Insolvenz - Rückzahlung des GLÄUBIGERS auf Veracht

Gestern hat mein Kunde seine Schlussrechnung bezahlt - heute hat er Insolvenz angemeldet.
Gibt es irgendwelche Rechtswege die ich als Gläubiger einhalten muss um nicht das Geld das er mir bezahlt hat wieder zurück zu geben???
In einem Verwandten Fall bei einem Freund ist es so gewesen dass ein Insolvenzverwalter „auf Verdacht“ das bereits bezahlte Geld für erbrachte Leistung zurück gefordert hat!
Damit ist mein gesamter Außenstand in Frage gestellt!!
Auf welchen „Verdacht“ darf er 3 jahre zurückgreifen und wie kann ich mich schützen??

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

Viel Erfolg hep30_0

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

Viel Erfolg hep30_0

Schade :smile:
Vielleicht kennen Sie das Anwälte Team hier besser und kennen den richtigen Ansprechpartner?!

Hallo

leider kann ich keine Rechtsberatung abgeben, aber nach meiner Meinung ist es so wie vermutet. Ein Schuldner, der Insolvenz angemeldet hat muss alle Gläubiger gleich behandeln.
Aber in diesem Fall rate ich zu einer rechtlichen Beratung bei einem spezialisierten Anwalt!

MFG

Hallo!

Es ist tatsächlich so, dass ein Insovenzverwalter Rückwirkend Geld bzw. Rechnungen die bezahlt wurden zurück fordern kann.(Sogar Löhne, die bezahlt worden sind.)

Doch hier muß der Beweis erbracht werden(vom Verwalter), dass sie gewusst bzw. geahnt haben, dass die Firma in Insolvent geht.(zb. schleppende Zahlung der letzten Monate, mal ja mal nicht bzw. verspätet, vom Kunden)
Daran erkannt man ja, dass die Firma vielleicht in Schwierigkeiten ist.

Wenn Sie von dem allen nichts gewusst haben geschweige überhaupt geahnt haben, dürfte Ihnen nichts passieren.

Ich bin leider kein Rechtsanwalt.

Aber ich würde Ihnen nahe legen, wenn es hart auf hart kommt, sich doch bitte Rechtlich beraten zu lassen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Mfg
Claire

Hallo, sorry, ich könnte dir evtl. bei Autoreparatur-,
Elektrik- oder Heimwerker-probleme- Ratschläge geben…
Recht ist
nicht mein Ding! Gruß hobbymechaniker