Ich bin seit eineinhalb jahre in insolvenz.ich habe einen vertrag mit fitnessstudio aus dem ich nicht rauskommen kann ihn mir aber auch nicht mehr leisten kann.gefaehrde ich mein insolvenzverfahren daduch dass ich die rechnung nicht zahle??
Ich bin seit eineinhalb jahre in insolvenz.ich habe einen
vertrag mit fitnessstudio aus dem ich nicht rauskommen kann
ihn mir aber auch nicht mehr leisten kann.gefaehrde ich mein
insolvenzverfahren daduch dass ich die rechnung nicht zahle??
Generell ja da du durch nicht Zahlung das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet wird! Ich würde mich an Ihrer Stelle mit dem Insolvenzverwalter zusammensetzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen!!! Ich hoffe ich konnte helfen!!!
Hi dani,
die Frage ist nun, ob der Vertrag mit dem Fitnessstudio schon vor Beginn der Insolvenz bestand oder nicht.
Sollte er davor bestanden haben hast du die Möglichkeit dies deinem Treuhänder/Insolvenzverwalter mitzuteilen. Das ist zwar nicht gerne gesehen dass hier unsorgfältig mit der Gläubigerliste umgegangen wurde, aber grundsätzlich besser als wenn sich das Sportstudio irgendwann innerhalb deiner Wohlverhaltensphase zum Ende der Insolvenz meldet. Dann könnte (bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit) die Restschuldenbefreiung verwirkt sein.
Wichtig: Nicht noch hinterher mit weiteren Gläubigern auftauchen, dann auch wirklich dafür sorgen das hier alles vollständig ist.
Ergo: Verwalter über das Versäumnis informieren, sich dafür entschuldigen, alles an Rechnungen einreichen bzw. eventuell die letzte Mahnung/Rechnung etc., wenn nicht vorhanden das Fitnessstudio bitten dir eine Auflistung der offenen Forderung zu schicken.
Sollte der Vertrag mit dem Fitnessstudio bzw. die Schulden erst nach dem Insolvenzverfahren entstanden sein, sieht die Angelegenheit kritischer aus.
Wenn einer deiner Gläubiger von diesen Schulden erfährt, könnte deine Restschuldenbefreiung in Gefahr sein.
Neue Schulden können nicht zur Insolvenzmasse hinzugefügt werden. Das heißt du musst für diese haften. Hier wäre empfehlenswert eine Schuldnerberatung aufzusuchen und evtl. schauen wie sich diese Beiträge tilgen lassen, damit es gar nicht erst zu einem Mahnverfahren ausufert oder Briefe vom Inkassobüro bekommst.
Ein neues Insolvenzverfahren ist erst wieder nach 10 Jahren möglich.
Mir ist selbst solch ein Fall bekannt. Da die Fitnessstudios heute ungerne auf ihr Geld verzichten geschweige denn sich auf kleinere Beiträge einlassen (je nachdem wie privat die Atmosphäre dort ist oder ob es sich um eine Kette handelt), ist es schwer aus solchen Verträgen nur mit dem Grund der Zahlungsunfähigkeit rauszukommen.
Hier hatte die Person noch das „Glück“ (wenn man das überhaupt so nennen kann) aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vertrag zu kommen und hatte Hilfe durch die Verbraucherzentrale bekommen.
Aber selbst da hatte das Studio anfangs mit harten Bandagen gekämpft.
Da wäre es fast um die Restschuldenbefreiung geschehen.
Von daher möglichst schnell darum kümmern und nicht warten bis die Angelegenheit vor die Wand fährt.
Grüße