Insolvenz Nachmeldungen von Forderngen

In einem Insolvenzverfahren wurde ein Vergleich
mit dem Gläubiger geschlossen. Der Gläubiger
X zahlt an den Insolvenzverwalter die Summe Y.
Frage: Kann die Summe Y nachträglich als Forderung dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.

lieben Dank

Hallo!

In einem Insolvenzverfahren wurde ein Vergleich
mit dem Gläubiger geschlossen. Der Gläubiger
X zahlt an den Insolvenzverwalter die Summe Y.

Ganz sicher, daß nichts verwechselt wurde? Warum sollte ein Gläubiger etwas bezahlen, wo er doch eine Forderung hat?

Gruß
Wolfgang