In einem Insolvenzverfahren wurde ein Vergleich
mit dem Gläubiger geschlossen. Der Gläubiger
X zahlt an den Insolvenzverwalter die Summe Y.
Frage: Kann die Summe Y nachträglich als Forderung dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
lieben Dank
In einem Insolvenzverfahren wurde ein Vergleich
mit dem Gläubiger geschlossen. Der Gläubiger
X zahlt an den Insolvenzverwalter die Summe Y.
Frage: Kann die Summe Y nachträglich als Forderung dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
lieben Dank
Hallo!
In einem Insolvenzverfahren wurde ein Vergleich
mit dem Gläubiger geschlossen. Der Gläubiger
X zahlt an den Insolvenzverwalter die Summe Y.
Ganz sicher, daß nichts verwechselt wurde? Warum sollte ein Gläubiger etwas bezahlen, wo er doch eine Forderung hat?
Gruß
Wolfgang