monate lang nach einem Verstoss nichts gehört, so kann man hierfür in aller Regel nicht mehr belangt werden.
Rechtsprechung

Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens
Die Übersendung eines Anhörungsbogens im Bussgeldverfahren an den Beschuldigten unterbricht die Verfolgungsverjährung gemäss § 33 Nr. 1 OWiG.
Dieses gilt jedoch nur, wenn aus dem Bogen hervorgeht, dass die Ermittlungen gegen den Anzuhörenden als Beschuldigten geführt werden. Bei sogenannten Kennzeichenanzeigen, bei denen der Betroffene erst noch ermittelt werden soll und deswegen ein entsprechendes Schreiben übersandt wird, unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht.
Ausreichend für eine Unterbrechung der Verjährung ist jedoch, wenn in dem Anhörungsschreiben die namentliche Anrede erfolgt und die einleitende Formulierung: Ihnen wird zur Last gelegt… benutzt wird.
Nicht ausreichend ist, wenn an den Halter eines Fahrzeugs ein Anhörungsbogen zur Ermittlung des Fahrers übersandt wird mit der Formulierung: …dem Betroffenen wird zur Last gelegt… Es spielt hierfür keine Rolle, ob ein entsprechendes Foto z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung existiert.
vgl. MDR 2000 S. 697-OLG Hamm.
Kosten aus einem Gerichtsverfahren, Gerichtskosten

Bei Kosten aus einem Gerichtsverfahren handelt es sich um Kosten im zivilrechtlichen Sinne. Diese Kosten können nicht in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Dem säumigen Zahler droht lediglich ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der allerdings ziemlich schnell kommen kann, da die Gerichtskasse den Umweg über die Zwangsvollstreckung nicht braucht.
In Härtefällen kann das Gericht auch nach dem Urteilsspruch von der Einforderung der Gerichtskosten absehen, diese also erlassen oder niederschlagen. Anträge sind an die Staatsanwaltschaft, nicht an die Gerichtskasse zu richten, da die Gerichtskasse lediglich den Zahlungseingang überwacht

(Quelle:http://www.schuldnerakuthilfe.com/schulden-sozialhil… )

Also zweierlei,
erstens ein gericht verklagt keinen bürger, sondern

  • staatsanwaltschaft bei Strafgesetzverstößen
  • Fiskus bei Steuervergehen
  • Privat leute/Unternehmen/Banken gegen einen anderen
    aus allen anderen Rechtsgebieten.
    Gerichte fällen Urteile, hier der beklagte soll zahlen, kann/will aber nicht zahlen. Dann hat er seine zahlungsunfähigkeit nachzuweisen Hartz 4 oder ALG oder rente oder oder oder
    Sollte dann der berechtigte gläubiger zweifel an der zahlungsUNfähigkeit haben, kann er eine eidesstattliche Versicherung verlangen über die vermögensverhältnisse:
    -Sollte die falsch ausgefüllt sein, dann droht knast.
    -ansonsten können alle nicht zum zugestandenen vermögen zählenden Posten seitens gläubiger beschlagnahmt werden und zur bedienung der forderungen vermarktet, versilbert werden. Danach ist erstmal meist für ca 3 jahre Ruhe im Karton. Das Gerichtsurteil kann zur Verfolgung eines Schuldners 30 jahre lang verwendet werden. Je nach Agressivität deiner Gläubiger bietet sich also über kurz oder lang eine Insolvenz an, die dich von deinen (auch gerichtlich festgestellten) Schulden befreit.
    Gruß
    Michael

hi mal ne wichtige frage

Bsp. Gericht verklagt jmd den Schaden von 8000 euro zu
zahlen!!!
Was ist wenn jmd das geld nicht hat, muss er da privat
Insolvenz
beantragen ,Sozialstunden ableisten oder gar ins Gefängnis!??

danke schon mal fürs antworten

leider kann ich da nicht weiterhelfen

Hallo Max1964,

das kommt darauf an. Normalerweise kann man das Geld abstottern. Manchmal bekommt man auch eine Freiheitsstrafe. Sowas würde ich mit einem Anwalt klären.
Viel Glück
Spirs01

Hallo,

kommt ganz darauf an, in welcher Art und Weise die Schulden entstanden sind.

Liegt keine strafrechtliche Verfolgung vor, dann kann der Schuldner Insolvenz beantragen. Handelt es sich dagegen um einen strafrechtlichen Tatbestand, dann legt das Gericht fest, wie die Schulden getilgt werden. Hier können monatliche Ratenzahlungen erfolgen, Sozialstunden mit Aufrechnung. Oder notfalls auch Haft.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,
schau mal hier bitte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz

Gruß
HBBHs

Dazu kann ich leider nichts sagen…

Hallo,

bekommt derjenige, dem die 8000 € zustehen Recht vor Gericht, so wird ein Urteil erstellt, welches vollstreckbar ist, d.h. es kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um eine Pfändung zu bewirken bei Nichtzahlung bzw. eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber veranlassen bis hin zur fruchtlosen Pfändung, die dann zu einem Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führt, womit privat nichts mehr möglich ist.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hi!
Ist das Thema noch aktuell?
Ich denke das Gericht wird erstmal versuchen gerecht zu sein und auch eine „erziehende“ Rolle spielen.
Das heisst, Du sollst den Schaden ersetzen, und nen kleinen Denkzettel verpasst bekommen.
Wenn Du jetzt dem Gericht ehrlich mitteilst, dass Du kein Geld hast, aber willig bist, die Strafe/Schadenersatz zu begleichen z.B. durch Ratenzahlung, dann wird das Gericht im Normalfall auf Dich eingehen und Dir die Ratenzahlung bewilligen.
Du musst halt auch wollen!
Hierbei ist halt wichtig, dass Du einsichtig!!! bist!
Noch fragen?
Grüsse FürGerecht


Da steht Pfändung und ggf Privatinsolvenz an. Sozialstunden und Gefängnis ist im Moment nicht angesagt in Deutschland.
Gruß, rudibee

Bsp. Gericht verklagt jmd den Schaden von 8000 euro zu
zahlen!!!
Was ist wenn jmd das geld nicht hat, muss er da privat
Insolvenz
beantragen ,Sozialstunden ableisten oder gar ins Gefängnis!?