Insolvenz, vorzeitige %tuale Abfindung der Gläubiger

Hallo Yvonne,
ja so langsam glaube ich auch, dass ich die Finger von der Sache lassen sollte und es einfach aussitzen sollte.
Nochmals vielen Dank
Gruss
Ingrid

Hallo Inti,

danke für Antwort. Werd wohl die Sache aussitzen müssen. Das mit dem Finanzamt ist kaum zu glauben. Wenn das alle machen würden. Aber der Staat hat ja immer recht.
Nochmals vielen Dank.
Ingrid

Hallo,

das Finanzamt wird genauso wie alle anderen gestellt. Das heißt, auch andere Gläubiger können aufrechnen. Nur bekommen diese in der Regel keine Aufrechnenlage hin. Beim Finanzamt entsteht diese zwangsläufig, weil man halt da hin muss.

Gruß

INTI

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Hallo,
das kann ja wohl dann doch nicht so ganz stimmen. Es sollen alle Gläubiger vom Gesetz her gleich gestellt werden und keiner darf bevorteilt werden. Zumindest habe ich das so verstanden. Die Verteilung des Geldes erfolgt durch den Insoverwalter anteilig der angemeldeten Schulden. Also ist eine eigenmächtige Aufrechnung garnicht möglich im Insolvenzverfahren. Dass das Finanzamt so macht, oder eventuell nur versucht, ist mir nicht verständlich. Aber ich denke und hoffe, dass der Insoverwalter sich das Geld dann auch von dort zurückholt, da ja sonst die anderen Gläubiger geschädigt würden.
gruss Ingrid

Das ist immer am besten, wenn die Experten gefragt werden, und die Fragen sagen „das kann nicht sein!“

Wer spricht denn von Insolvenz und Insolvenzverwalter?
Sie sagten, Sie seinen in der WVP (also ist die Insolvenz vorbei; einen Insolvenzverwalter gibt es nicht mehr.) und ich schrieb:

„Zum Finanzamt: Ja das Finanzamt kann Steuererstattungen bis zum Ende der WVP aufrechnen.“

Und das können alle anderen Gläubiger - bis zur Erteilung der RSB - auch.

Wer es nicht glaubt, der frage Experten oder google:

IX ZR 115/04

Gruß
INTI

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Hallo,

das geht nicht mehr. Der Vergleich hätte vor dem Insoantrag gestellt werden müssen. Unter anderem müssten auch alle Gläubiger mitspielen. Dieses würde das Finanzamt aber nicht machen. Ihr Insoverwalter spielt da auch nicht mit.

Gruß

Jörg

in der regelinsolvenz gibt es keine restschuldbefreiung. sie meinten sicher die verbraucherinsolvenz?
am besten nochmal mit dem insolvenzverwalter oder treuhänder sprechen, der kann helfen.
ob im laufenden verfahren noch vergleiche möglich sind, bezweifle ich jedoch.