Soweit wir mir bekannt ist, gibt es kein Problem, daß in der Zeit nach der Insolvenz (in der Regel ein Jahr nach Eröffnung des Verfahrens) wieder Vermögen angespart werden kann oder darf.
Die Frage die sich mir hier stellt, ist die, ob nicht eine Schufa Auskunft eingeholt wird, wenn etwaige Verträge abgeschlossen werden? Wenn ja, wird der oder die Solvente/r in der Regel abgelehnt. Die Klausel in den Bestimmungen der Insolvenz liegen doch darin, daß keine weiteren Schulden gemacht werden können, da sonst die Wohlverhaltensphase bzw. dann die Restschuldbefreiung abgelehnt werden kann. Ist ein Mietkauf nicht eine Ratenzahlung? Die Finger davon zu nehmen, wäre in der Tat das beste, was dem oder der Solventern jetzt passieren kann, so lange die Insolvenz dauert. Danach kann doch immer noch ein Mietkaufgeschäft eingegangen werden oder?