ein Mitarbeiter (8 Jahre Betriebszugehörigkeit) hat als Einziger in der Firma (30 Beschäftigte) einen Beförderungsdienst (spezieller Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung).
Kann in der Insolvenz diesm gekündigt (incl. Freistellung (3 Monate)) werden, obwohl die Tätigkeit weiter verrichtet wird?
Kann der AG / Insolvenzverwalter die Arbeitstelle der Urlaubsvertretung geben?
Greift da nicht der Sozialplan? Die Urlaubsvertretung ist jünger, hat gleich viele Kinder und ist zwei Jahre weniger in der Firma.
Würde sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnen und bekäme man eventuell eine Abfindung auch wenn nichts im Vertrag steht?
Kann in der Insolvenz diesm gekündigt (incl. Freistellung
(3 Monate)) werden, obwohl die Tätigkeit weiter verrichtet
wird?
Gekündigt werden kann er immer. Er kann aber auch eine Kündigungsschutzklage einreichen (3 Wochen ab Zugang der Kü). Fachanwaltliche Begleitung ist dringend anzuraten.
Kann der AG / Insolvenzverwalter die Arbeitstelle der
Urlaubsvertretung geben?
Ja. Was sollte ihn daran hindern? Siehe oben. Machen kann er erst mal alles. Ob sich das nachteilig auf den Ausgang einer Küschutzklage auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.
Greift da nicht der Sozialplan? Die Urlaubsvertretung ist
jünger, hat gleich viele Kinder und ist zwei Jahre weniger in
der Firma.
Was für ein Sozialplan? Was sagt der BR dazu? Oder meinst Du die Sozialauswahl? Da wären wir wieder bei der Küschutzklage…
Würde sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnen und
bekäme man eventuell eine Abfindung auch wenn nichts im
Vertrag steht?
Küschutzklage scheint mir der Schilderung zufolge sehr sinnvoll. Ob eine Weiterbeschäftigung, eine Aufhebung unter Zahlung einer Abfindung oder im schlimmsten Falle ein verlorener Prozess am Ende steht, kann man von hier aus nicht abschätzen.