Insolvenz Verw. hindert beruflichen Fortschritt

Hallo,

ich habe folgendes Problem und weiß nicht was ich tun soll, da ich völlig verzweifelt bin. Ich habe die Regelinsolvenz angemeldet und wurde dann von meinem AG in der Probezeit gekündigt. Jetzt habe ich mich neu beworben und bekam tatsächlich einen neuen Job. Im Vorfeld fragte ich den Insolvenzverwalter was ich ihm an Bemühungen mitteilen müsse und wie ich verfahren solle. Er wollte von mir keine Bemühungen wissen, sondern nur, wenn ich einen neuen AG gefunden hätte. Nach meinem Vorstellungsgespräch habe ich direkt eine Zusage erhalten und „leider“ direkt meinen Insolvenzverwalter benachrichtigt und gleichzeitig gefragt, wie es jetzt weiter ginge und ob es möglich sei, dass ich den pfändbaren Teil meines Einkommens direkt an ihn abführen könne, da es sicherlich bei einem neuen AG nicht sehr gut aussehe, wenn ich direkt mit einer Insolvenz käme. Die Arbeitsaufnahme sollte aber erst in vier Monaten sein. Zehn Tage später erhielt ich einen Anruf von der neuen Fa. und sie teilten mir mit, dass sie sehr verwundert seien, dass sie Post vom IV bekommen haben, obwohl ich ja noch lange kein Mitarbeiter wäre. Sie sagten mir, dass sie dies zunächst ignorieren würden, da ich noch nicht angestellt bin. Ich habe daraufhin sofort den IV angerufen und gefragt, ob dies nötig war und das er doch bitte solange ich dort noch nicht beschäftigt sei, den Kontakt einstellen solle, da er mit meiner Einstellung spiele. Heute bekam ich die Kündigung für den Arbeitsvertrag, welcher erst im Februar 2013 beginnen sollte. Daraufhin rief ich in der Fa. an und fragte, ob sie mir den Grund nennen können. Die Antwort lautete, dass sie bereits jetzt von den Zuschriften, es kamen noch weitere, des IV genervt seien und daher den Vertrag lieber zurückziehen. :frowning:(((((
Was soll ich denn jetzt tun??? Darf der IV das überhaupt? Einerseits soll man sich um eine Beschäftigung bemühen, dann tut man das, weil ich das Verfahren selbstverständlich auch nicht behindern möchte, und dann bekommt man Steine in den Weg gelegt :frowning:((( Ich bin sehr sauer und verzweifelt mit der ganzen Angelegenheit und ratlos :frowning:(( Glauben Sie es macht Sinn den AG nochmals zu kontaktieren, ich möchte diese Stelle so gerne haben und nicht weiter Arbeitslos sein… und auch gerne bei diesem AG!
Vielleicht sollte ich nochmal alles schildern und mein Verständnis für die zusätzliche Arbeit im Vorfeld kund tun… aber die Insolvenz wirkt sich doch nicht weiter auf meine Arbeit aus.

Ja, leider darf der Idiot das.Obwohl das völlig Hirnrissig ist, abere das intererssiert die nicht.
Wenn du eine regelinsolvent hast, dann musst du ja nur das „fiktive Einkommen“ anrechnen lassen.

Du kannst und solltest dich bei deinem Rechtspfleger beim AG beschweren und darauf hinweisen, dass der IV eine Schuldenregulierung dadurch verhindert hat und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Bringt zwar nicht viel, aber zumindest kriegt der einen Schuss vor den Bug.

Zunächst möchte ich mich bei Dir für die rasche Antwort bedanken.
Danke!!!
Was heisst das denn konkret, bezüglich des „fiktivenEinkommens“?

Schade ich mir nicht, wenn ich mich übern den IV beschwere? nicht das er mir künftig noch mehr Steine in den Weg legt oder mich ständig Zuhause besuchen kommt, um zu überprüfen, ob ich Wertgegenstände Zuhause habe ect.

Weisst DU zufällig auch, ob das Seitens des Arbeitgebers denn auch so einfach möglich ist? Ich bin so verzweifelt momentan und verstehe die Welt nicht mehr. Ich muss dazu sagen, dass ich in keiner Branche bin, wo ich morgen direkt einen neuen Job finde, um nicht zu sagen, dass es eigentlich nur drei AG in ganz Deutschland für mich gibt :frowning:
Sehe ich das richtig, dass ich im Zweifelsfall, jetzt Branchenfremd, irgendwo Tellerspülen muss, nur weil der IV das „verkackt“ hat? Macht es Sinn, den Gläubigern das Vorgehen mitzuteilen, damit die sich über ihn beschweren?

Wenn du eine regelinsolvent hast, dann musst du ja nur
das „fiktive Einkommen“ anrechnen lassen.

Du kannst und solltest dich bei deinem Rechtspfleger beim
AG beschweren und darauf hinweisen, dass der IV eine
Schuldenregulierung dadurch verhindert hat und eine
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Bringt zwar nicht viel, aber zumindest kriegt der einen
Schuss vor den Bug.

Der Arbeitsvertrag war noch nicht geschlossen bzw. in der probezeit. Ja, der AG darf das.

Der IV muss sich an die bestehenden gesezue halten und ist nur der Gehilfe des Gerichts.
Für die paar Kröten die er bei dir für seine Arbeit kriegt fehlt es dem grade noch dich ständig zu besuchen.Der ist froh, wenn er dich und deine Probleme nicht sieht. Was den an dir interessiert ist nur das pfändbare Einkommen und wenn du keinen Job bekommst der über der Pfändungsfreigrenze liegt, danngibt es eben nix.

Zum Thema fiktives Einkommen gugst du hier:
www.schuldenfrust.de/fiktives einkommenMuster.pdf
www.schuldenfrust.de/Regelinsoselbst.htm