ich habe folgende Frage wenn man in die Insolvenz gegangen ist ( Anfang Zeit 2008) wieviel der Steuererklärungen kann der Insolvenz Anwalt einnehmen ,
ich frage deshalb weil es mir finanzzell zur Zeit nicht so gut geht und zweitens Dachte ich mir wenn ich den Insolvenzantrag gestellt habe dass ich von zusätzlichen Ausgaben befreit wäre
( Weil wenn ich arbeiten war , hat er ( Insolvenz Anwalt ) sich eine Summe X von meinem Lohn auszahlen lassen , ich frage nur deshalb es kommen ja neue Ausgaben zu , wie sollen die dann beglichen werden)
Hallo erst einmal,
bin der Jens und meine Insolvenz läuft seit 2006.
Zunächst einmal bist Du in Deinem Handeln nicht mehr so frei wie zuvor. Kläre bitte mit Deinem Insolvenzverwalter, ob Du die Steuererklärung überhaupt alleine machen darfst. Ich habe es unwissentlich gemacht und wurde später höflich darauf hingewiesen, dass ich dazu nunmehr die Zustimmung des Ins.verwalters brauche.
Die Steuererklärung unterliegt ansonsten ganz normal den rechtlichen Grundsätzen des EStG.
Also alles an Werbungskosten etc. rein, was da ist, mindert ja Dein zu versteuerndes Einkommen.
Der Tatbestand der Insolvenz befreit Dich jedoch grds. nicht von der Steuerpflicht - auch nicht teilweise. Im Rahmen der Insolvenz spielt jedoch die Pfändungsfreigrenze eine Rolle.
Hast DU Kinder? Welches Einkommen hast Du? Bspw. erhöht sich der gesetzlich festgeschriebene Selbstbehalt um Freibeträge für Kinder (hängt mit Unterhalstzahlungen zusammen, die der Unterhaltsverpflichtete zahlen „können“ soll). Dann ergibt sich eine Pfändungsgrenze - überschreitet Dein mtl. Einkommen diese Grenze, dann zieht der Ins.verwalter den übersteigenden Betrag ab und bedient damit Deine Gläubiger.
Ist ein wenig viel geworden, hoffe es hilft Dir.
Gruß Jens
Die Insolvenz besteht aus mehreren Phasen. Zunächst kommt die Eröffnungs- und Verwertungsphase, das heißt, alles was der Schuldner besitzt, wird verkauft bzw. verwertet. Wenn diese Phase abgeschlossen ist, dann kommt die Restschuldbefreiung. Erst mit Erreichen dieser Phase kann der Steuerschuldner/Insolvente seine Steuererstattung behalten. Er kann sie allerdings auch dann nicht behalten, wenn das Finanzamt noch offene Forderungen hat, denn dann behält das Finanzamt direkt ein. Das Finanzamt informiert übrigens den Verwalter über die Steuerstattung, so dass man hier keinen Spielraum hat, etwas zu verheimlichen.
Bei mir war es so : Ich habe es über eine Freundin machen lassen , weil ich kam damit nicht klar deswegen ,( Steuererklärung 2007) da ich nur 4 monate gearbeitete hatte und die Insolvenz war noch nicht fertig , da hat er an dass Finanzamt einen Brief hingeschrieben , dass er um eine vorrauszahlung bittet ( gemeint ist der Insolvenz Anwalt) , was ich nicht wußte war erstens dieser Brief von insolvenz Anwalt an dass Finanzamt und zweitens dass diese Summe x von der Steuererklärung zweimal ausgezahlt wurde , glück für mich ist nicht allzuviel , aber immer hin in Raten
Jetzt hat er mir ein neuen Brief geschickt , ich soll die Steuererklärung 2008 machen , ich frage mich
zu einen wovon und zweitens muss er es nicht machen ( insolvenzanwalt) weil er zieht noch nutzen daraus.
In meinem Brief stand : Machen Sie bitte die Steuererklärung , sonst lass ich die Insolvenz platzen
Ich habe alles per Post an den geschickt , soll der Insolvenz Anwalt meine Steuererklärung machen , bin mal gespannt
Da bin ich auch gespannt, wie der Insolvenzverwalter (sprich der Anwalt) reagiert. Wie gesagt, ich weiss nicht zu 100% ob er die Steuererklärung machen muss?? Allerdings würde ich in umgekehrtem Falle den Anwalt um eine gesetzliche Vorschrift bitten, aus der hervorgeht, dass Du die Steuererklärung selber machen musst.