Insolvenz unterschlagung in der insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.
mein Ex mann ist in die Insolvenz gegangen damit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen braucht,jetzt habe ich ein paar Fragen.
1.) Ich weiss das er bei seinem vorrigem Arbeitgeber in Vollzeit arbeiten geht,dieser ihn aber nur auf 400.-€ basis angemelldet hat,wie verhalte ich mich?
2.) er konnte sich letztes Jahr ein Nagelneues Motorrad in Bar kaufen.wie geht das?
3.) er hat dem Insolvernzverwalter nicht mitgeteilt das er ein Mottorrad hat sowie ein teures Auto,muss man das nicht?
4.) Unterhalt für seine Kinder zahlt er gar nicht,da er ja angeblich kein Einkommen hat.
5.) was kann ich Unternehmen damit er wenigstens seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seiner Kinder nachkommt?
6.) er lebt wie Gott in Frankreich und die Kinder gucken in die Röhre,super

Hallo Pamace,

da fällt es mir beinahe schwer objektiv zu bleiben, da der Fall mich als Tochter mit nicht zahlungswilligem Vater schon selbst betroffen hat und er sich ebenfalls unterhalb der Pfändungsgrenze anstellen lassen hat, um Zahlungen zu umgehen. Sehr spaßig.

Innerhalb der Insolvenz bleibt eine Unterhaltszahlung bindend. Heißt dein Exmann hat einen Selbstbehalt (je nach Amtsgerichtskreis) von ca. 950-990 Euro. Darauf wird der Anspruch der Kinder errechnet, den er weiter entrichten muss.

Setzt natürlich voraus, dass dein Exmann keine Minijobs in Anspruch nimmt.

Zum 1. Punkt:
Hier liegt ja nunmal nicht nur ein Betrug gegenüber der Unterhaltspflicht vor, sondern auch gegenüber der Treuhänder/Insolvenzverwalter sowie dem Finanzamt.

Aus eigenem Erfahrungswert ist es schwierig diese Situation nachzuweisen. Ich empfehle dir aber trotzdem mal unter http://www.minijob-zentrale.de nachzuschauen, dort mit den Mitarbeitern der Knappschaft in Kontakt zu treten, den Fall zu schildern und deine Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Auch das Finanzamt kann unterrichtet werden, grundsätzlich sind die Herrschaften bei solchen Sachverhalten immer recht schnell.
Dein Ex ist grundsätzlich verpflichtet sich weiterhin um eine angemessene Arbeit zu bemühen welche zur Schuldenminimierung beiträgt.
Es reißt ihm niemand den Kopf ab, wenn sich auf die schnelle nichts Besseres finden lässt. Jedoch ist er verpflichtet seine Bewerbungsbemühungen den Treuhändern/Insolvenzverwaltern vorzulegen.
Kommt er diesem nicht nach, setzt er seine Restschuldenbefreiung auf’s Spiel.

  1. Das Motorrad:
    Grundsätzlich hat dein Exmann innerhalb der Insolvenz keinen Anspruch auf ein Kfz, wobei dies unter gewissen Umständen gestattet werden kann.
    Als Beispiel: Nachtschicht, Arbeitsort nicht anders erreichbar. Oder: Wert des Kfz so gering, dass bei Wertung/Verkauf mehr Kosten entstehen als die Träuhänder damit erzielen können.
    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Motorrad hier eingefasst wird. In der Regel geht es um ein Auto, welches 12 Monate im Jahr für den Weg zur Arbeit genutzt werden kann und kein „Spaßvehikel“ für Serpentinenstraßen im Sommer.
    Weiter handelt es sich (je nach Wert des Kfz) um Vermögen deines Exmannes. Heißt er ist verpflichtet dies seinem Treuhänder zu eröffnen. Auch Vermögen zu verheimlichen könnte die Restschuldenbefreiung verwirken.

Mein persönlich Rat ist einen Rechtsbeistand aufzusuchen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es in deinem Sinne/im Sinne deiner Kinder ist, wenn dein Ex diese Restschuldenbefreiung verliert und ewig innerhalb der Pfändungsgrenze leben muss. Dies solltest du unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Vielleicht kann dieser deinen Ex mal auf den Boden der Tatsachen zurück holen. Ggf. auch den Arbeitgeber deines Exmannes zu kontaktieren, um die Konsequenzen solcher Verhaltensweisen aufzuzeigen. Andernfalls gehört diese Problematik gemeldet.

Dir steht es natürlich offen, das zuständige Amtsgericht über diesen Sachverhalt zu informieren bzw. die Insolvenzverwalter.

Ich kann mir vorstellen, dass natürlich auch die durch den Exmann verursachte finanzielle Situation die Möglichkeiten auf einen Rechtsbeistand schwierig gestalten.
Hier gibt es aber noch die Möglichkeit Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe zu beantragen, Anträge, Informationen und Ansprechpartner findet man in der Regel auf der Homepage der Stadtverwaltung.

Falls du noch weitere Informationen brauchst oder berichten möchtest, steh ich dafür zur Verfügung.

Liebe Grüße,

Stephanie

Unterschlagung in der Inso

Hallo liebe Ratsuchende,

soweit mir aus unserem Privatinsolvenzverfahren bekannt ist, sind jegliche Fahrzeuge auch bei einem Inso-Verwalter anzugeben. Dieser kann nämlich darüber entscheiden, ob neuwertige durch Verkauf in der Insolvenzmasse verwertet werden können. (nagelneues Motorrad, teurer Pkw z.B.)

Wenn ich dir einen sehr wertvollen Tipp geben darf:
Gehe zu einem Rechtsanwalt, der im Fachbereich Sozial- und Familienrecht tätig ist. Mach dir über die Bezahlung des Anwaltes bitte keine großen Gedanken. Bei deinem zuständigen Amtsgericht erhältst Du bei geringem Einkommen oder evtl. Hartz IV (?) einen Kostenübernahmeschein, den Du dem RA vorlegen kannst.
Er kann dir dabei behilflich sein.
Mache zunächst einen Termin bei einem Rechtsanwalt aus.
Der Rechtsanwalt wird dir bei deinem Anliegen zur Seite stehen, um Gerechtigkeit für deine Kinder zu erwirken.

Mit freundlichem Gruß
von der Frau des Busfahrers

Hallo,
habe gerade gesehen, dass Du auch hier in der gleichen Sache Rat suchst.
Ich schließe mich der Meiung der beiden an.
Es macht sicherlich Sinn zum zuständigen Amtsgericht zu gehen und einen Beratungshilfeschein zu beantragen, wenn Du kein Einkommen hast (oder ALG, Hartz4,etc). Manche Anwälte stellen diesen Antrag für Dich und beraten Dich auch gleich. Dafür dürfen sie max. 10 Euro erheben. Nimm gleich alle Einkommensnachweise und die Geburtsurkunden der Kinder mit.
Wie schon gesagt, das Jugendamt bietet Rechtsbeistand für die Kinder an und kümmert sich um den Unterhalt ganz kostenlos.
Der Rest ist Dir bekannt.
Du schaffst das schon. Deine Kinder werden es Dir danken.
BG
Tom

Direkt einen Rechtsanwalt konsultieren.

Gruß

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.
mein Ex mann ist in die Insolvenz gegangen damit er

seinen

Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen braucht,jetzt

habe

ich ein paar Fragen.
1.) Ich weiss das er bei seinem vorrigem Arbeitgeber

in

Vollzeit arbeiten geht,dieser ihn aber nur auf 400.-€

basis

angemelldet hat,wie verhalte ich mich?
2.) er konnte sich letztes Jahr ein Nagelneues

Motorrad in Bar

kaufen.wie geht das?
3.) er hat dem Insolvernzverwalter nicht mitgeteilt

das er ein

Mottorrad hat sowie ein teures Auto,muss man das

nicht?

4.) Unterhalt für seine Kinder zahlt er gar nicht,da

er ja

angeblich kein Einkommen hat.
5.) was kann ich Unternehmen damit er wenigstens

seinen

Zahlungsverpflichtungen gegenüber seiner Kinder

nachkommt?

6.) er lebt wie Gott in Frankreich und die Kinder

gucken in

die Röhre,super

Um mal vorab ehrlich zu sein - habe ich mich etwas aus der Branche zurückgezogen, aber ich kenne die Fälle von damals und aus von einigen Bekannten von mir.

Also was das mit dem Auto und dem Motorrad betrifft - gehe ich mal davon aus, das diese Objekte nicht auf seinem Namen erworben wurden und auch nicht auf seinem Namen angemeldet sind. Die einzige Möglichkeit wäre nachzuweisen, dass das Geld für die Objekte definitiv von ihm stammt und ein anderer für die Rechtsgeschäfte abwickelt - gestaltet sich aber unheimlich schwierig. Dann könnte man aber strafrechtlich was machen.

  1. Wegen dem 400,00 Euro. Das einzige was sie hier machen könnten ist eine mit Nachweise geführte Dokumentation wann er arbeitet, wo, wie lange am besten mit Bildern. Die einzige legale Möglichkeit wäre dann eine Anzeige - kann man beim Hauptzollamt, bei der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsamt machen. Dann verliert er den Job - was nicht viel bringt oder sie suchen einfach mal das Gespräch mit ihm wenn sie die Daten gesammelt haben.

  2. Unterhalt
    Wenn sie in den letzten 1,5 Jahren nichts geändert haben bleiben Zahlungsansprüche aus Unterhaltsverpflichtungen für Kinder aus nach Beendigung der Insolvenz erhalten, also wenn sie geltend gemacht wurden wäre nichts verloren, aber das dürfte ihnen im Moment glaube ich nicht wirklich helfen…
    Aber wenn ich ehrlich bin können sie ihn nicht „zwingen“ - leider und somit auch nicht viel machen

Mit freundlichen Grüßen

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.
mein Ex mann ist in die Insolvenz gegangen damit er seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen braucht,jetzt habe
ich ein paar Fragen.
1.) Ich weiss das er bei seinem vorrigem Arbeitgeber in
Vollzeit arbeiten geht,dieser ihn aber nur auf 400.-€ basis
angemelldet hat,wie verhalte ich mich? Am besten durch Anzeige beim Finanzamt- die interssieren sich auch für Steuerhinterziehung… Oder bei der Krankenkasse einmal nachfragen. Wenn er seine Versicherung nicht ausreichend bezahlt, sind die auch ungemütlich.
2.) er konnte sich letztes Jahr ein Nagelneues Motorrad in Bar
kaufen.wie geht das? Hatte er wohl Geld auf der hohen Kante? Wenn das so ist, ist das Motorrad Masseguthaben und muss umgehend gemeldet werden Interessant ist, wer auf dem Kfz-Brief eingetragen ist? Wenn Insoverwalter davon Wind bekommt, ist das Betrug und strafbar.
3.) er hat dem Insolvernzverwalter nicht mitgeteilt das er ein
Mottorrad hat sowie ein teures Auto,muss man das nicht? Siehe Punkt 2)- Betrug!
4.) Unterhalt für seine Kinder zahlt er gar nicht,da er ja
angeblich kein Einkommen hat.Siehe Punkt 1). Ich würde Untrehaltsklage mit gutem Anwalt einreichen
5.) was kann ich Unternehmen damit er wenigstens seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber seiner Kinder nachkommt? Beim Insoverwalter Ansprüche anmelden, ansonsten bleibt nur der Klageweg
6.) er lebt wie Gott in Frankreich und die Kinder gucken in
die Röhre,super…Simmt!