Insolvenz Teldafax Stromanbieter

Ich habe nun heute Post von dem Insolvenzverwalter der Tedafax Stromversogungsgruppe erhalten. Bei meinem 1.Vertrag soll ich nun noch 152 EUR nachzahlen. Bei einem weiteren Vertrag habe ich noch ein Guthaben von 900 EUR. Der Insolvenzverwalter meint, ich müsse zuerst bezahlen, erst danach wenn alle Forderungen eingetrieben wurden und nach Abzug der Verwaltungskosten bekomme ich dann evtl. noch einen Anteil von meinem 2.Vertrag heraus. Hiervon gehe ich nicht aus, das da noch was übrig bleibt.
Gibt es eine Möglichkeit wo ich meine Schulden mit dem Guthaben verrechnen kann?

Guten Morgen,

wenn Sie gleichzeitig einen Schuldsaldo, andererseits eine Forderung haben, können Sie einseitig eine Aufrechnung erklären.

Das was der Insolvenzverwalter sagt (wenn das wirklich stimmt) ist Quatsch.

Viel Glück.

Hallo!

Was ich noch vergessen hatte, abgeschlossen wurde mein Stromvertrag über Verivox bei der Teldafax Marketing GmbH abgeschlossen. Einfordern möchte nun die Teldafax Services GmbH.

Auszug aus dem Insolvenzverfahren:

http://www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren…

Hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit einer Aufrechnung wechselseitiger Ansprüche?
Die in den Medien wiederholt thematisierte Problematik der Möglichkeit einer Auf-rechnung wechselseitiger Ansprüche zwischen dem Insolvenzverwalter und den In-solvenzgläubigern ist eine materiell-rechtliche Frage. Diese ist im streitigen Fall vor einem Prozessgericht zu klären. Das Insolvenzgericht ist hierfür nicht zuständig und nicht befugt dem Insolvenzverwalter diesbezüglich Weisungen zu erteilen.

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  1. TelDaFax: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Bonn hat die Insolvenzverfahren über die Vermögen der TelDaFax Holding AG, der TelDaFax ENERGY GmbH, der TelDaFax SERVICES GmbH, der TelDaFax Marketing GmbH, der TelDaFax SALES GmbH, der TelDaFax DIALOG GmbH, der TelDaFax Network GmbH und der HugoTel Communications GmbH am 01.09.2011, über das Vermögen der TelDaFax FINANCE GmbH am 01.12.2011, über das Vermögen der Tangens GmbH i.L. am 02.12.2011 sowie über das Vermögen der Tangens Verwaltungs GmbH i.L. am 05.12.2011 eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Insolvenzverwalter bestellt.
2. Prüfung der Insolvenzforderungen vor dem Amtsgericht Bonn erfolgt / Hinweise für Gläubiger

In den vorstehend genannten Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften des TelDaFax-Konzerns haben zwischenzeitlich die Prüfungstermine vor dem Amtsgericht Bonn stattgefunden. Über alle TelDaFax-Verfahren hinweg wurden bislang rd. 500.000 Gläubigerforderungen zu den Insolvenztabellen angemeldet.
Das Ergebnis der jeweiligen Forderungsprüfung kann Tabellenblättern entnommen werden, die den Gläubigern durch das Amtsgericht Bonn in den nächsten Wochen zugestellt werden. Sofern eine Forderung bestritten wurde, ist darin auch eine kurze Bestreitensbegründung enthalten.

Nähere Informationen zur Forderungsanmeldung und -prüfung sind den Hinweisen des Amtsgerichts Bonn unter www.ag-bonn.nrw.de zu entnehmen. Zudem finden Sie auf der Homepage des Insolvenzverwalters – www.whitecaseinso.de – unter „Insolvenzverfahren“ den Zugang zum Gläubigerinformationssystem der TelDaFax-Gruppe. Auch dort können Sie mit Ihrer Gläubiger-PIN-Nummer das Ergebnis der Forderungsprüfung abfragen.

Aufgrund der großen Gläubigeranzahl und aufgrund insolvenzrechtlicher Formanforderungen kann die Korrespondenz mit den Insolvenzgläubigern ausschließlich schriftlich erfolgen.

Bitte schreiben Sie an:
Dr. Biner Bähr in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter
Postfach
40248 Düsseldorf.

Sachstandsanfragen zur Forderungsprüfung und zum Prüfungsergebnis können wegen der großen Gläubigeranzahl weder durch den Insolvenzverwalter noch durch das Insolvenzgericht beantwortet werden. Darüber hinaus dauert die Verwertung der schuldnerischen Vermögen, insbesondere der Einzug von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Prüfung und Realisierung etwaiger insolvenzspezifischer Ansprüche, an. Erst wenn diese Vorgänge vollständig abgeschlossen sind und die Höhe der zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderung verbindlich feststeht, kann eine Aussage über eine etwaige Quotenzahlung getroffen werden. Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren wurde gegenüber dem Amtsgericht Bonn als Insolvenzgericht in nahezu allen Verfahren die sog. Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO angezeigt.
3. Hinweis für Kunden mit Zahlungsverpflichtungen

Sofern Sie Fragen zu Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der TelDaFax SERVICES GmbH oder Klärungsbedarf rund um Ihre Rechnung haben, hilft Ihnen das hierfür eingerichtete Call-Center von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr weiter. Gerne können Sie auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder Fax zur Klärung von Fragen nutzen. Sämtliche Kontaktdaten finden Sie auf dem Ihnen vorliegenden Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Biner Bähr.

  1. Weitere Informationen im Merkblatt

Weitere Informationen finden sich im Merkblatt des Amtsgerichts Bonn.

Ihr TelDaFax Team

Hallo Buffi,

ganz so einfach ist es nicht wie das der Insolvenzverwalter ihnen weiss machen möchte.
Ich denke das ist ein banaler Versuch des Insolvenzverwalters etwas mehr Geld einzutreiben.
Schreiben Sie dem guten Mann doch, er könne die 152€ mit den offenen 900€ verrechnen. Insolvenzverfahren heißt nicht, daß Teldafax Sonderrechte hat!
Die sollen ihre Vorgänge erstmal richtig abschließen bevor sie geprällte Kunden nochmal zur Kasse bittet!!!

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Morgen,

offensichtlich handelte sich um ein anderes Unternehmen. Mit den Forderungen anderer Unternehmen kann natürlich nicht aufgerechnet werden.

Viel Glück.

also auf keinem Fall zahlen! Was dieser Anwalt hat, dass haben Sie noch lange nicht wieder.
Die Anwälte dürfen gar nichts auszahlen, das wird genau in der Insolvenz über 5 Jahre in gleichen Teilen an alles Gläubiger prozentual gezahlt. Wenn nichts da ist, bekommen Sie auch nichts.
Warum wollen Sie dem Geld in den Rachen werfen. Der hat Schulden bei Ihnen (die Sie kaum sehen werden) und nicht Sie bei ihm.
Setzen Sie ein Schreiben auf und ziehen die verlangte Summe von Ihrem Guthaben ab und verlangen das noch übrige Guthaben aus zu zahlen.
Wenn Sie zahlen, dann geben Sie denen noch mehr.
Ihnen kann doch nichts passieren und nicht Sie machen sich schuldig!
Sie werden das restliche Guthaben bestimmt nicht ausgezahlt bekommen, sondern müssen sich in die Gläubiger Kartei eintragen lassen. Ob Sie dann was bekommen ist immer fraglich, nach 6 Jahren werden dem die Schulden erlassen, nur … er ist schuldenfrei und Sie sitzen da und Ihnen fehlt das Geld, denn Ihnen bezahlt das keiner. Wir haben schon komische Gesetze, dass ein Gericht jemandem die Schulden erläßt, die Gläubiger oft (oder sogar fast immer) aber mit dem Schuldenberg des Insolventen sitzen bleiben.
Ich bin stickt gegen Insolvenzen, es sei denn, es trifft dann die Banken, die mal wieder die Leute dazu bringen, aber oft sind es auch normale Leute, die für ihr Geld schwer arbeiten müssen und diese sehen ihr Geld nie wieder. Dann sollte doch der Staat die Schulden übernehmen, wenn die sie auch erlassen, aber das machen die nicht… haben ja kein Geld!