Insolvenz verfahren EX Ehemann Arbeitgeber

Hallo,

kurz zu meiner Situation;
Ich habe MS und hatte vorkurzem einen schweren Schub! Mein Mann und ich sind getrennt lebend, aber nicht geschieden. Nun hat er sich einen Kiosk gekauft, und ich werde dort halbtags arbeiten, so wie ich eben kann :frowning:.
Wir haben eine Tochter, und keiner weiss was passiert :smile: vielleicht kommen wir auch wieder zusammen, aber ich möchte jetzt erstmal das kollegen „verhältnis“ abwarten von meinem Mann und mir.
Meine Frage:
Kann mein Mann finanziell zur Kasse gebeten werden, wegen meiner Insolvenz?  
Danke für die Antwort

kurz zu meiner Situation;
Ich habe MS und hatte vorkurzem einen schweren Schub! Mein Mann und ich sind getrennt lebend, aber nicht geschieden. Nun hat er sich einen Kiosk gekauft, und ich werde dort halbtags arbeiten, so wie ich eben kann :frowning:.

Bei einer Prüfung durch den Zoll (Kiosk, Taxi und Backshops werden bevorzugt vom Zoll wg. Schwarzarbeit kontrolliert) könnte es passieren, dass man hier, wenn keine Anmeldung vorliegt, von einer „Schwarzarbeit“ ausgeht, da man nicht davon ausgehen kann, dass eine getrennt lebende Ehefrau umsonst arbeitet.
Zudem: wenn Ehefrau Alg1 oder ALG2 bezieht, sind die Einkünfte anzugeben und auf die Wochenstundenzahl zu achten.

Wir haben eine Tochter, und keiner weiss was passiert :smile: vielleicht kommen wir auch wieder zusammen, aber ich möchte jetzt erstmal das kollegen „verhältnis“ abwarten von meinem Mann und mir.
Meine Frage:

Kann mein Mann finanziell zur Kasse gebeten werden, wegen meiner Insolvenz?

Nein, nur wenn es gemeinsame Schulden gäbe, aber auch hier ist zu beachten, dass der Insolvenzverwaltung zweilfen würde, falls man im Kios unentgeltlich arbeiten würde.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich auf jeden Fall anmelden. Das steht außer Frage, die Überlegung war nur wegen der Insolvenz.
Wir sind ja immer noch getrennt, was sich daraus ergibt, steht in den Sternen. Einen Angestelltenvertrag werde ich auf jeden Fall machen, bzw. haben.

Zudem: wenn Ehefrau Alg1 oder ALG2 bezieht, sind die Einkünfte anzugeben und auf die Wochenstundenzahl zu achten.

Was genau ist da zu beachten? Ich würde 16-20 Stunden im Laden angeben.