Insolvenz und nachträgliche Forderung

Hallo und guten Tag, es betrifft eine Privatinsolvenz, die nach 1 Jahr(Juni 2008)in der Wohlverhaltensphase durch Quotenregelung aufgehoben und Restschuld-befreiung erteilt wurde. Ein registrierter Gläubiger, bestätigte dem Amtsgericht, den Teilbetrag erhalten zu haben und die Forderung erledigt sei. Auf die Auszahlung des Betrages hat er aber verzichtet. Aus moralischen Gründen hat der Schuldner ihm aber versprochen, dass, wenn er wieder arbeitet, ihm einen Teil des Geldes dennoch zurückzahlen würde. Schuldner wurde jedoch sehr krank und ist inzwischen Rentner mit € 600,-- mtl. und kann somit sein Versprechen nicht einlösen. Jetzt im Mai 2012 möchte der Gläubiger aber sein Geld zurück haben und droht mit Klage. Kann er wirklich dieses Versprechen einklagen? Würde mich über ein Feedback sehr freuen. Ganz herzlichen Dank und liebe Grüße KopWeb

Hallo, das Verprechen war
einen Teil
wenn ich arbeite.

Wiei hoch ist der Teil? 10 100 1000 Euro?
Sie arbeiten ja nicht mehr sind jetzt Rentner, das Verprechen funktioniert nicht.
Ich denke die Klage läuft ins Leere, produziert nur Kosten. Sie bekommen aber Prozesskostenhilfte!
Gruß Martin Pohlmann

Hallo Wenn da nichts schriftliches exitiert gibt es auch keine Zahlung. Wenn etwas Schriftliches aus Zeiten der Insolvenz besteht hat sich der Schuldner sogar strafbar gemacht. Klagen kann der Gläubiger natürlich . Aber auf was? Gruß

Zitat:
Ein registrierter Gläubiger, bestätigte dem Amtsgericht, den Teilbetrag erhalten zu haben und die Forderung erledigt sei. Auf die Auszahlung des Betrages hat er aber verzichtet.

Damit ist das Thema durch. Nein, er kann nicht klagen

Guten Tag, Herr Pohlmann,
so schnell, so früh und so ene angenehme Antwort…
Ganz, ganz lieben Dank und Grüße. KopWeb

Guten Tag, liebe/r juegud, auch Ihnen ein beonders
großes Dankeschön. Die Antwort ist sehr hilfreich und
ich habe mich gefreut, diese so schnell zu erhalten.
Wünsche einen schönen Tag und und mit lieben Grüßen KopWeb

Hallo Wenn da nichts schriftliches exitiert gibt es auch keine
Zahlung. Wenn etwas Schriftliches aus Zeiten der Insolvenz
besteht hat sich der Schuldner sogar strafbar gemacht. Klagen
kann der Gläubiger natürlich . Aber auf was? Gruß

Hallo, Herr Habenix, auch Ihnen ein großes Dankeschön.
Ihre Antwort bestätigt meine Hoffnung. Hat mich sehr gefreut und ich bin überrascht wie schnell und lieb, die Antworten auf den Punkt gebracht werden konnten. Großes Kompliment und einen schönen Resttag. Liebe Grüße KopWeb