Hallo, folgendes würde mich aus aktuellem Anlaß interessieren.
Wenn der Inlsolvenzverwalter, der gegen den GmbH-GF und alleinigen Gesellschafter klagt und hierdurch zu mehr Masse kommen möchte, aber den Prozess verliert, weil die Forderungen ohne Grundlage sind,
wer zahlt den eigenen Anwalt ?
Was wenn vom Gericht eine Teilschuld festgestellt wird und statt der geforderten Gesamt-Summe X ein Teilbetrag
als angemessen ansieht ?
Was wenn ein Vergleich geschlossen wird ?
Es stellt sich also die Frage der Kosten.
Wäre super, wenn jemand eine Aussage dazu machen könnte. Anyway, vielen Dank im Voraus.
Schönen Abend