Insolvenz, Massenforderung Gehalt

Hallo, man nehme an das jemanden Insolvenz eröffnet hat und 2 Wochen später endet das Arbeitsverhältnis ( durch Insolvenzverwalter fristgerecht gekündigt). Für das Gehalt der letzten 2 Wochen des Arbeitsverhältnisses wurde fälschlicherweise eine Forderung an die Insolvenzmasse gestellt welche durch den Insolvenzverwalter bestritten wurde. Könnte man nun verspätet nachträglich eine Massenforderung beim Insolvenzverwalter stellen? Hätte dies durch die verspätung zusätzliche Kosten für den Gläubiger auf sich? Vielen Dank

Nur für Insolvenzforderungen gibt es eine Anmeldungsfrist (und auch diese versteht sich nicht ausschließend, sondern begründet nur Abwicklung gem. § 177 InsO = nachträgliche Prüfung). Masseforderungen können Sie jederzeit geltend machen.

Hallo Kulli,

bitte, nicht böse sein - aber: ich kann zu Geschäftsinsolvenzen keine Auskunft geben,
da ich hiervon keine Ahnung habe. Kenne mich im Bereich Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenzverfahren ein wenig aus.

Sorry.

Viel Glück weiterhin !

wünscht die Frau des Busfahrers

Guten Morgen, leider ist die Frage für mich nicht ganz verständlich. Erstens kann niemand anderes für jemanden (für wen auch immer) eine Insolvenz eröffnen, weil dies Sache des Gerichts ist. Zweitens weiß ich nicht, von welchem Arbeitsverhältnis Sie sprechen; sprechen sie von einem Arbeitsverhältnis eines insolventen Arbeitgebers oder sprechen Sie von einem Arbeitsverhältnis einer Person, die möglicherweise in Privatinsolvenz gefallen ist. Eine Masseforderung - wie Sie dies darstellen - entfällt in beiden Fällen. Masseforderungen sind nur solche, wie die Masse belasten. Das heißt, es sind solche berechtigte Forderungen, die NACH Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gegen wen auch immer) entstanden sind. Es entstehen allemal Kosten. Masseforderungen "anzumelden“ , also geltend zu machen, bleibt dem entsprechenden Gläubiger überlassen, wobei er sich darüber klar sein muss, dass er den Insolvenzverwalter unter Umständen verklagen muss, falls der Insolvenzverwalter den angeblichen Anspruch bestreitet. Viel Glück.