Insolvenz in Elternzeit

was wäre wenn:

ein Arneitnehmer seinen Arbeitergeber wegen ausstehenden gehalt (z.B. Januar, Februar, März) verklagt, dann in Mutterschutz und ab 18. 6. in Elternzeit geht. (Mutterschaftsgeld wurde dann vom AG wieder komplett gezahlt)
Der AG meldet in dem Jahr elternzeit aber insolvenz an. das gehalt wurde aber noch immer nicht gezahlt,da AG angeblich zahlungsunfähig (EV wurde abgegeben.
Hätte der AN anspruch auf insolvenzgeld für die 3 Monate (Jan. Feb. Mrz) oder nur 3 monate rückwirdend ab 18.6.?
eine kündigung hat der AN ebenfalls noch nicht erhalten.

Hallo,
komisch, dass Du keine Antwort bekommen hast.
Ich bin kein Jurist, aber es ist ziemlich egal ob die AN in Elternzeit ist und bereits vorher kein Gehalt bekommen hat - wenn die Firma pleite ist, dann ist sie pleite.

Schnell (morgen) zum Arbeitsamt und Konkursausfallgeld beantragen (geht so weit ich weiss nur für 3 Monate und nicht rückwirkend auf weitere Forderungen). Eine Kündigung muss nicht vorliegen. Es wird aber ein Konkursverwalter geben, der die entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.

Viele Grüße