Hallo zusammen !
Ist es möglich, dass Jemand in Deutschland in der Privatinsolvenz ist und gleichzeitig Geschäftsführer einer Firma in der Schweiz ?
Es handelt sich hier um einen Vater, der sich seit Jahren davor drückt, Unterhalt für sein Kind zu zahlen (trotz Unterhaltstitel). Jetzt hat er Insolvenz angemeldet. Er ist aber Geschäftsführer einer Firma in der Schweiz.
Jetzt meine Frage: Wem melde ich, dass er in der Schweiz den Posten eines Geschäftsführers bekleidet ? Es kann doch nicht angehen, dass er so davon kommt, oder ?
Vielleicht habt ihr noch ein paar Tipps, meine Bekannte ist mittlerweile komplett am Ende und weiss sich keinen Rat mehr.
Kann es sein, dass dadurch die ganze Insolvenz hinfällig wird ?
Ich wäre Euch für schnelle Antworten sehr dankbar !
Viele Grüsse, Speedy
Hallo Speedy1970
Unbedingt eine Schuldnerberatung oder einen Inso-Anwalt einschalten!
Gruß wacker
Hallo,
ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mich mit dem Recht in der Schweiz nicht auskenne.
Melden kann man das dem Insolvenzverwalter. Der wird hier ganz hellhörig werden. Die Insolvenz kann dadurch hinfällig werden.
Ausserdem kann man dies dem Jugendamt melden dass er keinen Unterhalt zahlt und Einnahmen in der Schweiz hat.
Unterhalt geht vor andere Gläubiger und hier sollte evtl. mit Hilfe des Jugendamtes was unternommen werden.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden…
Hallo Speedy,
da haben Sie vollkommen Recht!
Ich habe den ganzen Sch… gerade hinter mir, mein Ex hat mir einige tausende an Schulden hinterlassen und bezahlte auch nicht. Ich war leider so dumm und habe einmal unterschrieben, so konnte er mein Haus verschulden.
Normaler Weise hatte ich mich ja schon damit abgefunden (Strafe muss sein), dass mir die Hälfte der Schulden bleiben, aber nein, mein jetziger Mann und ich mussten 5 Jahre vor Gericht kämpfen, dass mein Ex die Hälfte monatlich zahlen musste. Der Richter war einfach nur doof.
Nachdem wir gewonnen hatten zahlte er aber trotzdem nicht und wir mussten ihn pfänden lassen.
Einen Monat später ging er in die Privatinsolvenz und wir bekamen einen Cent mehr für die Schulden.
Auch der Unterhalt für den jüngsten Sohn zahlte er nicht mehr. Aber auch wenn er sich in der Insolvenz befindet muss er den Kindesunterhalt bezahlen.
Dieser geht vor allem !!! Ich hatte mich an seinen Insolvenzverwalter gewendet, der mich nur anschrie…
immer diese dämlichen Ex Frauen.
Also wieder zum Anwalt und ihn pfänden lassen.
Was das alles an Geld gekostet hat darf man nicht sagen, da kommen mir jetzt noch die Tränen.
Dann fiel mein Ex einfach tot um (Alkoholiker) und ich bekam Einblick in seine Kontoauszüge.
Laut Gericht durfte er nur 875 Euro halten, alles andere hätte gepfändet sein müssen.
Er hatte aber jeden Monat fast 3000 Euro. Der Insolvenzverwalter hat sich gar nicht drum gekümmert. Ich habe alle Akten zum Beweis zum Insolvenzgericht gebracht (in Kopie), dass der Verwalter für Arbeit bezahlt wurde, die er nie gemacht hat.
Meiner Meinung nach hätte dieser vom Insolvenzgericht beauftragte Verwalter für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, aber wir haben leider nicht mehr das Geld und die Nerven was zu machen. Wir haben bis Heute nichts mehr gehört (ist ein Jahr her).
Auch wenn der Es Ihrer Bekannten sich in der Insolvenz befindet, er muss den Unterhalt zahlen!!! Kindesunterhalt gehen vor Schulden und allem. Sie können, wenn Sie den Arbeitgeber wissen auch mit der Urkunde (Titel) zum Gericht und eine Pfändung beatragen (25 Euro, wenn Sie selber das machen).
Diese wird dann dem Arbeitgeber zugestellt und er muss direkt vom Lohn den Unterhalt an Ihre Bekannte überweisen (AUCH IN DER INSOLVENZ)!
Die Insolvenz können Sie dann, wenn Sie noch gute Nerven haben ihm versalzen, indem Sie zum zuständihen Insolvenzgericht gehen und denen das nach Möglichkeit schriftlich beweisen.
Dann darf er sein Leben lang keine Insolvenz mehr machen und wird vorbestragt sein.
Nur nicht zum Verwalter, der will die Arbeit nicht haben. angeblich wird der so schlecht vom Gericht für seine Arbeit bezahlt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige Tipps geben. Aber denken Sie immer an Ihre Nerven.
Und sein Sie vorsichtig auf solchen Boarden wie hier. Da sind ganz viele die nur für den armen Insolventen Verständnis haben und die werden Sie mächtig angehen.
Ich habe bei dem erstem Board meinen Account nach drei Stunden geschlossen, so wurde ich beschimpft!
L.G.
Agnes
Hallo, die Frage ist, ob er die Tätigkeit offiziell ausübt oder ob er so eine Art „Mittelsmann“ hat, der angestellt ist. Eine andere Möglichkeit wäre noch, dass er selbstständig ist und angibt, keine Gewinne zu machen. Das ginge dann allerdings (zumindest in D) nur 3 Jahre, danach würde das Finanzamt hellhörig. Man kann solche Einkünfte beim zuständigen Amtsgericht anzeigen-a uch als Außenstehender. Sollte sich das bwahrheiten, würde er seine Restschuldbefreiung riskieren. Viel Erfolg!
Eine Inso in deutschland interessiert in der Schweiz niemanden
Hallo,
wenn sich jemand in die Insolvenz begibt, dann entmündigt er sich.
Sein Insolvenzverwalter kassiert somit alles das, was er verdient (auch in der Schweiz). Das ist schließlich seine Aufgabe.
Sollte er es geheim halten, macht er sich strafbar. Das gibt Knast.
Viel Glück.
weiss nicht