die wohlverhaltensphase ist ja sechs jahre. was ist wenn ich vor den sechs jahren durch meine pfändbare gehaltsabgabe die schulden abbezahlt habe. bekomme ich dann autom. bescheid vom insolvenzverwalter? immer wenn ich dort anrufe und frage was noch offen ist sagt die sekretärin dass sie in den keller ins archiv muss, wie wollen die dann kontrollieren dass ich die schulden vorzeitig abbezahlt habe?
Hallo Isabella!
Ich habe den Glauben an Insolvenzverwalter verloren. Ich machte die Gleichen Erfahrungen. Spar Dir den Ärger, melde Dich bei der Schufa an, die sagen Dir was los ist. Oder… Wende Dich an Deinen Rechtspfleger. Der ist in Deinem Amtsgericht. Der hilft Dir!!!
Gruß aus Franken
Hallo,
der Insolvenzverwalter hat kein Interesse daran - es ist für ihn nur zusätzliche Arbeit; kein Wunder das er ständig vertröstet … Der Insolvenzverwalter ist die Interessenvertretung der GLÄUBIGER.
Du kannst die Akten bei Gericht einsehen. Dort ist die Forderungtabelle in der genau steht, wie viele Forderungen zum Verfahren angemeldet wurden. Es muss dann selbst nachgerechnet werden, ob man mit dem Pfändungsbetrag die Forderungen bereits beglichen hat. Es ist aber zu beachten, dass die Gebühren für das Insolvenzverfahren zuerst mit den pfändbaren Beträgen beglichen werden. Danach kommen erst die Forderungen. Sind alle Forderungen beglichen ist ein Antrag bei Gericht auf vorzeitige Beendigung zu stellen. Das Gericht prüft dann und erteilt ggf. den entsprechenden Bescheid.
LG
Lunajane
Hallo isabella77,
wenn du weist das du die Schulden bereits bezahlt hast und dir der InsoVerw keine Auskunft gibt, wende dich an dein AG und schreibe ihnen den Sachverhalt.
Das AG wird dann den InsoVerw auffordern einen Bericht vorzulegen.
MfG
Lucy
Das weiß ich leider auch nicht. Ich hatte dieselbe Frage meinem Treuhänder gestellt. Der hat mir aber gesagt, dass ich die sechs Jahre auf jeden Fall weiter zahlen muss. Das Ganze ist für mich sehr undurchsichtig, da ich ja auch keinen Nachweis darüber erhalte, wieviel und an wen gezahlt wird.
Leider weiß ich nichts Anderes.
Leider kein Einzelfall.
Sie haben die Möglichkeit, sich beim Amtsgericht zu beschweren.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Zahlungseingänge nachzuhalten. Wenn Ihre Schulden abgetragen sind, sind sie ja bezahlt. Bitte bedenken Sie, das der Insolvenzverwalter auch von den einbehaltenen Geld seine Gebühren einbehält.
Tipp:
Schreiben Sie den Insolvenzverwalter. Anrufen ist immer nicht beweisbar.
Der muss ja sowieso jedes Jahr eine Abrechnung erstellen.
Setzen Sie eine Frist, bis wann er Ihnen den aktuellen Stand zum 31.12. 2011 mitzuteilen hat.
Wenn er darauf nicht in einer angemessenen Zeit reagiert, gehen Sie zum Rechtspfleger beim Amtsgericht
Hallo,
leider kann ich Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen, bzw. Möglichkeiten, nicht nennen, die Sie haben.
Stellen Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Einsetzung eines anderen Insolvenzverwalters. Oder fragen Sie ihren derzeitigen Insolvenzverwalter schriftlich an, warum er Ihnen keine Auskunft gibt und auf welcher Grundlage er Ihnen die Auskünfte verweigert. Insolvenzverwalter haben bedauerlicherweise einen sehr großen (auch unverständlichen bis unmenschlichen) Rahmen, für ihr Tun.
Oder/und suchen Sie Hilfe beim zuständigen Amtsgericht.
mfg
Johann Schwenk