Insolvenz ohne Restschuldbefreiung was kann ich tun?

Hallo,
gegen mich wurde 2008 von der Krankenkasse ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Leider hat mich mein Verwalter nicht wirklich gut beraten und ich habe nicht binnen der 4 Wochen Frist einen Antrag auf die Restschuldbefreiung gestellt. Bekomme irgendwie nie eine richtige Antwort von meinem Verwalter. Wie läuft es jetzt weiter wann muss der Verwalter mein Verfahren abschliessen damit ich neu einen Antrag auf Insolvenz mit der Restschuldbefreiung stellen kann?
Wie lange kann er dieses Verfahren noch lang ziehen?

Vielen Dank

Am besten an das Insolvenzgericht wenden. Vertraue nicht dem Verwalter, den Fehler habe ich auch gemacht. Der nimmt einen nur aus wie eine Weihnachtsgans. Das Insolvenzgericht muss dir antworten, ausserden hat es den Vorteil, dass der Schriftverkehr in der Akte ist. Ich habe jetzt einen Fachanwalt für Insolvenzrecht eingeschaltet, jetzt tut sich was in meinen Verfahren, dass seit 2000 läuft.

hallo, der verwalter ist nicht verpflichtet dich zu informieren, meines wissen nach müsste dich das gericht aber drauf aufmersam machen das die möglichkeit besteht einer restschuldbefreiung. wann ein verfahren abgeschlossen wird kann man pauschal nicht sagen, dadurch das du keine restschuldbedfreing bekommst kann das ewig dauern ansonsten wäre nach sechs jahren schluss.noch ein tipp,du kannst bei gericht jederzeit deine akten einsehen. das gericht hat eine fürsorgepflicht. Gruß
dies ist keine rechtsberatung!

Leider habe ich keine gute Meinung von Anwälten (egal welche Richtung). Ob die Ihre Arbeit machen, oder nicht, spielt bei Anwälten keine Rolle, ihr Geld bekommen die immer, egal ob sie gewinnen, oder verlieren.
Und sowas wie Berufsehre haben die nicht, Hauptsache das Geld kommt und das tut es in jedem Fall, warum also anstrengen?
Gehen Sie zu Ihrem zuständigem Inso Gericht und erzählen Sie da was gelaufen ist. Wofür macht man eine Insolvenz, wenn man nicht das Ziel der Restschuldbefreiung hat? Ist doch völlig unlogisch! Das Verfahren kann sich ewig hin ziehen, da sind keine Fristen gesetzt. Nehmen Sie das selber in die Hand, der Inso Verwalter wird kaum zugeben, dass er was vergessen hat (obwohl die gegen solche Fälle versichert sind).
Sie können einzigst Druck auf ihn aus üben indem Sie zum Inso Gericht gehen und es genau so erzählen. Sollten die nichts erreichen, nehmen Sie sich einen Anwalt mit Insolvenzrecht.
Geben Sie nicht nach, Ihr Verwalter wird bestimmt nicht seine Fehler zugeben und ich habe hier schon von Verfahren über 13 Jahre gehört.
Wofür haben Sie einen Inso Berater, wenn er nicht darauf achtet, das Termine eingehalten werden.
Gruss

Wenn 2008 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde , folgt bald restschuldbefreiung , ausser du hast dich nicht an die regeln gehalten.
Also musst du jetzt auch nichts mehr machen. Du bist schon lange in der Wohlerhaltensperiode , und dein Treuhänder macht seit Anfang an nichts anderes , als das Geld was überbleibt ( pfändbare Beträge ) unter den Gäubigern zu verteilen.
Also wenn die Insolvenz läuft dann bist du bald fertig, wenn du Antrag 2008 nicht stelltest dann wurde auch nichts eröffnet. Wenn es abgelehnt wurde , dann musst du zur Schuldnerberatung bzw. Einem Anwalt die stellen dann Antrag bei Gericht ob du noch Sperre hast.
Viel Glück.

Hallo Egi55
Dazu kann ich Dir nur raten, einen Inso-Anwalt zu kontaktieren. Soweit ich weiss,ist die Restschuldbefreiung eine Sache nach der Wohlverhaltensphase. dh nach 6 Jahren. Aber dazu kann Dir ein Anwalt mehr sagen - oder auch eine Schuldnerberatung.
Gruß wacker

Hallo Normalerweise ist nach 6 Jahren Schluß
Eine neue Insolvenz ist dann nicht mehr möglich.
Gilt für die Privatinsolvenz.
Die Restschuldbefreiung wird normalerweise vom Insolvenzanwalt beantragt. Eventuell mit Schadenersatzklage drohen. Besser natürlich vorher einen Anwalt befragen. Gruß

Tja, leider kann man d nix mehr machen. Eine neueInso kann man erst 10 jahre nach Abschluss der Inso neu beantragen

Hallo,

Der Insolvenzverwalter - das ist ein weit verbreiteter die Irrtum - ist nicht IHR Berater. Das Gegenteil ist der Fall - er ist in der Regel Ihr Gegner. Also dürfen Sie von IHREM Gegner keine Beratung zu Ihren Gunsten erwarten.

Wenn die Krankenkasse gegen Sie vollstreckt hat (ich unterstelle mal, Sie waren Arbeitgeber und haben die Lohnnebenkosten nicht abgeführt) dann gibt es für Sie aller Voraussicht nach sowieso keine Restschuldbefreiung, auch dann, wenn Sie einen Antrag auf Befreiung der Restschuld gestellt hätten. Auch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn jemand annimmt, dass auch in solchen Fällen Restschuldbefreiung erteilt wird.

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, muss genügend Masse vorhanden gewesen sein. Wenn das so ist, dann wird das Verfahren so lange andauern, bis die Masse verbraucht ist (leider in der Regel für die Honorare der Insolvenzverwalter).

Wie lange das Verfahren noch dauert, kann niemand abschätzen. Es kann Ihnen passieren, dass das Insolvenzverfahren länger dauert als die theoretische Möglichkeit der Restschuldbefreiung (sechs Jahre).

Eine professionelle Lösung hätte Ihnen allerdings dieses Desaster erspart.

Dennoch viel Glück.

Leider kann ich dir keine Auskunft zu deiner Sache geben,da bei mir eigentlich alles über ein Schuldnerberater lief.es ging jetzt nur bei mir um die Pfändbaren Beträge welche er jetzt erst nachfordert.

leider kann ich da nicht weiterhelfen

Hallo,
zuerst einmal:
Der Verwalter ist nicht dafür da Dir zu helfen oder Dich zu beraten, sondern er ist dafür da möglichst viel Geld „einzusammeln“ und an die Gläubiger zu verteilen…und er ist dafür da auch seine Tasche voll zu machen.
Also kann man sagen, er ist quasi Dein Gegner oder „natürlicher Feind“.
Natürlich hat er kein Interesse daran dass Du einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellst, ihm ist es lieber Du tust es nicht.
Ich kann aufgrund der wenigen Angaben nicht beurteilen in welchem Stadium Dein Verfahren ist, aber hier ist eine gute Insolvenzseite:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/schulden.html