Insolvenz trotz Schulden bei meinen Arbeitgeber

Hallo, muß an meine Firma Gehalt zurück zahlen, da ich schon früher als gedacht ins Krankengeld gefallen bin. Nun meine Frage: Gehe nächstes Jahr in die Insolvenz, darf ja aber keine neuen Schulden machen. Ist ja auch nicht mein verschulden. Kann ich jetzt trotzdem in die Insolvenz gehen?

Guten Abend!

muß an meine Firma Gehalt zurück zahlen, da ich schon
früher als gedacht ins Krankengeld gefallen bin.
Gehe nächstes Jahr in die Insolvenz…

Nichts und niemand hindert dich daran.

… darf ja aber keine neuen Schulden machen.

Den Satz vergiß mal ganz schnell. Hört man immer wieder, stimmt aber nicht. Richtig ist, daß nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Verbindlichkeiten nicht von der Restschuldbefreiung erfaßt werden.

Ist ja auch nicht mein verschulden

Schuldfragen spielen im Verlauf eines Insolvenzverfahrens keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob Verbindlichkeiten vor oder nach Eröffnung des Inso-Verfahrens entstanden und ob Verbindlichkeiten als Folge unerlaubter Handlungen entstanden. So fällt ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrtens nicht unter die Restschuldbefreiung. .

Kann ich jetzt trotzdem in die Insolvenz gehen?

Ja natürlich. Ist aber die alte Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber bis zur Eröffnung des Inso-Verfahrens noch nicht bezahlt, darf sie auch nach Verfahrenseröffnung vom Schuldner nicht bezahlt werden. Der Arbeitgeber hat dann wie alle anderen Gläubiger eine beim Insolvenzverwalter anzumeldende Forderung gegen die Insolvenzmasse.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

allzuhoch dürften die „Schulden beim Arbeitgeber“ eigentlich nicht sein, denn es wurde ja Krankengeld gezahlt. Insofern sollte sich das Problem relativ schnell lösen.
Gute Besserung.
MFG
Buki