Hallo,
einer meiner Kunden ist leider insolvent. Ich habe (zum Glück) nur noch eine kleine Restforderung (ohne Zinsen ca. EUR 50.-). Lohnt es sich überhaupt meine Forderung geltend zu machen (der Insolvenzverwalter schreibt von einer Quote von 1:100, was bei mir nicht mal das Porto eines Briefes decken würde)?
Kann das Finanzamt Probleme machen, wenn ich die Forderung einfach ausbuche?
Cu Rene
Hallo René,
Kann das Finanzamt Probleme machen, wenn ich die Forderung
einfach ausbuche?
kein Steuerpflichtiger ist gehalten, „für die Steuer“ wirtschaftlich sinnlose Dinge zu tun. Wenn die Forderung ausgebucht wird und eine konkrete Notiz mit der Aussage des Insolvenzverwalters bei den Buchungsunterlagen bleibt, so dass die Chose auch noch in vier Jahren ohne Nachdenken klar bleibt, ist es nützlich und erlaubt, die Forderung auszubuchen.
Schöne Grüße
MM