Hallo,
ich versuche das Problem mal kurz zu fassen. Herr X lebt seit 12 Jahren vom Staat und eine seiner neuesten Idee ist es, ein Projekt aufzuziehen. Diese Woche bekam er eine Zusage von einer Privaten Bank, die ihm zum Hoechstzins fuer Projektunterstuetzungen Geld verleihen wuerde - in Hoehe von 250.000 €. angeblich gaebe es Garantien dafuer, dass wenn das Projekt fehl schlaegt, er schuldenfrei aus der Sache wieder rauskommt.
Seine Tochter ist dieses Jahr mit dem Studium fertig, sie bezog kein Bafoeg, bekam nie Alimente und arbeitet nebenher, um nach dem Studium schuldenfrei zu sein. Sie wird auch dieses Jahr fest in der Firma uebernommen, sodass sie direkt ins Arbeitsleben einsteigen kann.
MUSS die Tochter fuer den Vater gesetzlich ueberhaupt irgendwas bezahlen oder fuer ihn haften, sobald sie arbeitet? Oder wird sie tatsaechlich dafuer „bestraft“, dass sie sich jahrelang bemueht hat, nicht auf Staatskosten leben zu muessen?
Vielen Dank
Hallo,
solange Sie die Kreditanträge nicht ebenfalls mitunterschreibt, als Bürge auftritt oder für das Projekt des Vaters handelnd ( z.B. als Geschäftsführer oder ähnliches ) auftritt, sowohl in der Vorbereitung wie auch in der Abwicklung haftet die Tochter nicht mit !
Verstirbt der Vater und hinterlässt die Schulden - wird sie das Erbe ausschlagen oder mit einer Nachlaßinsolvenz auf den Erbteil beschränken können.
Danke fuer die schnelle Antwort.
Kann denn der Staat an die Tochter herantreten wegen Sozialhilfe, sobald sie mit dem Arbeiten anfaengt, obwohl sie eigentlich keinen Kontakt zum Vater hat?
Oder streicht dann der Staat einfach die Sozialhilfe, und die Tochter kann selbst entscheiden, ob sie dem Vater hilft?
Ja, in diesem Fall gibt es Verpflcihtungen des Kindes zum Elternunterhalt. Dabei wird aber ein großzügigerer Maßstab angelegt, als er beim Ausbildungsanspruch des erwachsenen Kindes gegenüber seinen Eltern verwendet wird; denn mit mindestens 1400 EUR liegt der angemessene Selbstbehalt des pflichtigen Kindes gegenüber den Eltern relativ hoch - höher übrigens, als die Unterhaltspflicht der Eltern für das Kind. Der Grund für diesen großzügigeren Maßstab hängt auch damit zusammen, dass die erwerbstätige Generation schon durch den ggf. eigenen Kindesunterhalt belastet ist und daneben (in Form der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) einen Beitrag zur Sicherung der Rentner leistet. Der Mindestselbstbehalt wird dazu noch lediglich als Sockelbetrag behandelt; nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung wird eine Erhöhung um die Hälfte des diesen Betrag übersteigenden anrechenbaren Einkommens des Pflichtigen vorgenommen.
Also muss die Tochter schon richtig dicke verdienen…
Eine lebenslang vernachlässigte Tochter kann übrigens auch von einer Unterhaltsverpflichtung befreit werden, da müssen dann aber schon schwerwiegende Gründe vorliegen ( Vater hat nach früher Scheidung jahrzehnte lang keinen Kontakt zum Kind gesucht etc ).
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Kann denn der Staat an die Tochter herantreten wegen
Sozialhilfe, sobald sie mit dem Arbeiten anfaengt, obwohl sie
eigentlich keinen Kontakt zum Vater hat?
Oder streicht dann der Staat einfach die Sozialhilfe, und die
Tochter kann selbst entscheiden, ob sie dem Vater hilft?
Hi, ein weitererschwerwiegender Grund um vom Elternunterhalt für d. Vater befreit zu werden ist, dass d. Vater nie für d. Tochter Unterhalt/Alimente gezahlt hat.
http://www.forum-elternunterhalt.de/euforum/index.ph…
Lies da mal nach, da gibt´s ´ne Unmenge an Links zu BGH-Urteilen die d. Elternunterhalt u. d. unbillige Härte dazu betreffen.
MfGramses90.
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Hallo nochmal,
also das hoert sich ja alles gar nicht sooo schlimm an, wie vermutet. Jedoch ist die Einkommensgrenze trotzdem viel zu tief gesetzt
Wenn man davon ausgeht, dass das Kind extra seit 7 Jahren arbeitet, um danach ein entsprechend hohes Einstiegsgehalt zu bekommen (geschaetzter Wert: 5000 Brutto)…dann ist es nicht eine allzu vernachlaessigende Summe, die an den Vater gezahlt werden muesste. Wobei es garantiert weitere Alternativen gibt, wie selber ein Haus kaufen, um sich im „positiven“ Sinne zu verschulden.
Eigentlich muesste sich der Staat selber was einfallen lassen, dass solche Themen kein Problem mehr sind, oder die Arbeitslosen zum Arbeiten zwingen nach ein paar Jahren Nichtstun…unter solchen Bedingungen vergeht einem die Lust am Studieren, Arbeiten etc. und der Staat schafft sich selber mehr und mehr arbeitsmuffelige Menschen.
Was die „vernachlaessigte“ Tochter anbetrifft - leider kennen sich einige Arbeitslose viel zu gut mit den Gesetzen aus und schaffen es immer die Gesetze so auszulegen, dass ihre Ansprueche zufrieden gestellt werden koennen - ohne Ruecksicht auf Verluste 
Dennoch vielen lieben Dank fuer eure Antworten
ja, das werden einige Eltern von Ihren Kindern bestimmt auch einmal gedacht haben…
Grundsätzlich ist gegen die Regelung aber nichts einzuwenden ! Das sich die gesellschaftlichen Strukturen jedoch soweit auflösen, dass weder die Eltern noch die Kinder füreinander einstehen wollen, ist eine eher traurige Entwicklung.
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Hallo,
oder die
Arbeitslosen zum Arbeiten zwingen
nach ein paar Jahren
Nichtstun…
Zwangsarbeit ist in BRD zum Glück verboten (Außer bei Inhaftierten)
Und außerdem gibt es im weitesten Sinne den von dir geforderten Zwang zur Arbeit im SGB II in Form von 1 € Jobs, oder Sanktionen (bis hin zum völligen Versagen jeglicher Geldleistungen! was auch zur Wohnungslosigkeit führen kann), wenn man sich weigert zugewiesene Arbeit anzunehmen, oder eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. (Deren Unterschriftzwang übrigens als verfassuungsrechtlich bedenklich gilt).
Aber ich verstehe dich!
Gruß ms