Insolvenz und Mietkauf

Darf jemand,der in Privatinsolvenz ist ,in der Wohlverhaltensphase, ein Haus auf Mietkaufbasis erwerben,oder darf er nur in einer Mietwohnung wohnen.
Im Moment ist doch kein Unterschied da.Für Wohnraum muß bezahlt werdenn.Der Unterschied ist doch dann erst da,wenn die Wohlverhaltensphase längst beendet ist.

Also wer weiß was
oder wer weiß wo was steht

Danke schon mal
Xpleuel

Hallo,

während der Wohlverhaltensphase kann Vermögen aus dem pfändungsfreien Einkommen gebildet werden.

Viele Grüße
EK

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Hallo,

während der Wohlverhaltensphase kann Vermögen aus dem
pfändungsfreien Einkommen gebildet werden.

Viele Grüße
EK

Hallo EK
Danke für Deine Antwort.
Aber,:
Das würde ja bedeuten,daß wenn ich die Möglichkeit hätte,und mein Leben so bescheiden lebe,daß ich jeden Monat 600€ spare,dann hätte ich in einem Jahr 7200€ auf meinem Sparbuch.Und die darf ich dann behalten? Muß ich die nicht abgeben um meine Gläubiger zu befriedigen?

Grüße
Klaus

Soweit wir mir bekannt ist, gibt es kein Problem, daß in der Zeit nach der Insolvenz (in der Regel ein Jahr nach Eröffnung des Verfahrens) wieder Vermögen angespart werden kann oder darf.

Die Frage die sich mir hier stellt, ist die, ob nicht eine Schufa Auskunft eingeholt wird, wenn etwaige Verträge abgeschlossen werden? Wenn ja, wird der oder die Solvente/r in der Regel abgelehnt. Die Klausel in den Bestimmungen der Insolvenz liegen doch darin, daß keine weiteren Schulden gemacht werden können, da sonst die Wohlverhaltensphase bzw. dann die Restschuldbefreiung abgelehnt werden kann. Ist ein Mietkauf nicht eine Ratenzahlung? Die Finger davon zu nehmen, wäre in der Tat das beste, was dem oder der Solventern jetzt passieren kann, so lange die Insolvenz dauert. Danach kann doch immer noch ein Mietkaufgeschäft eingegangen werden oder?