Insolvenz - Verrechnung zweier Verträge?

Hallo,
wenn man bei einer Insolvenz zwei Verträge mit dem insolventen Unternehmen hätte, welche beide über Abschlagszahlungen gezahlt würden bzw. dann zum Ende der Verbrauch mit den Abschlägen verrechnet wird ( z.B. Stromlieferung )
Nun hat man nach der Insolvenz eine Endabrechnung bekommen und muss für den einen Vertrag noch 50 Euro nachzahlen , bei dem anderen Vertrag hätte man 100 Euro zuviel bezahlt , diese würden also in die Insolvenzmasse eingehen.

Zwei Fragen zu diesem hypothetischen Fall:

  1. Könnte man diese Verträge miteinander verrechnen und somit die Forderung nicht bezahlen (da sowohl die Forderung als auch die Rechnung durch den Stromverbrauch vor der Insolvenz entstanden wäre)?

  2. Falls ja, würde man in diesem Fall die 50 Euro selbst aus der Insolvenzforderung rausrechnen , oder sollte diese erst mal die kompletten 100 Euro umfassen und würden dann vom Insolvenzverwalter angepasst?

Grüße,
Ralph

Hallo,

die entscheidende Frage ist hier, wann die Forderungen entstanden sind.

Wären Forderung und Erstattungsanspruch vor der Insolvenz entstanden, dann wäre eine Aufrechnung meines Erachtens rechtens gewesen.

Sind Forderung und Erstattungsanspruch - wie geschildert - nach der Insolvenz entstanden, dann greift §96 InsO (http://dejure.org/gesetze/InsO/96.html) und die Aufrechnung ist nicht mehr erlaubt.

Siehe auch http://www.rechtslexikon-online.de/Aufrechnung.html

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,
ja, das habe ich mir auch schon gedacht. Ich verstehe nur nicht, wann in diesem Fall die Forderung entstanden ist. Erst mit dem Senden der Rechnung, was ja nach der Insolvenz der Fall ist, oder schon im Laufe des Jahres als der Strom bezogen wurde.

Gehen wir davon aus, dass die Stromlieferung in diesem Beispiel am Tag der Insolvenz endete, und danach auch keine Beträge mehr geflossen sind. Dann wäre doch die Forderung als auch die zuviel gezahlten Beträge aus der Zeit vor der Insolvenz und damit verrechenbar, oder etwa nicht?

Grüße,
Ralph