Insolvenz - Gegenstände einbehalten

Hi,

angenommen folgender Fall: Ein Elektriker meldet Insolvenz an. Ein Mitarbeiter dieses Unternehmens bekommt noch Geld vom Chef (Hat zum Beispiel den Firmenwagen mehrmals auf eigene Kosten vollgetankt, usw.) Summasumarum ca. 1000 Euro noch zu bekommen. Der Chef sagt jetzt, es gibt kein Geld, da das ganze Geld aus der Insolvenz die Bank bekommen wird. Jetzt hat der Mitarbeiter aber zufällig noch Bohrmaschinen und anderes Werkzeug der Firma zuhause rumliegen. Kann er dieses einbehalten, bis er sein Geld bekommt? Bzw. kann er den Kram auch bei ebay reinsetzen, und aus den Erlösen sein Geld wiederholen?

Grüße

Jessi

Hallo,

nein, der Arbeitnehmer hat kein gesetzliches Pfandrecht an Werkzeugen des Arbeitgebers. Hier müsste der Arbeitgeber schon ein vertragliches Pfandrecht eingeräumt haben. Das wird er tendenziell nicht wollen und nach Inso-Eröffnung dürfte er es auch nicht. Das das ganze Geld an die Bank geht ist auch Quatsch. Hier sollte sich der Arbeitnehmer mit dem Insolvenzverwalter auseinandersetzen. Nebenbei nicht vergessen wegen Insolvenzgeld beim Arbeitsamt zu melden, da gibts im Fall des Falles noch mal 3x Netto, wenn Arbeitgeber nicht gezahlt hat.

Mfg vom

showbee

Hallo,

stimmt, Lohnforderungen zB gehen vor Bankforderungen.
Also wird erst der Mitarbeiter sein Geld bekommen (der aber trotzdem sofort zum Insolvenzverwalter und dann zum Arbeitsamt gehen soltle) und dann vom verbliebenen wird evtl die Bank was bekommen (es gibt noch andere mögliche Bevorrechtigte)

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Nee, Du bist noch in Konkurszeiten!!!
Hallo,

stimmt, Lohnforderungen zB gehen vor Bankforderungen.
Also wird erst der Mitarbeiter sein Geld bekommen (der aber
trotzdem sofort zum Insolvenzverwalter und dann zum Arbeitsamt
gehen soltle) und dann vom verbliebenen wird evtl die Bank was
bekommen (es gibt noch andere mögliche Bevorrechtigte)

diese Aussage ist für Verfahren richtig, die vor 1999 unter Konkursrecht eröffnet worden sind. Seit 1999 gibt es die Insolvenzordnung, und damit wurden diese Vorrechte abgeschafft.

Vorrechte gibt es nur, wenn Jemand besondere Sicherungsreche hat (Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt etc.), oder wenn es sich um eine Masseverbindlichkeit (§§ 54, 55 InsO) handelt.

Showbee meint mit 3x Netto das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt, das Arbeitsamt meldet aber das, was es an die Mitarbeiter und deren krankenkassen ausgezahlt hat, wieder als ganz normale Forderung im Insolvenzverfahren an.

Gruß Oskar