Insolvenz, Rechte des Insolvenzverwalters

Liebe/-r Experte/-in,

ich befinde mich seit Mai diesen Jahres in der Wohlverhaltensphase.

Nun ist es so, dass mein bisheriger Chef seine Firma auflösen musste und ich somit gekündigt wurde. Als ob das nicht schon schlimm genug ist bekomme ich nun auch noch von meinem Ex-Chef gesagt, dass ihm mein Insolvenzverwalter auf den Füßen steht.

Leider kann ich ihn im Moment nicht telefonisch erreichen (weder den Ex-Chef, noch den Insolvenzverwalter, der mich nachweislich ohnehin auf dem Kieker hat). Meine Frage ist nun, was kann der Insolvenzverwalter meinem Ex-Chef denn wollen? Mehr als die Gehaltsnachweise kann er ihm doch gar nicht abverlangen (habe auf 420,-Euro Basis gearbeitet, war also auch nichts zu pfänden). Oder könnte er von ihm z. B. eine Übersicht über seine Finanzen verlangen, um ihm ggf. die Hölle heiß zu machen, wenn die Schließung der Firma nach Meinung des IV nicht berechtigt war?

Liebe Grüße
Jenni

Hallo
Die Aussage das der Insolvenzverwalter Ihrem Chef auf den Füßen steht verstehe ich nicht. Ihr Chef hat mit dem außer Gehaltsnachweis nichts zu tun. Über die Schließung entscheidet Ihr Chef ganz alleine. Mehr kann ich dazu nicht sagen Gruß

Hallo Jenni,

Ihre Anfrage zeugt zunächst einmal davon, dass Sie überhaupt keine Ahnung von Ihrer Situation haben.

Deshalb ist zunächst einmal nachzufragen, ob Sie sich denn tatsächlich schon in der sogenannten Wohlverhaltensphase befinden (übrigens mir gefällt die Bezeichnung, die im Gesetz steht = „Restschuldbefreiungsverfahren“ viel besser).

In der „Wohlverhaltensphase“ befinden Sie sich, wenn ein Schlusstermin stattgefunden hat, wenn Ihnen die Restschuld angekündigt hat und Ihr ehemaliger Insolvenzverwalter zum Treuhänder berufen wurde. Ist all dies passiert?

Wenn Sie tatsächlich in der Wohlverhaltensphase sind, dann nehmen Sie zunächst einmal zur Kenntnis, dass Sie gar keinen Insolvenzverwalter mehr haben, sondern nur noch einen Treuhänder (das ist zwar die gleiche Person, aber eine vollkommen andere Person).

Während der Insolvenzverwalter nämlich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr Vermögen hatte, habe Sie die nun wieder selbst. Deutlich gesprochen: SIE SIND NICHT MEHR INSOLVENT; SIE SIND EIN MENSCH WIE JEDER ANDERER; DER TREUHÄNDER HAT IHNEN ÜBERHAUPT N I C H T S VORZUSCHREIBEN; SIE ALLEIN BESTIMMEN, WO ES LANG GEHT.

SIE müssen in der Wohlverhaltensphase nur Ihre sogenannten Obliegenheiten beachten; diese stehen in § 295 InsO

siehe hier:

§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

  1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
  2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
  3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
  4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

was folgt daraus:

Da Sie Ihre Arbeit durch Kündigung verloren haben, müssen Sie dies gem. Ziffer 3 dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht schriftlich mitteilen.

Außerdem müssen Sie sich gem. Ziffer 1 um eine angemessene Arbeit bemühen. „Bemühen“ heißt, beim der Agentur für Arbeit sich melden und mindestens 5 nachweisbare Bewerbungen pro Woche belegen können!!

Was Ihr Treuhänder von Ihrem Arbeitgeber will, kann Ihnen zunächst mal vollkommen egal sein. Sinnvolles kann es nicht sein.

Alles klar?

Gruß

Der Internationale

Hallo „Der Internationale“,

erst dachte ich „man wie unhöflich!“, aber eigentlich musste ich schmunzeln, wenn auch etwas wehmütig, denn Sie haben Recht! Ich habe kaum Ahnung von diesem Verfahren. Nachdem ich bei einem Schuldnerberater war und der mir die Privatinsolvenz empfohlen hat, bekam ich den Insolvenzverwalter, der mir im ersten Satz mitteilte: „Wir wollen mal eines klar stellen. Ich bin nicht für sie da und nicht ihr Freund. Ich versuche so viel Geld wie möglich von ihnen zu bekommen, damit ich ihre Gläubiger zufrieden stellen kann.“ Hm… ok! Bedeutet, alles was ich über dieses Verfahren weiß, muss ich mir selbst irgendwo zusammen suchen und andere fragen, denn er steht mir nicht als Ansprechpartnern zur Verfügung und wenn muss ich immer aufpassen, weil er mir gerne das Wort im Mund umdreht. So viel mal zu meiner Ahnung!

Nun zu ihren Fragen und der Antwort. Erstmal vielen Dank! Und ja, ich befinde mich in der Restschuldbefreiungsphase ;o). Es hat einen Schlusstermin Anfang diesen Jahres gegeben, der Insolvenzverwalter wurde zum Treuhänder berufen.

Was ich nicht wußte und da bin ich sehr dankbar, dass ich auch dem Insolvenzgericht mitteilen muss, dass ich gekündigt wurde. Das steht auch in meinen Unterlagen vom Treuhänder nirgends. Alles andere, was Sie mir auch genannte haben nach § 295 InsO steht da. Sehr komisch.

Der Treuhänder weiß ja nun von der Kündigung, weil mein Chef (Ex-Chef) ihm das mitgeteilt hat. Sollte ich es lieber trotzdem nochmal mitteilen?

Ich habe meinen Ex-Chef nun heute endlich mal erreicht und das Schriftstück vom Treuhänder hat er mir zugefaxt. In diesem verlangt er, dass ihm mein Ex-Chef seine Eingänge auf dem Geschäftskonto offen legt und die Überweisungsträger, aus denen hervor geht, dass er Geld an mich überwiesen hat (hat er aber nicht, weil ich das bar ausgehändigt bekommen habe). Die Gehaltsabrechnungen hat er alle erhalten. Wie habe ich denn das zu bewerten? Ich habe irgendwie immer das Gefühl, dass der Treuhänder sich am Rande der Legalität bewegt und ein Gespräch mit ihm in einem normalen Rahmen ist einfach nicht möglich.

Egal sein kann es mir leider nicht, denn auf Grund der Tatsache, dass der Treuhänder meinem Ex-Chef so nachdrücklich versucht hat klar zu machen, dass er die geforderten Unterlagen offen zu legen hat, ist nun Folgendes passiert: Mein neuer zukünftiger Chef (ein Verein und die 1. Vorsitzende), hatte wohl ein Gespräch oder was weiß ich mit meinem alten Chef. Der offensichtlich nur Gutes über mich erzählt hat - prima! Allerdings sich wohl auch über den Treuhänder aufgeregt hat - nichts böses wollend. Das sorgt nun bei meinem zukünftigen Chef dafür, dass der sich sehr genau überlegt, ob er mich einstellt, weil er auf diesen Stress natürlich keinen Bock hat und mir das auch so gesagt hat (dass ich mich in dieser Restschuldbefreiungsphase befinde wußte mein neuer Chef schon). Ich frage mich, wie ich diesen Treuhänder aufhalten kann?

Denn ich arbeite in einem Bereich, wo es in Deutschland VIELLEICHT 50 Jobs von gibt. Wenn ich den hier jetzt nicht bekomme, gucke ich ganz schön blöde aus der Wäsche!

Verstehen Sie mich nicht falsch… ich weiß, wie sich sowas immer ließt („alle haben Schuld nur ich nicht“). So ist es nicht. Ich weiß, dass ich mich selbst in diese Situation gebracht habe, weiß aber nicht, ob ich das deshalb lieber über mich ergehen lassen sollte?

Lieber Gruß
Jenni

Hallo,

also Ihr Treuhänder hat weder von Ihrem alten Chef noch von Ihrem neuen Chef irgendetwas zu verlangen. Er hat diese unter normalen Umständen nicht einmal zu kontaktieren (abgesehen davon, dass er die von Ihnen unterzeichnete Abtretungserklärung vorzulegen hat).

Der Arbeitgeber hat sodann festzustellen, ob sich bei Ihnen ein pfändbarer Betrag ergibt und hat diesen an den Treuhänder zu überweisen.

Der Treuhänder hat BEI IHNEN die Möglichkeit gem. § 295 InsO Abs. 1 Nr. 3 die Möglichkeit, Auskünfte einzuholen. So u.a. kann er, natürlich nett und freundlich, die Kopie einer Lohnabrechnung erfragen.

Wenn sich dann seines Erachtens pfändbare Beträge ergeben würden, die nicht vom Arbeitgeber an Sie ausgezahlt wurden, dann kann er den Arbeitgeber zur Zahlung auffordern. Mehr kann er nicht. Ihre Arbeitgeber können ihm das Telefon ruhig auflegen; er hat keine Zwangsmöglichkeiten (ich weiß, dass das alles einfacher gesagt als getan ist, wenn man sich in der Materie nicht auskennt).

Wie sieht es denn aus: welche Karenz zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen entsteht? Wie hoch ist Ihr Verdienst? Wie sind die Familienverhältnisse? (verheiratet, ledig, Kinder?). Entspricht der Verdienst Ihrer Ausbildung sowie Ihren Möglichkeiten?

Wenn der TH so bescheuert ist, dann würde ich das Gericht informieren. Dann machen Sie ein Anschreiben an den TH, das in etwa so lautet: Ich informiere Sie über den Verlust meines Arbeitsplatz durch Übersendung meines Schreibens an das Amtsgericht xyz (siehe Anlage)."

Dieses Schreiben an den TH schicken Sie aber nicht ab, sondern legen sich nur eine Kopie zu den Akten. Im Falle eines Falles wird dann nichts passieren, da durch das Schreiben ans Gericht belegt ist, dass Sie nichts verheimlichen wollten und wenn ein Brief bei TH weg kommt, dafür können Sie ja nun nichts…

Alles klar?

Gruß

Der Internationale

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Hallo nochmal,

danke für die Auskünfte. Das hilft mir weiter, denn ich will niemandem Ärger machen, möchte halt nur wissen, was rechtens ist und was nicht.

Es ist so, dass ich 1996 meine Ausbildung zur Speditionskauffrau mehr schlecht als recht abgeschlossen habe. In diesem Beruf habe ich NIE gearbeitet. Selbst 2 Jahre später hatte ich in der Sparte keine Chance da noch einen Job zu bekommen.

Ich habe dann im Einzelhandel gearbeitet und im Call Center. Leider habe ich Rheuma in den Füßen und wies der blöde Zufall will auch zwei Bandscheibenvorfälle. Da ich also weder ausschließlich stehend noch ausschließlich sitzend arbeiten kann, habe ich mich dann mal entschlossen mir eine „Ausbildung“ zur Hundetrainerin zu finanzieren. Das war 2006. Das habe ich selbst finanziert und war dann zwei, fast drei Jahre selbständig. Mein Lebensgefährte zur damaliger Zeit hat studiert und sich sein Leben durch meine Arbeit finanziert. Leider hat er mich irgendwann mit 20.000,-Euro Schulden sitzen lassen. Natürlich lief alles auf mich - blöd wie man ist. Naja… ich habe lange versucht da raus zu kommen. Ging aber nicht. Also irgendwann Privatinsolvenz.

Lange Rede kurzer Sinn: in meinem Ausbildungsberuf könnte ich niemals wieder einen Job bekommen. Das habe ich lange Jahre versucht - keine Chance! In vielen anderen Berufen kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.
Auch der Job als Hundetrainerin ist nicht immer einfach, aber es geht und ich bemühe mich retlich, diesen Job zu behalten und war sehr froh, über dieses Glück nach der Kündigung gleich wieder einen zu bekommen.

Dieser Job ist nicht gut bezahlt. Aber ich habe vorher 420,-Euro bekommen und kann jetzt zwischen 600 und 800,-Euro verdienen. Falls ich diesen Job nun überhaupt noch kriege. Also eigentlich eine Verbesserung.
Sollte auch im Sinne des Treuhänders sein. Leider gibts bei mir nichts zu pfänden, ich habe lange selbst versucht meine Gläubiger zu bezahlen.

Ich bin also ledig, habe keine Kinder. Ich könnte als Speditionskauffrau sicher mehr verdienen - keine Frage, aber da rein zu kommen, selbst mit Vitamin B so gut wie unmöglich. Und so gehe ich jetzt meinem 2. Ausbildungsberuf nach, der eben laut Gesetz noch kein anerkannter Beruf ist, nämlich dem der Hundetrainerin. Und wenn man nicht grade bei Martin Rütter arbeitet, ist das schon ein ziemlich guter Verdienst, denn die meisten Hundetrainer sind selbständig!

Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Gutmann

Hallo,

ich bin jetzt einmal ganz krass und deutlich:

Eine angemessene Beschäftigung gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 definiert sich über Ausbildung, Alter, Leistungsfähigkeit und Marktlage.

Wenn Sie de facto als Speditionskauffrau keinen Job bekommen können, sind Sie doch mit dem Hundetrainereinkommen dauerhaft Hartz4ler, oder?

Falls ja, dann kann Ihnen der TH sowieso den Buckel runterrutschen. Denn bei Ihnen wird ja niemals etwas pfändbar sein. Und um die Restschuldbefreiung versagt zu bekommen, müssen Sie a) gegen eine Obliegenheit verstoßen und b) DADURCH die Gläubiger wirtschaftlich schädigen.

„b)“ geht aber gar nicht, wenn Sie ohnehin keine pfändbaren Beträge erwirtschaften können.

Also: beruhigen und TH allein rumspringen lassen. Ihnen kann’s egal sein!

Gruß

Der Internationale

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VIELEN DANK!!! SIE HABEN MIR SEHR GEHOLFEN UND EINIGE SCHLAFLOSE NÄCHTE ERSPART!

Gern geschehen; jederzeit gern wieder.

VIELEN DANK!!! SIE HABEN MIR SEHR GEHOLFEN UND EINIGE
SCHLAFLOSE NÄCHTE ERSPART!

Hallo,
kann ihnen doch eigentlich egal sein, denn sie wurden gekündigt. Ich nehme mal an, das der InSo-Verwalter die Abrechnungen von Ihnen haben will um zu sehen ob der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist. Sonst wüßte ich nicht was er sonst noch vom Arbeitgeber wollen könnte.
Gruß
HBBH

DAS ist ja auch mal eine „EXPERTENANTWORT“!!!

Wenn es mir egal wäre, hätte ich hier bestimmt nicht nachgefragt. Nicht jeder Angestellte und Chef gehen im Bösen auseinander und somit ist es mir nicht egal!

Aber ich habe bereits vernünftige Antworten bekommen!

Hallo,
erstmal lesen bevor sie sich über meine Antwort meckern bzw. sich entrüsten. Ich habe ihnen eine Antwort gegeben, die das einzige sein kann was der Verwalter von ihren alten AG haben möchte. Überings wenn sie ein so gutes Verhältnis zu ihrem alten AG haben, warum fragen sie dann nicht ihn? Dann brauchen sie auch keine Anfrage hier stellen!

Ich bitte keine weiteren Antworten zu schreiben, da es einige Anfragen gibt die wirklich Hilfe benötigen.

Zum Glück braucht man sich ja den Mund nicht verbieten lassen.

Und da würde ich Ihnen dringend empfehlen, dass Sie sich selbst an das halten, was Sie mir raten: Erstmal lesen! Denn dann kann man da lesen, WARUM mein Chef nicht ansprechbar war.
Mehr zeigt Ihre Antwort auch nicht, dass Sie nämlich Ihre vieielen Anfragen offensichtlich nicht vernünftig lesen.

Is ja aber schon gut, denn ich habe ja qualifizierte, hilfreiche und freundliche Auskünfte bekommen!

Guten Tag,

Sie haben mir vor einiger Zeit schon einmal bezüglich meiner Insolvenz einen guten Ratschlag geben können. Wenn ich darf, würde ich Ihre Hilfe gerne nochmal in Anspruch nehmen.

Ich habe nun von mehreren Stellen Anfragen, um als Referentin zu verschiedenen Themen Vorträge zu halten.

Das wäre eine freiberuflich Tätigkeit und ich müsste mir dafür eine Steuernummer vom FA holen.

Soweit so gut!!

Nun ist mein Problem bzw. meine Frage:

  1. Kann der TH mir das verbieten?
  2. Macht das überhaupt Sinn, denn er hat mir mitgeteilt, dass er dann quasi derjenige ist, der festsetzen kann, was er glaubt, dass ich verdienen könnte. Zu deutsch, wenn er der Meinung ist, dass ich mit diesem Referentenjob 2000,-Euro im Monat verdienen kann (was längst nicht der Fall sein wird), ich aber nur einen Freibetrag von 980,-Euro habe, dann müsste ich an ihn 1020,-Euro jeden Monat abbezahlen, egal ob ich Einnahmen habe oder nicht. Ist das so? Kann er das festsetzen? Wird das nicht an Hand meiner Rechnungen errechnet?

Für erneute Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Jenni

Hallo Jenni,

zunächst einmal grundsätzlich: Art. 12 Grundgesetz bestimmt: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Insofern hat Ihnen der TH diesbezüglich nun mal gar nichts bestimmen.

Um Ihnen aber Verbindliches zu sagen muss ich mehr wissen:

Verbraucher- oder Regelinsolvenz?
Wann eröffnet?
Sind Sie in der Insolvenz oder vielleicht schon in der sogenannten Wohlverhaltensphase?

Gruß

Der Internationale

Hallo „Der Internationale“,

Regelinsolvenz. Ich war vorher selbständig und hatte mehr als 20 Gläubiger. Allerdings hatten die meisten nichts mit der Arbeit zu tun, aber ich glaube das ist egal.

Eröffnet am 21.04.2010.

Da ich noch nichts anderes gehört habe, gehe ich davon aus, dass ich mich noch im Insolvenzverfahren befinde seitdem.

Viele Grüße
Jenni