Insolvenz vermeiden/Ausweichmöglichkeiten

Guten Tag,
ich versuche mich mal kurzzufassen:
mit einem Geschäftspartner gemeinsam haben wir vor knapp 2 Jahren eine GBR gegründet.
Zweck der GBR ist die Eröffnung einer Filiale einer Franchisekette im Bereich Fastfood.
WIr haben eigenkapital gebracht in Höhe von ca. 40 Tausend Euro. und ca. 180 tausend Euro über eine Bank Finanzziert, welche widerrum diesen Kredit durch die Burgschaftsbank mit 80 Prozent abgesichert hat.
Ursprünglich waren die Investitionkosten mit ca. 200 tausend euro kalkuliert, doch während den Umbauarbeiten musste 2 mal nachfinanziert werden, so dass wir bei ca. 250 tausend Euro am ende lagen.
Soweit sogut.
Aktueller STand ist ein Monatsumsatz von ca. 40 Tausend Euro. Die Rendite für uns beide ist überhaupt nicht da. Jeden Monat häufen sich mehr und mehr Schulden an.
Uns wurde seitens des Franchisegebers angeraten…den laden zu verkaufen. Der Franchisegeber hat uns auch mehrere Interessenten geschickt. Im juli diesen Jahres hat sich ein Interessent für unseren Laden entschieden.

FOlgender Sachverhalt zum Laden:

Einrichtung ist zu 95 % Geleast. Aktueller Leasingstand = ca. 30 Tausend Euro den wir noch zahlen müssen…monatlich 800 euro.

Der Rest der Einrichtung ist an unsere Hausbank Sicherungsübereignet.
Die Umgebauten fest Verankerten Gegenstände wie Fliesen…wände usw…gehören jetzt dem Vermieter…der widerrum eine ganz andere Partei darstellt.

So…
Wir haben mit dem neuen Käufer ausgemacht…dass dieser uns 100 tausend Euro bezahlt.sowie den Leasingvertrag übernimmt.
Von diesen 100 Tausend Euro zweigt sich der Franchisegeber zuerst seinen Betrag ab in höhe von ca. 60 Tausend Euro…der Rest geht an ein Treuhandkonto…von dem die restlichen Schulden bedient werden. Nach diesem Vorgang haben ich und mein Partner vor…in die Insolvenz zu gehen, da wir nicht alle Schulden bezahlten können…
Wir haben aktuell auch zb. bei der Knappschaft aussenstände in Höhe von ca. 12 tausend euro welche wir in Monatlichen Raten abstottern.

Nun nach 4 monate ist herausgekommen…dass der INteressent doch nicht den Laden übernehmen kann, da „anscheinend“ seine Finanzierung nicht geklappt hat. Der Franchisegeber vertröstet uns und sagt…wir müssten noch ca. 3-4 monate warten…bis eventuell ein neuer käufer kommt…finanziert usw.

Dass Problem ist, wir halten finanziell keine weiteren 3-4 Monate durch.

Meine frage ist nun folgende:

Welche Möglichkeiten habe ich noch…
Ich habe evtl. einen bekannten, der den Laden übernehmen möchte, und uns dann dort auch weiterhin beschäftigen würde. Er würde aber nur ca. 40 tausend euro übernahmen. D.h. Leasing 30 tausend…den vertrag übernehmen…und ca. 10 Tausend an uns auszahlen.

Ist dass zulässig? Da wir ja unter dem Wert verkaufen…andererseits können wir keine weiteren 3 Monate mehr warten…da uns sicherlich irgendjemand in Insolvenz schicken würde.

  1. Frage
    Es gibt im Internet Schuldenberatungsstellen…nach einem kurzen Telefonat haben die mir gesagt…es gibt die Möglichkeit, den Laden in Insolvenz zu geben, und eine Neue gesellschaft zu gründen…in der wir nur Angestellte sind…und mit dieser Neuen Gesellschaft den Laden neu fortzuführen…ohne die Alten Schulden.

Gibt es sowas tatsächlich? Für uns ist es wichtig in die Zukunft schauen zu können. Momentan haben wir nichts ausser diesem Laden.

Bitte um hilfreiche (und gesetzeskonforme Tipps)

Bitte nur Tipps geben, wie wir eventuell einer Insolvenz entgehen können. Von diesem Franchiseunternehmen haben hier in der Nähe einige andere Filialen auch Insolvenz angemeldet…sind aus dem Laden raus, und irgendwelche andere Leute haben sich dann dort breitgemacht. Wir möchten nicht so enden, sondern möchten eine Perspektive für die Zukunft.

also nochmals meine Fragen

  1. Insolvenz…Neugründung und als Angestellter weiter fortführen ohne die Altschulden…gibt es sowas?

  2. Können wir den Laden an den bekannten weiterverkaufen…für die besagten 40 tausend euro…oder kann später jemand den Vertrag anfechten…weil der Kaufpreis so gering ist…
    Im Falle eines Ja`s…möchte ich in die Eidesstattliche Versicherung gehen…und erst nach einigen Monaten die Insolvenz beantragen, da ich mir noch überlegen will was ich mache.

  3. Alternativen? können wir zb. die Schuldner anschreiben…ob sie auf ein Vergleichsangebot eingehen…wir haben zw. 20-30 Schuldner…
    Wenn wir insolvenz gehen…habe ich nichts verwertbares…mein partner auch nicht. Und auch keinen Job vorerst…

  4. Wenn ich mich wieder Selbständig mache nach einer Insolvenz…ist es korrekt dass man dann von seinem Verdienst nur soviel abgeben muss…wie man zahlen würde…wenn man in seinem ursprünglichen Beruf verdient?

Bitte um Info

Danke und mfg

Zu 1.
Die Neugründung einer Gesellschaft ist natürlich möglich. Nur nicht auf Ihren Namen, wie sie schon schreiben, wären sie als Angestellte dort beschäftigt.
Allerdings müssen sie auch bedenken, dass der Franchisegeber die Franchiselizenz dieser Gesellschaft erteilen muss. Ein Franchisenehmerwechsel bedarf fast immer der Zustimmung durch den Franchisegeber.
Hier sind die einzelnen Verträge von einem Rechtsanwalt vor Ort zu prüfen.
zu 2.
Ein Verkauf weit unter den üblichen Marktpreisen kann zu Schadenersatzpflichten führen, wenn dadurch die spätere Insolvenzmasse verkürzt wird. Des Weiteren kann dadurch eine vorsätzliche Benachteiligung der gläubiger entstehen die anfechtbar wäre, vgl. § 133 Abs. 1 InsO. Sollten Sie kein Insolvenzverfahren beantragen, so können Sie theoretisch alles zu einem symbolischen Preis von 1 € verkaufen.
Auch hier sind die Franchiseverträge zu prüfen.
zu 3.
Sie können natürlich versuchen sich mit Ihren Gläubigern zu vergleichen. Erfahrungsgemäß lassen sich die Krankenkassen auf keine Vergleiche ein. Des Weiteren muss man Bedenken, dass ein Nicht-Abführen von Arbeitnehmer-Anteilen an die Sozialversicherung eine Ordnungswidrigkeit, bzw. Straftat darstellt.

zu 4.
Sie können sich auch während des Insolvenzverfahrens selbständig machen. Hierbei erfolgt in den meisten Fällen eine Freigabe der selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO. Bezüglich der Berechnung der pfändbaren Beträge verweise ich auf § 295 Abs. 2 InsO. Daraus ergibt sich, dass bei Selbständigen die pfändbaren Beträge unabhängig vom eigentlichen Gewinn, anhand der Ausbildung, des Berufes und der allgemeinen Situation berechnet werden. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass sie diesen Betrag zahlen müssen, wenn die Geschäfte schlecht laufen und sie kein Geld verdienen.
Aufgrund der Komplexität Ihrer geschilderten Situation ist es dringend erforderlich anwaltlichen Rat vor Ort einzuholen und sämtliche Verträge (Franchise, Mietvertrag etc.) prüfen zu lassen.

Eine Frage habe ich noch zum Abschluss. Wenn ihre Franchiseunternehmung nur Verluste erwirtschaftet, verstehe ich nicht, warum sie diese unter einer neuen Gesellschaft bzw. durch ihren Bekannten weiterführen möchten. Dies ergibt keinen Sinn.

Hallo, guten Tag !

Es tut mir sehr leid, wenn ich hier keine Empfehlungen geben kann.
Mein Interessengebiet ist die Privatinsolvenz, da ich hier unmittelbar Betroffene bin.
Zur Erklärung: mein Männe und ich sind mit Hausbauschulden ins Verbraucherinsolvenzverfahren gegangen.

Das, was Euch - Dich und Deinen Partner - betrifft, ist rein Geschäftliches.
Ich würde an Eurer Stelle nicht auf Internet-Anbieter von Schuldenberatungen zurückgreifen, da die sich ihre Hilfe meist bezahlen lassen wollen. Solche gibt es nämlich auch für Privatinsolvenzangelegenheiten, und diese haben z. B. einen alten Freund meinerseits gewaltig übers Ohr hauen wollen. Habe ihn da rausgeholt und zur Verbraucherzentrale bzw. Schuldnerberatungsstelle geschickt. Sowas sollte man persönlich erledigen.

Wie sich das aber für Geschäftsleute verhält, davon habe ich leider keine Ahnung.
Es tut mir echt sehr leid, wenn ich in Eurem Falle nicht helfen kann.

Bezüglich der Pfändungsbeträge, die man von seinem Verdienst abgeben muß, kann ich noch sagen, daß es nach der ZPO-Tabelle Vorschriften für den zu zahlenden Pfändungssatz gibt. Es kommt auch auf Unterhaltspflichtige (wie z. B. Ehepartner oder Kinder - wenn vorhanden -) an. Wenn man Unterhaltspflichtige zu ernähren hat, zahlt man nach der Pfändungstabelle der ZPO natürlich weniger.

Viel Glück und Erfolg wünsche ich Euch dennoch.

Freundlichen Gruß
sagt
die Frau des Busfahrers

Hallo,

sorry aber über die Zukunft muss man sich schon selbst Gedanken machen. Ohne professinoelle Hilfe wird es nicht gehen, d.h. Du brauchst richtigen Rechtsbeistand.

Gruß aus Herford