es geht um folgendes: Wir wollen als Ehepaar ein Objekt kaufen - eine Gastronomie mit Pension.
Nun ist es so, dass der Besitzer noch ca 340 000 Euro Schulden bei der Bank hat - die stehen im Grundbuch.
Ausserdem hat er noch ca 50 000 Euro Schulden bei anderen Gläubigern.
Wir sind mit der Bank soweit, dass wir uns auf einen Betrag einigen werden - nicht die 340 000, weniger. Was mit dem Rest ist weiß ich auch nicht genau - darüber müssen sich Bank und Besitzer einigen.
Allerdings möchte der Besitzer noch 50 000 Euro von uns, damit er seine anderen Schulden begleichen kann.
Er sagt, entweder es klappt, dass wir ihm die 50 000 Euro bezahlen- für alles Inventar und Traktor usw - eben alles was noch auf dem Gelände ist (Manche sagen das Inventar sei das Geld wert) - oder er muss Insolvenz anmelden. Dann hat er nicht mehr das Sagen über seinen Besitz.
Bei uns ist das Problem, dass wir keine Millionäre sind und zusätzlich zum Kaufpreis fällt es uns schwer, die 50 000 Euro für den Besitzer aufzubringen.
Was sollen wir tun? Wir wollen gerne kaufen und haben Sorge, dass durch ein Insolvenzverfahren der Kauf nicht zustande kommt oder die Gebäude so beschädigt werden, dass sie für uns nicht mehr interessant sein werden.
Kann der Eigentümer durch einen Schuldenberater von dem Schuldenniveau herunterkommen? Was ist ihm zu empfehlen?
die Problemstellung ist viel zu komplex, um von mir ordentlich beantwortet zu werden. Natürlich kann der Schuldner einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließen. Ein Berater vor Ort kann dabei helfen. Sollte „ihr“ Verkäufer Insolvenz anmelden, so muss das nicht zwangsweise ihr Schaden sein. Sie könnten ggf. das Inventar günstiger aus der Insolvenzmasse rauskaufen.
Ein ganz anderer Rat: Lohnt es sich wirklich ein paar Hunderttausend Euro in ein Gastro-Betrieb zu stecken? Wieso ist der Verkäufer mit seinen eigenen Betrieb so hoch verschuldet? Natürlich, das kann alle möglichen Ursachen haben. Und dennoch: Ich arbeite u.a. für eine Hand voll unterschiedlicher Gastro-Betriebe als Buchhalter, glauben Sie mir, schwarze Zahlen sehe ich in der Branche selten.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich habe Zweifel, ob Sie ausreichend Beratung in eigener Sache haben, gerade weil Sie sich um die Schulden des Verkäufers Gedanken machen müssen.
Hallo,
wieso wollen Sie die Insolvenz eines anderen vermeiden ?
Welcher schaden soll an objekten oder mobilen entstehen bei einer Insolvenz ?
Der Hauptgläubiger des Verkäufers wird sich über das Objekt und oder auch über die mobilien Eigentum verschaffen, solange bis die Schulden getilgt sind.
Was will der Hauptgläubiger dann mit den Sachen ? Also wird er versuchen diese schnell zu Geld zu machen, Wieso kaufen Sie nicht erst dann ?
Eins ist sicher, es wird billiger werden !
Sie kaufen sich eine Arbeit also ein Gewerbeobjekt, je mehr Geld Sie einsparen können desto mehr können Sie danach investieren bzw. davon leben wenn die ersten Jahre schlecht laufen.
Wenn das ganze sich für den Verkäufer wohl nicht getragen hat, wieso soll es sich für Sie tragen ? Wo ist Ihr BusinessPlan? Haben Sie einen Finanzplan ?
All das wird aufdecken, dass Sie zu teuer kaufen wenn Sie vor der Insolvenz zu schlagen, also warten Sie doch !
mfg
also ich denke das Anwesen gehört sowieso schon der Bank und der Besitzer hat schon jetzt keine Möglichkeit selbst zu entscheiden.
Die Bank hat hier sicher jetzt schon das letzt Wort. Es scheint ja so zu sein das Sie mit der Bank bereits einen Betrag verhandelt haben. Also der Gläubiger einen Vergleich geschlossen hat. Ist dies bereits von der Bank schriftlich bestätigt? Bitte aufpassen wenn das noch nicht so ist.
Schlußendlich sitzen Sie am längeren Hebel, nicht der Gläubiger. Ich würde mich hier nicht unter Druck setzen lassen. Wichtig ist das sie sich mit der Bank einig sind. Die haben erfahrungsgemäß das letzt Wort.
Ich möchte sie bzw. den Schuldner aber bitten einen Anwalt oder Schuldnerberater zur Unterstützung bzw. zur Beratung zur Seite zu nehmen. Andererseits würde ich niemals die Entscheidungen aus der Hand geben.
Leider kann ich Ihnen so nicht viel Hilfestellung geben da ich die Unterlagen nicht vorliegen habe und mir der Einblick fehlt.
Hallo,
ich kenne mich zwar mit den Themen Schuldnerberatung und Privatinsolvenz aus, das geschilderte Thema ist aber zu komplex, um eine verbindliche Antwort geben zu können. Ich denke, hier kann nur ein sehr guter, auf Insolvenzrecht spezialisierter Fachanwalt helfen.
Tut mir leid.
Gruß
Jens
die 50.000, die der Verkäufer fordert, dürften zumindest teilweise dazu dienen, die restliche Forderung, die die Bank gegen den Verkäufer geltend macht, abzuzahlen.
Dieser Restforderung dürfte auch der Grund sein, die den Verkäufer zu der Option drängt, ggf. ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Die Option dient aber auch dazu, vom Käufer noch ein kleines Handgeld zu bekommen. Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, hier etwas nachzuverhandeln und die 50.000 zu reduzieren.
Aber auch in einem Insolvenzverfahren kann der Kauf zustande kommen. Sie müssten dann dem Insolvenzverwalter ein Angebot machen. Wahrscheinlich fahren Sie damit sogar besser, da der Verwalter i.d.R. kein Interesse hat, die Verwertung der Immobilie auf die lange Bank zu schieben, da er in der Zwischenzeit für alle Nebenkosten und Versicherungen aufzukommen hat. Und der Verkäufer hat absolut nichts davon, wenn er noch 50.000 € bekäme. Die würde nämlich der Insolvenzverwalter einfordern.
Ein Schuldnerberater wird vermutlich für den Verkäufer gar nichts tun, da Schuldnerberater idR nicht für Selbstständige tätig sind.Und selbst wenn er aktiv werden würde, muss der Verkäufer dies ausdrücklich wollen. Als Käufer werden Sie jedenfalls einen Schuldnerberater nicht engagieren können.
Viel Glück
Klaus Helke
Wenn der Verkäufer auf den Betrag besteht und sonst nicht verkauft, dann werdet Ihr zahlen müssen, oder auf den Kauf verzichten. Das ist unabhängig davon, wofür der Verkäufer das Geld nutzt (Entschuldung, Traumreise… ).
Wenn der Verkäufer in die Insolvenz geht, dann wird der Insolvenzverwalter sich um den Verkauf von Haus und Inventar kümmern. Welchen Preis dieser dann aufruft, läßt sich nicht sagen. Ob Ihr dann zum Zuge kommt, ist auch nicht sicher. Auch kann die Sache dann noch einige Zeit dauern. Das hängt davon ab, ob der Verkäufer in ein Regelinsolvenzverfahren muß, oder das private Insolvenzverfahren wählen kann.
Insgesamt ist die Situation schwierig. Ich würde versuchen zu handeln. Der Verkäufer scheint in einer Notlage zu stecken. Wahrscheinlich macht die Bank Druck wegen dem Verkauf. Außerdem solltest Ihr bei Fahrzeugen auf jeden Fall sicherstellen, dass bei Kauf auch der Fahrzeugbrief übergeben wird. Oft liegt dieser wg. einer Finanzierung bei der Bank. Nicht das Ihr den Kaufpreis zahlt und dann das Fahrzeug nicht bekommt. Ggf kann man auch den Notar bitten, den Inventarkauf mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. Dann kann die Übergabe des Briefes z.B. Auflage sein. Bei Gastronomie ist es auch oft der Fall, dass noch Kredite einer Brauerei bestehen, der dann bis zur Abzahlung die Möblierung (Stühle, Tische, Zapfanlage) gehört. Auch da solltet Ihr bei einem Inventarkauf die Eigentumsverhältnisse klären.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen konnte, aber ein Kaufpreis ist einfach immer Verhandlungssache. Das der Verkäufer wahrscheinlich dringend eine Schuldnerberatung braucht, ist eine ganz andere Sache.
Ob dann im Rahmen der Schuldnerberatung die 50 TEUR als Vergleichsbetrag gebraucht werden, oder ob es weniger oder mehr sein müssen, läßt sich so nicht sagen und ist auch für Euch nicht von Bedeutung, wenn der Verkäufer auf die Zahlung für das Inventar besteht.
Ja, er kann durch einen Schuldenberater durchaus von den Schulden runterkommen. Im Durchschnitt sieht es so aus, dass etwa 70% der Schulden erlassen werden, wenn man es fachmännisch angeht. Sind die Schulden aber beim Finanzamt oder anderen öffentlichen Einrichtungen, dann sieht es schlechter aus. Hier kann man dann nur verhandeln.
nach den Aussagen die Sie schildern, ist es empfehlenswert, dass Sie den Besitz erwerben und das Inventar außen vorlassen!
Eine andere alternative ist die Insolvenz des Besitzers, dann könnten Sie den Besitz eventuell aus einer Versteigerung für einen Bruchteil des Gesamtpaketes erwerben.
Mit einer guten Schuldnerberatung / Rechtsberatung gibt es immer einen Weg, um aus der Situation / Krise herauszukommen.
Es sollten sich alle Beteiligten die Frage stellen, was wäre wenn …, bzw. was ist für mich die derzeit beste Variante, um meine Ziele zu verwirklichen / zu erreichen?
Parallel dazu sollten Sie eventuell auch eine Rechtsberatung bezüglich Risiken und Chancen in Anspruch nehmen!
Eine andere alternative ist ein sogenannter Round Table mit der Bank, dem Besitzer und Ihnen und man versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden!