Hallo,
folgendes Problem:
ein Haus ist in der Zwangsversteigerung gewesen. Dieser Termin ging leer aus. Das Haus wurde nicht verkauft.
Nun will die Bank das Haus über einen Makler verkaufen. Der Makler hat einen Käufer, der scheinbar schon ein Gebot abgegeben hat. Ein zweiter Kaufinteressent fragte beim Insolvenzverwalter nach.
Der Insolvenzverwalter sagt, jeder Bieter hat nur eine Möglichkeit ein Gebot abzugeben. Ist das wirklich so?
Oder kann einer von den beiden Bietern der glaubt sein Gebot sei nun zu niedrig sein Gebot nachträglich nachbessern?
Dazu kann ich leider nichts sagen…
Hallo,
folgendes Problem:
ein Haus ist in der Zwangsversteigerung gewesen. Dieser Termin
ging leer aus. Das Haus wurde nicht verkauft.
Nun will die Bank das Haus über einen Makler verkaufen. Der
Makler hat einen Käufer, der scheinbar schon ein Gebot
abgegeben hat. Ein zweiter Kaufinteressent fragte beim
Insolvenzverwalter nach.
Der Insolvenzverwalter sagt, jeder Bieter hat nur eine
Möglichkeit ein Gebot abzugeben. Ist das wirklich so?
Oder kann einer von den beiden Bietern der glaubt sein Gebot
sei nun zu niedrig sein Gebot nachträglich nachbessern?
Also in der zwangsversteigerung werden preise öffentlich ausgerufen und können überboten werden. zum ersten Termin müssen ein bestimmter %-Satz erreicht werden, ab dem 2. Termin ist jeder Satz erlaubt, die verfahrensbetreibende Bank muß jedoch zustimmen, wenn der Steigeungspreis unter die 50% marke vom Hauswert lt gutachten fällt. Hier soll es nur einen Termin gegeben haben und danach bereits das außergerichtliche Verkaufsverfahren eingeleitet worden sein. Der eigentümer - auch wenn er unter zwangsverwaltung steht hat prinzipiell immer ein mitwirkungsrecht, sollte der Makler der Bank ein niedrigeren Verkaufspreis akzeptieren als den höchsten so macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn die Gläubiger-Bank dann noch diesen niedrigeren Kaufpreis finanziert macht sie sich ebenfalls schadensersatzpflichtig gegebenenfalls muß sie auf die gesamte restforderung verzichten…
Ich vermute hier eine abgekartete Vorghensweise zwischen der Bank und einem vermeintlich außenstehendem Makler, der das haus möglichst billig an einen bankmitarbeiter oder freund verschachern soll. Es könnte sich lohnen mit den involvierten Leutz mal vorsichtig zu reden, um die hintergründe herauszubekommen und gegebenenfalls mit Presse und rechtsanwalt/schadensersatzklage säuseln. Meist kommt dann bewegung ins spiel, schlimmstenfalls auch rechtsanwalt einschalten
Aber das nur so im Prinzip … ich bin da nicht mehr so ganz im Bilde …
Michael
Hallo,
folgendes Problem:
ein Haus ist in der Zwangsversteigerung gewesen. Dieser Termin
ging leer aus. Das Haus wurde nicht verkauft.
Nun will die Bank das Haus über einen Makler verkaufen. Der
Makler hat einen Käufer, der scheinbar schon ein Gebot
abgegeben hat. Ein zweiter Kaufinteressent fragte beim
Insolvenzverwalter nach.
Der Insolvenzverwalter sagt, jeder Bieter hat nur eine
Möglichkeit ein Gebot abzugeben. Ist das wirklich so?
Oder kann einer von den beiden Bietern der glaubt sein Gebot
sei nun zu niedrig sein Gebot nachträglich nachbessern?
da kann ich leider nichts zu sagen, aber wenn man das nicht dürfte wäre es ja mehr als Sauerei.
Aber leider ist es hier wirklich so, der schon tief drin sitzt wird immer weiter rein geschoben.
Einen Anwalt zu Rate ziehen, denn PKH muss einem ja gewährt werden.
Gruß
Agnes
guckst du hier: Immobilien ver -er steigern
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf
Dazu kann ich leider nichts sagen.
Aber es ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter recht hat!
Sorry, das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Insolvenzverwalter nur ein Gebot annimmt.
lg
Hallo,
folgendes Problem:
leider kann ich da nicht weiterhelfen,
dies kann nur ein Anwalt beantworten
ein Haus ist in der Zwangsversteigerung gewesen. Dieser Termin
ging leer aus. Das Haus wurde nicht verkauft.
Nun will die Bank das Haus über einen Makler verkaufen. Der
Makler hat einen Käufer, der scheinbar schon ein Gebot
abgegeben hat. Ein zweiter Kaufinteressent fragte beim
Insolvenzverwalter nach.
Der Insolvenzverwalter sagt, jeder Bieter hat nur eine
Möglichkeit ein Gebot abzugeben. Ist das wirklich so?
Oder kann einer von den beiden Bietern der glaubt sein Gebot
sei nun zu niedrig sein Gebot nachträglich nachbessern?
Hallo,
die Konstellation dieser Sachlage kommt mir etwas sonderbar vor. Normalerweise wird zuerst versucht, die Immobilie auf dem freien Markt zu veräußern.
Wenn das nicht gelingt, erst dann wird versucht das Objekt zu versteigern.
Wenn der Makler nun von der Bank beauftragt wird, hat er sicherlich die Vorgabe, das Haus zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Dass Interessenten nur ein Gebot machen dürfen, ergibt jedenfalls keinen Sinn.
Seitens des Insolvenzverwalters besteht ja auch Interesse daran, das Haus so „teuer“ als möglich zu verkaufen, sodass ein rechtzeitiges „besseres Nachgebot“ jederzeit zugelassen werden müsste.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Grüsse FürGerecht
(Die Antwort ist als meine eigene Ansicht zu verstehen, ist ohne Gewähr und rechtfertigt keine rechtlichen Ansprüche!)
Hallo,
die Bank möchte den höchstmöglichen Betrag für das Haus erzielen, um nicht leer ausgehen zu müssen und somit hat der Makler, sollte er einen solventen Käufer finden ein Vorrecht. Ich denke mal das eine Aufstockung der bisherigen Interessenten für die bank nach wie vor nicht ausreichend wäre.
Viele Grüße
Y.Dosse
Hallo,
grundsätzlich können Gebote immer nachgebessert werden. Der Insolvenzverwalter sollte jedoch als „Befehlshaber“ immer in finanziell maximal zu erzielenden „Gewinn“ bei der Insolvenz handeln.
Wir hoffen wir konnten helfen