was wäre wenn:
ein Arneitnehmer seinen Arbeitergeber wegen ausstehenden gehalt (z.B. Januar, Februar, März) verklagt, dann in Mutterschutz und ab 18. 6. in Elternzeit geht. (Mutterschaftsgeld wurde dann vom AG wieder komplett gezahlt)
Der AG meldet in dem Jahr elternzeit aber insolvenz an. das gehalt wurde aber noch immer nicht gezahlt,da AG angeblich zahlungsunfähig (EV wurde abgegeben.
Hätte der AN anspruch auf insolvenzgeld für die 3 Monate (Jan. Feb. Mrz) oder nur 3 monate rückwirdend ab 18.6.?
eine kündigung hat der AN ebenfalls noch nicht erhalten.