Hallo liebe Wer-Weiss-Was-ler,
ich war mal vor langer Zeit auf einer Seite, wo man sich die ungefähren Kosten eines Insolvenzverfahren errechnen konnte. Kennt diese jemand? Ich finde sie nicht mehr 
Vielen Dank
Asmodine
Hallo liebe Wer-Weiss-Was-ler,
ich war mal vor langer Zeit auf einer Seite, wo man sich die ungefähren Kosten eines Insolvenzverfahren errechnen konnte. Kennt diese jemand? Ich finde sie nicht mehr 
Vielen Dank
Asmodine
Das Verfahren ist nicht vorschusspflichtig; die Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens aus der Insolvenzmasse gedeckt oder dem Kostenpflichtigen in Rechnung gestellt. Neben dem Schuldner haftet immer der antragstellende Gläubiger für die Kosten, die bis zur Eröffnung des Verfahrens entstehen.
Zu den Kosten des Verfahrens gehören:
* Gebühren und Auslagen für das gerichtliche Verfahren.
Dazu gehören auch die Veröffentlichungskosten und die Entschädigung des Sachverständigen.
Die Gebühren sind geregelt im GKG und im JVEG.
* Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
* Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders
* ggf Vergütung des Gläubigerausschusses
Die Höhe der Verwaltervergütungen sind in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geregelt.Alle Gebühren und Vergütungen richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse.
Die Entschädigung des Sachverständigen bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand seiner Tätigkeit.
Ebenso schau doch mal hier nach
http://www.insolvenzrecht.info/
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
http://www.lawbgk.de/1024/3INREVBE/index.html
Gruß Oskar
Vielen lieben Dank! Dafür gibt es auch ein Sternchen - obwohl es meiner Meinung nach viel mehr Sternchen verdient hätte. Genau die Seite suchte ich.
Lieben Gruss
Asmodine