Insolvenz Unterhalt

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage - ich befinde mich im 5. Jahr - Restschuldbefreiung. Jetzt schreibt meine Treuhänderin meinen Chef an - zwecks Lohnpfändung mit dem Argument da mein Sohn ( 19 Jahre ) sich jetzt im 3. Ausbildungsjahr befindet und Brutto 595.- Euro / Netto 474,66 Euro verdient bin ich nicht mehr unterhaltspflichtig? Mein Sohn wohnt noch bei mir - ich versorgen Ihn von meinen Geld - da er nichts abgeben kann weil Er ein Auto braucht für seine Ausbildung und Ihr wisst ja selber das ein Auto heutzutage purer Luxus ist :frowning: Ich verdiene Brutto 1700 Euro und Netto 1224,37 Euro.

Ist das wirklich so - das mein Junior nicht mehr mit angerechnet wird?

sorry, aber da kenn ich mich absolut nicht aus!

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage - ich befinde mich im 5. Jahr -
Restschuldbefreiung. Jetzt schreibt meine Treuhänderin meinen
Chef an - zwecks Lohnpfändung mit dem Argument da mein Sohn (
19 Jahre ) sich jetzt im 3. Ausbildungsjahr befindet und
Brutto 595.- Euro / Netto 474,66 Euro verdient bin ich nicht
mehr unterhaltspflichtig? Mein Sohn wohnt noch bei mir - ich
versorgen Ihn von meinen Geld - da er nichts abgeben kann weil
Er ein Auto braucht für seine Ausbildung und Ihr wisst ja
selber das ein Auto heutzutage purer Luxus ist :frowning: Ich
verdiene Brutto 1700 Euro und Netto 1224,37 Euro.

Ist das wirklich so - das mein Junior nicht mehr mit
angerechnet wird?

da hat die Verwalterin leider Recht. Auch wenn man es nicht glauben kann und will. Die rechnen 474+184 Kindergeld= 658 Euro. 650 steht ihm zu, also ist das für die abgeschrieben. Ich abe zur Zeit den Fall, dass mein jüngster Sohn mit 16 Jahren, im erstem Ausbildungsjahr und 404 Euro verdient. Von den 404 Euro darf er 90 Euro behalten, für Fahrten zum Arbeitsplatz. Den Rest muss er seinem Erzeuger geben zur Hälte und mir die andere Hälte. Schön, der Junge der vorher Taschengeld bekam und nun arbeiten geht bekommt nun kein Geld mehr. Da ich keinen Unterhalt ehr vn seinem Vater bekomme (2000 netto), keine Busverbindung zur Arbeit besteht under einen Roller kaufen musste, mss ich diesen jetz abbezahlen, ihe einkleiden und ihn beköstigen. Außerdem muss er in seinem Beruf den Autoführerschein mit 18 machen, nur wer soll den bezahlen. Da wundert sich der Staat, dass immer mehr Jugendliche sagen, geht ihr ml arbeiten, ich nicht. Wir haben hier Gesetzte das ist zum Schreien, aber es geht auch keiner vors Gericht und fordert mal. Wovon auch, wir haben ja keinen Cent über.
Gruss
Agnes

leider kann ich dir dazu nichts antworten, sorry. ich hoffe andere können dir besser helfen.

gruß yvi

soweit ich weiß, bist du bis zur vollendung der 1.Ausbildung unterhaltspflichtig.
alles gute,
andi

Hallo sonichtmehr,

ja leider ist es so. Aber ist nicht so schlimm wie es sich anhört.

Auf Grund dessen, weil ihr Sohn noch mit im Haushalt wohnt, ist ein Selbsterhalt von 1.150,-€ und den Rest können und dürfen die Insolvenzverwalter einbehalten.

Was ich wohl nicht verstehe, warum Ihr Verwalter Sie nicht persönlich angeschrieben hat.

Dies hätte man auf einen anderen Weg klären können, ohne das ihr Chef damit konfrontiert wird.

Mfg

Angela06

So lange sich dein Sohn in der Ausbildung befindet und noch bei dir wohnt wird er mit angerechnet.erst wenn er einen Beruf hat ist Schluß.

Hallo

dem ist leider so. Dein Sohn liegt mit seiner Ausbildungsverguetung (Netto-90EUR)+dem Kindegeld ueber dem Satz (488EUR), der ihn zusteht wuerde.

Da ist es schwierig etwas zu drehen. Wenn er ein Studium plant, sieht die Sache anders aus.

Gruss

Hallo,

unterhaltsrechtlich ist es so, dass volljährige Kinder, die nicht mehr eine allgemeinbildende Schule besuchen in der „Unterhaltsberechtigtenrangliste“ ganz weit hinten angesiedelt sind. Lediglich der Elternunterhalt (also wenn bedürftige Eltern von den Kindern Unterhalt benötigen) kommt noch nach diesen Kindern.

So gesehen wird der Inso-Verwalter (oder Treuhänder) durchaus richtig agieren. Nach Düsseldorfer Tabelle ist das Einkommen des Sohnes bedarfsdeckend für ihn.

Sollten die Autokosten aus Fahrtkosten bestehen, weil seine Ausbildungsstelle so weit entfernt ist, kann er versuchen diese bei Hartz IV zu bekommen.

Sind es andere Fahrzeugkosten (z. B. zu hohe Raten, weil zu teures Auto) hat er sich tatsächlich zuviel Luxus gegönnt und es wird von nirgendwoher eine Unterstützung bzw. Anrechnung kommen.

Gruß

Ich weiß es nicht genau aber es könnte schon so sein