Insolvenz von Anwalt

Hello All,

nach meiner Scheidung und dem Hausverkauf blieben für meine Ex 60.000.- und für mich 70.000.- übrig. Vom Gericht so festgelegt floss das Geld auf das Konto meines Anwalts. Der hat nach langem Warten meine Ex ausbezahlt, mich nicht. Nach Anwaltswechsel und Klage muss er nun zahlen plus Anwalts- und Gerichtskosten ca. 80.000.- Leider begang er nun Selbstmord. Mein Geld scheint weg zu sein. Nun meine Frage: besteht eine Versicherungspflich für Anwälte? Wie komme ich über die Versicherung an mein Geld? Die Anwaltskammer war auch eingeschaltet hat aber nicht unternommen!? Kann man die Kammer belangen, da der alte Anwalt öfter wg. „Unterschlagung“ aufgefallen war. Leider brachte ich dies erst nachtäglich in Erfahrung. Würde die Presse hier weiterhelfen? Wäre bereit diesen Fall auch öffentlich zu machen. Pikantes am Rande: Der Mann war Träger des Bundesverdienstkreuzes!
Vielen Dank schon im Voraus
Charly

Hallo,

besteht eine Versicherungspflich für Anwälte?

Ja, jeder Anwalt muß eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wie komme ich über die Versicherung an mein Geld?

Genau weiß ich das auch nicht, aber ich würde die Versicherung einfach mal anschreiben (welche das ist, könnte ggf. die Kammer mitteilen, oder der Nachfolger des Anwalts, sofern es einen gibt, der seine Sachen übernommen hat). Hat denn jemand seine Mandate übernommen?

Würde die Presse hier weiterhelfen?

Ich glaub nicht. Wie soll die Presse machen, außer darüber zu berichten?

LG

Anja

erstmal Danke für die Antwort!

Hallo,

besteht eine Versicherungspflich für Anwälte?

Ja, jeder Anwalt muß eine Berufs-Haftpflichtversicherung
abschließen.

Wie komme ich über die Versicherung an mein Geld?

Genau weiß ich das auch nicht, aber ich würde die Versicherung
einfach mal anschreiben (welche das ist, könnte ggf. die
Kammer mitteilen, oder der Nachfolger des Anwalts, sofern es
einen gibt, der seine Sachen übernommen hat). Hat denn jemand
seine Mandate übernommen?

konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Der Insolvenzanwalt läßt nicht mit sich reden; durch seine Sekretärin abgewimmelt

Würde die Presse hier weiterhelfen?

Ich glaub nicht. Wie soll die Presse machen, außer darüber zu
berichten?

öffentlicher Druck ist manchmal hilfreich

LG

Anja

Hallo Charly,

ich denke nicht, dass hier die Berufshaftpflicht überhaupt aufkommen wird. Soweit du es beschreibst, liegt Vorsatz des Anwalts vor, er hat eine strafbare Unterschlagung begangen. Die Berufshaftpflicht kümmert sich aber nur um Fehler des Anwalts aus seiner beruflichen Tätigkeit (z. B., wenn eine Frist versäumt worden ist).

Was aber wirklich seltsam ist, dass die Rechtsanwaltskammer nicht rechtzeitig eingeschritten ist. Ob du den Schaden von irgend jemanden ersetzt bekommen wirst, bezweifle ich allerdings.

Versuche mal herauszubekommen, ob es Erben gibt.

Gruss
BM

Hallo BM,
vielen Dank für die Anwort!

Hallo Charly,

ich denke nicht, dass hier die Berufshaftpflicht überhaupt
aufkommen wird. Soweit du es beschreibst, liegt Vorsatz des
Anwalts vor, er hat eine strafbare Unterschlagung begangen.
Die Berufshaftpflicht kümmert sich aber nur um Fehler des
Anwalts aus seiner beruflichen Tätigkeit (z. B., wenn eine
Frist versäumt worden ist).

Was aber wirklich seltsam ist, dass die Rechtsanwaltskammer
nicht rechtzeitig eingeschritten ist. Ob du den Schaden von
irgend jemanden ersetzt bekommen wirst, bezweifle ich
allerdings.

Kann man die Kammer irgendwie unter Druck setzen - Presse?

Versuche mal herauszubekommen, ob es Erben gibt.

die haben natürlich alles ausgeschlagen

Gruss
BM

Und die Moral von der Geschicht…

Und die Moral von der Geschicht,
trau auch Deinem Anwalt nicht !!

Hallo Charly,

ich denke nicht, dass hier die Berufshaftpflicht überhaupt
aufkommen wird. Soweit du es beschreibst, liegt Vorsatz des
Anwalts vor, er hat eine strafbare Unterschlagung begangen.
Die Berufshaftpflicht kümmert sich aber nur um Fehler des
Anwalts aus seiner beruflichen Tätigkeit (z. B., wenn eine
Frist versäumt worden ist).

Was aber wirklich seltsam ist, dass die Rechtsanwaltskammer
nicht rechtzeitig eingeschritten ist. Ob du den Schaden von
irgend jemanden ersetzt bekommen wirst, bezweifle ich
allerdings.

Versuche mal herauszubekommen, ob es Erben gibt.

Gruss
BM

Und die Moral von der Geschicht,
trau auch Deinem Anwalt nicht !!

Doch, wenn Du einen guten hast.

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Und die Moral von der Geschicht,
trau auch Deinem Anwalt nicht !!

der größte gegner des anwalts ist der eigene mandant !!!

diese berufsweisheit stimmt leider oft wirklich, denn es ist klar, das in dem vertrauenverhältnis mandant anwalt permanent ein schwellendes konflkikpotential liegt. außerdem ist der eigene mandant mit abstand die person, mit der man am häufigsten zu tun hat.

Hallo Charly,

ich denke nicht, dass hier die Berufshaftpflicht überhaupt
aufkommen wird. Soweit du es beschreibst, liegt Vorsatz des
Anwalts vor, er hat eine strafbare Unterschlagung begangen.
Die Berufshaftpflicht kümmert sich aber nur um Fehler des
Anwalts aus seiner beruflichen Tätigkeit (z. B., wenn eine
Frist versäumt worden ist).

Was aber wirklich seltsam ist, dass die Rechtsanwaltskammer
nicht rechtzeitig eingeschritten ist. Ob du den Schaden von
irgend jemanden ersetzt bekommen wirst, bezweifle ich
allerdings.

Versuche mal herauszubekommen, ob es Erben gibt.

Gruss
BM