Hallo,
angenommen jemand kann seine Schulden nicht mehr zahlen und möchte/muss Privatinsolvenz anmelden. So muss vor Einreichung des Antrages eine Güteverhandlung mit den Gläubigern stattfinden.
Hat der Schuldner in folgender Situation eine Möglichkeit sich richtig zu verhalten und gleichzeitig seine Familie zu ernähren:
Ein Gläubiger (z.B. Bank) erhält Kenntnis von der Finanzsituation seines Kunden durch Anschreiben der Schuldnerberatung, die die Schulden erfahren möchte.
Der Gläubiger sperrt daraufhin das Konto und kündigt den eingeräumten Dispo. Nun überweist der Arbeitgeber trotz Kenntnis eines neu errichteten Kontos (ohne Dispo) den Lohn auf das Konto beim Gläubiger.
Der Gläubiger „behält“ nun das komplette Gehalt.
Probleme:
1.Der Schuldner (z.B. Familie mit 2 Kindern)steht nun ohne Geld da und kann weder Essen kaufen noch andere Verpflichtungen wie Miete etc. bedienen.
2.Neue Schulden machen kann und darf er nicht, weil er dann gegen das Wohlverhaltensprinzip verstößt.
3.Kündigung des Dispos und Sperrung des Kontos ging zwei Tage nach Gehaltseinganges beim Schuldner schriftlich ein.
Gruß
Hein