Hallo
Kann man durch Behörden z.B. Kindergeldkasse zu viel ausbezahlte Kindergeld als schulden in Insolvenz einbeziehen ?
Gruß
Miro
Hallo
Kann man durch Behörden z.B. Kindergeldkasse zu viel ausbezahlte Kindergeld als schulden in Insolvenz einbeziehen ?
Gruß
Miro
Hallo,
grundsätzlich ja - es sei denn, die Überzahlung des Amtes erfolgte aufgrund falscher oder unrichtiger Angaben des Antragsstellers. Im Sinne einer ungerechtfertigten Bereicherung wäre es von der Restschuldbefreiung ggf. dann ausgenommen.