Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.
Grundsätzlich sind Sie während einer laufenden Insolvenz und der sogenannten Wohlverhaltsphase verpflichtet jede erdenkliche Arbeit nachzukommen, die Ihnen ein nötiges Einkommen sichert.
Auch können Sie sich wieder selbständig machen. Jedoch sollten Sie mit Ihrem Insolvenzverwalter klären, wie sich die Teilselbständigkeit auf Ihre Einkommensituation und die laufende Insolvenz auswirkt.
Aktuell ist uns bekannt, dass Sie alle Einnahmen abführen müssen und Ihnen Ihr Insolvenzverwalter dann genau mitteilt, welcher Betrag zum Lebensunterhalt verbleibt.
Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen welche aus den bekannten Tabellen bekannt sind gelten bei Selbständigkeit nicht. Sie sind Orientierungsgrundlagen und müssen dem jeweiligen Fall neu zugeordnet werden. Es kann sich daher für Sie auch positiv auswirken, wenn Sie erst einmal in ALG II gehen. Fallen Sie mit Ihren Lebensunterhalt unter Hartz IV reffen die Pfändungsfreigrenzen voll zu und somit stehen einem Alleinstehenden monatl. mindesten 989,99 € Nettoeinkommen ohne Anrechnung auf Insolvenz zur Verfügung. Das trifft auch dann zu, wenn Sie als sogenannter Aufstocker im Grundeinkommen Hartz IV beziehen und mit einem Minijob dazuverdienen. Der Minijob kann ja dann auch auf selbständiger Basis sein.
Wenn Sie Hartz IV beziehen und selbständig sind, müssen Sie der Behörde gegenüber alle halbe Jahre eine entsprechende Einkommens – und Ausgabendokumentation vorlegen. Hier können Sie alle Kosten ansetzen, die im Zusammenhang mit der Selbständigkeit stehen. Ausschlaggeben ist, was unterm Strich übrig bleibt. Nur der reine monatliche Gewinn kann die Behörde als Einkommen anrechnen. Da ja die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen für ALG II Bezieher angehoben werden sollen, kann sich das für Sie auszahlen.
Besprechen Sie die bevorstehende Situationen auf jeden Fall mit Ihrem Insolvenzverwalter, denn jeglicher finanzielle Veränderungen sind innerhalb der Insolvenz – und der Wohlverhaltensphase meldepflichtig, bei Versäumnissen hierzu kann Ihnen die Restschuldbefreiung verwährt werden.
Wir hoffen wir konnten helfen
Mit freundlichen Grüssen