Ich arbeite gerade mit einem Insolv betrieb und dort wurden die kosten die entstanden sind wie Diesel u LKW Gebühr übernommen die Einnahmen die durch die Weiterführung eingefahren wurden sind bei InSol Verwalter und die kosten der ausgelegten LKW Mieten sagt der Verwalter übernimmt er nicht !! Gerade ohne die LKW s hätte nicht ein Cent verdient werden können … Was tun ? Der Verwalter ist ansonsten sehr nett u man möchte es sich nicht verderben
Hallo AngelDust,
sorry, aber da müssen Sie schon etwas mehr erzählen, so kann man das nicht beantworten. Was heisst „ich arbeite mit einem Insol betrieb“?
- als Angestellter?
- als Lieferant auf eigene Rechnung?
- ist eine Insolvenz eröffnet? Wann?
- oder geht es um eine „vorläufige Insolvenz“? Wann wurde diese angeordnet?
- was sind „ausgelegte Mieten“. Wer hat denn die LKWs gemietet?
- wer hat den Auftrag wann gegeben?
Geht es ein wenig genauer?
Gruß
Der Internationale
oh sorry ich versuche , zu erklären. Ich bin lediglich „eingesprungen“, da in dieser Firma (gehörte einem entfernten Verwandten) auch die Sekretärin gekündigt hatte und niemand sonst einigermaßen Ahnung von der Buchführung etc. hatte. Der Insolv.verwalter (vol. inso am 16.7., dann Eröffnung der inso 23.09.)Nach ca. 4 Wochen sagte der Verwalter , der Betrieb wird stillgelegt (GmbH)wegen zahlungsunfähigkeit (Löhne, Diesel, Versich. )zum 15.8. in dieser Zeit wurden alle ausstehenden Zahlungseingänge (betreffend Touren von Juni, Juli, August b 15.8.) an das Insolvenzkonto bezahlt. Von dort aus wurden die Kosten übernommen, die zur Weiterführung des Betriebs führten (die Touren sind Festaufträge), die der Vater privat ausgelegt hatte, wie z.B. lfd. Dieselkosten, LKW Maut , jedoch nicht die ausgelegten Finanzierungskosten der LKW (kaum einer hat einen bezahlten und dazu neuwertigen Fuhrpark, wie auch hier der Fall, die Fahrzeuge gehören der Einzelfirma oder teilweise noch dem Vater ---- )es müssten doch zumindest die Miet- o Finanzierungskosten der LKW für das eine Monat mit zu den Kosten zählen, die maßgeblich zur Weiterführung des Betriebes führten, oder ? Der Vater, der dies ausgelegt hatte, ist ja nun „Privatmann“ und bleibt auf den Kosten sitzen (mehrere tausend Euro) , er müsse dies dann quasi als „normaler Gläubiger“ versuchen, wieder zumindest teilweise zurückzubekommen, sagte der Verwalter…diese Kosten würden nicht übernommen. Die ganzen Erträge allerdings flossen auf das Insolvenzkonto—ohne diese Kostenübernahme wäre keinen einzigen Tag mehr Geld eingefahren worden (MAN z.B. wollte alle Fahrzeuge umgehend einziehen) . Ich hoffe, ich konnte dies nun einigermaßen erläutern…der Insolvenzanwalt ist ansonsten sehr nett und begrüsste auch, dass der GF der GmbH mit einem Einzelunternehmen im kleineren Stil weitermachen kann(darf) und man fragt sich halt jetzt nur, wie kommt der gebeutelte Vater, der hier so sehr geholfen hatte, wieder zu seinem Geld ??? Vielen Dank
Hallo, offen gesagt - ich verstehe die Frage nicht ganz. Fest steht, dass der Insolvenzverwalter „Herr aller Dinge“ geworden ist. Natürlich zahlt er die Kosten und Forderungen, die vor Insolvenz entstanden sind, nicht aus der Insolvenz Masse und schon gar nicht aus seiner eigenen Tasche. Es ist doch für ihn „hervorragend“, wenn er die LKWs nimmt und verdient damit Geld, wozu wohl auch zu allem Überfluss die Mitarbeiter dazu beitragen. Dann ist wenigstens sein Honorar gesichert (grieens). Aber mal Hand aufs Herz - wenn es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt, die in Insolvenz gefallen ist (gegen die unter Umständen Insolvenzantrag kraft Gesetz gestellt werden muss), macht eine Insolvenz - entgegen landläufiger Meinung - keinen Sinn. Viel Glück.
Der IV zieht Masse, egal was passiert um sein Honorar zu bedienen und (wenn dann noch was übrig bleibt) auch die Gläubiger zu bedienen.
Klar dass er sehr freundlich ist, das wäre ich auch wenn ich so viel verdienen würde:wink:
Ja das ist so. Es werden erst die Gläubiger, sowie die Kosten der Insolvenz bezahlt. Neue Kosten werden nicht bezahlt, die müssen wieder angemeldet werden.
Versuchen Sie ein Gesprächstermin bekommen beim zuständigen Insolvenz Gerichte. In diesem besprechen Sie alles mit der zuständigen Person. Denn so hat es wenig Sinn eine Firma fort zu führen, die dann doch verloren ist und man immer noch weiter in die Schulden rutscht. die InsoVerwalter sagen nichts, die verdienen doch dran.
Jeder Anwalt verdient an jedem Fall, ob er gewinnt, oder verliert, dass spielt keine Rolle. Sein Geld bekommt der immer. Warum sollte er da nicht nett sein?
Gruss
Hallo,
ich schließe mich erst einmal den Vor-Beiträgen an.
Eine andere Frage ist, was es bedeutet „Sie sind eingesprungen, weil die Sekretärin gekündigt hat“? Haben Sie ein Vertragsverhältnis mit der (bankrotten) Firma oder mit dem IV?
Wenn Sie „nur“ aus Freundlichkeit aushelfen, wie sieht es mit der Haftung aus? Von wem wurden Sie autorisiert, die Buchführungsarbeiten für die Firma zu führen? Und eventuell Gespräche mit dem IV zu führen? Womöglich bewegen Sie sich da auf dünnem Eis.
Die GmbH wird jetzt von dem IV angewickelt(oder weiter geführt)-da hat sich der IV auch um die Buchführung zu kümmern. Ansonsten gibt es doch sicher auch ein Steuerbüro, dass bisher die Buchführungsarbeiten erledigt hat?
Mit anderen Worten: Mir ist nicht ganz klar, welche Rolle Sie dabei haben.
Die Forderungen der LKW-Vermieter sind doch sicher langfristige Forderungen, die der IV sowieso berücksichtigt?
Somit macht es für mich keinen Sinn, dass der Vater dieses Geld privat ausgelegt hat. Denn wenn der IV den Betrieb fortführt oder abwickelt, ist er der „Alleinherrscher“.
Hallo ?
ich habe mich hier für Informationen zur PRIVAT-Insolvenz zur Verfügung gestellt. Bei dir geht es um Geschäftsinsolvenz.
Da kann ich leider nicht helfen. Bin hier leider kein guter Berater.
Mein persönlicher Tipp: Verlasse Du als Angestellter diesen Betrieb, wenn Du in einem insolventen Betrieb arbeitest. Mach dir da weiter keine Gedanken drüber, gehe zum Arbeitsamt/Jobcenter.
Viel Glück, sagt
die Frau des Busfahrers